Unterstützung anders organisieren und finanzieren

Noch immer leben viele Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen. Dadurch werden sie häufig isoliert, an den Rand gedrängt und können kein vollständig unabhängiges Leben führen. Sie sind schlechteren Bedingungen ausgesetzt als Menschen ohne Behinderung.

EU Grundrechteagentur (FRA)
EU Grundrechteagentur

Die neuen Berichte der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zeigen, dass die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen systematisch anders organisiert und finanziert werden muss.

Die Berichte enthalten zudem Vorschläge dazu, was Menschen mit Behinderungen von der EU und den Mitgliedstaaten benötigen, damit sie mit gemeindenaher Unterstützung unabhängig leben, einfach öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder einkaufen gehen können. „Menschen mit Behinderungen haben zu häufig keine Wahl und keine Kontrolle über ihr Leben“, erläutert FRA-Direktor Michael O’Flaherty.

„Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben sich zwar verpflichtet, Menschen mit Behinderung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte auf ein unabhängiges Leben zu unterstützen, aber in der Realität funktioniert das nur unzulänglich. Diese Berichte sind ein Alarmsignal. Sie zeigen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern, wie sie sicherstellen können, dass diese Rechte europaweit in vollem Maße umgesetzt werden.“

Die Berichte zum Thema „Vom Leben in Einrichtungen zum Leben in der Gemeinschaft“ (From institutions to community living) untersuchen in verschiedenen Aspekten, wie ein Leben in Einrichtungen von einem Leben in der Gemeinschaft abgelöst werden kann – ein Recht, das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist. Behandelt werden folgende Themen: De-institutionalisierungspläne und -verpflichtungen, Finanzierung und die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen.

Wie die Berichte nach Informationen der FRA zeigen, haben viele Mitgliedstaaten Desinstitutionalisierungspläne, die sie dazu verpflichten, allen Menschen mit Behinderungen ein unabhängiges Leben zu ermöglichen. Der Übergang von Institutionen zu gemeindenaher Unterstützung ist eine Bedingung des EU-Strukturfonds, um Gelder zu erhalten. Trotzdem fehlen bei den Strategien oft die passende finanzielle Unterstützung, klare Zeitrahmen und Zielvorgaben, und Behindertenorganisationen werden nicht richtig eingebunden, was Fortschritte verzögert. Darüber hinaus unterstützen viele Mitgliedstaaten noch immer Einrichtungen finanziell.

Hinzu kommt, dass die vielen verschiedenen nationalen und lokalen Behörden, die Unterstützung bieten, nicht ausreichend zusammenarbeiten. So leben Menschen mit Behinderungen gemeinhin unter schlechteren Bedingungen als Menschen ohne Behinderungen. Dies gilt besonders für Menschen mit schweren Behinderungen, die sich dadurch häufig ausgeschlossen und ohne Kontrolle über ihr Leben fühlen.

Hier wird deutlich: Um Einrichtungen zu schließen und ein Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, sind klare, mit angemessenen Ressourcen ausgestattete Pläne nötig, die die Finanzierung und Verantwortlichkeiten festlegen, zum Beispiel um verschiedenartige Möglichkeiten für qualifizierte persönliche Hilfe zu schaffen. Es sollte angemessene gemeindenahe Unterstützung geben, um Menschen mit Behinderungen zu helfen, wenn sie Einrichtungen verlassen.

Daher ist es unabdinglich, tägliche Dienstleistungen wie öffentlichen Nahverkehr, medizinische Versorgung und Bildung zugänglich zu machen. Menschen mit Behinderungen und ihre repräsentativen Organisationen in Entscheidungsfindungen und Überwachungsprozesse einzubinden, ist ein weiterer Schlüsselfaktor, um sicherzustellen, dass ihren Bedürfnissen entsprochen wird – damit sie ihr Recht auf ein unabhängiges Leben wahrnehmen können, heißt es in einer Presseinformation der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). 

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) ist eine der spezialisierten Agenturen der EU. Diese Agenturen wurden geschaffen, um EU-Institutionen und Mitgliedsstaaten mit Expertise aus verschiedenen Bereichen auszustatten. Die FRA hilft sicherzustellen, dass die Grundrechte der Menschen in der EU geschützt werden.

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2 Kommentare

  • Die Fachtagung am 10.11.2017 „Wege zum selbstbestimmten Leben“ beschäftigt sich mit De-Institutionalisierung. Mehr als 300 Betroffene und Interessierte haben sich angemeldet. Wir sind schon sehr gespannt auf die Diskussion und die Ergebnisse.
    Ein Pressegespräch gibt es auch dazu am 10.11.2017 um 11:00 Uhr im Catamaran.

  • Geschrieben wird eh viel über Rechte, doch die Entrechteten bekommen keinerlei Unterstützung gegen das staatlich organisierte Menschenrechtsgebrechen.