Die Section 508 Working Group der US-Bundesregierung bereitet eine Überprüfung aller Bundesbehörden hinsichtlich der Zugänglichkeit ihrer gesamten IT-Infrastruktur vor.
Im „Rehabilitation Act“ aus dem Jahr 1998, Zusatzartikel „Section 508“, werden unter anderem Standards für die Zugänglichkeit von Webseiten festgeschrieben und eine Überprüfung alle zwei Jahre gefordert.
Die Webseiten der Behörden werden so häufig aktualisiert, dass die Barrierefreiheit ein fixer Bestandteil des Designs der Seite sein sollte und nicht nur eine gelegentliche Reparatur, merkt Ali Qureshi, Web Manager im amerikanischen Repräsentantenhaus, an.
„Diese können heute noch den Verordnungen entsprechen – aber vielleicht morgen schon nicht mehr. Zu Beginn des aktuellen Sitzungsjahres wurde daher allen Kongress-Abgeordneten eine barrierefreie Vorlage ihrer eigenen Webauftritte zur Verfügung gestellt“, führt Ali Qureshi weiter aus.