Dass behinderten Menschen und deren Angehörigen Versicherungen verweigert werden, ist in Österreich seit Jahren ein Ärgernis. Der Nationalrat setzte nun ein Zeichen.

„Beim Abschluss privater Versicherungen sind Menschen mit Behinderung oftmals benachteiligt. Sie sehen sich mit höheren Prämien oder gar mit der Unmöglichkeit des Versicherungsabschlusses konfrontiert. Sowohl bei privaten Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen heißt es oft, das Risiko des Eintritts des Versicherungsfalles sei viel zu hoch, wodurch der Abschluss eines Versicherungsvertrages zu normalen Konditionen unmöglich wird. Diese Tatsache stellt eine inakzeptable Diskriminierung dar, die beseitigt werden muss. Auch der Behindertenanwalt sieht hier ein großes Problem“, hielt der FPÖ-Abgeordnete Ing. Norbert Hofer in seinem Entschließungsantrag 1634/A(E) im Sommer 2011 fest.
Dass behinderten Menschen und deren Angehörigen Versicherungen verweigert werden, ist in Österreich seit Jahren ein Ärgernis. Anläufe, dies zu ändern, gab es schon einige; manche waren auch erfolgreich – andere wieder nicht.
Entschließung des Nationalrates
Nun erfolgte am 20. Oktober 2011 einstimmig eine Entschließung des Nationalrates mit dem Titel „Versicherungsvertragsrecht, Diskriminierungsschutz für behinderte Menschen (205/E)„
Darin heißt es: „Die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Finanzen werden ersucht, gemeinsam mit den Interessenvertretungen der Behinderten, den Sozialpartnern, der Versicherungswirtschaft und der Verbraucher zu prüfen, ob und in welcher Weise Nachteilen von Menschen mit Behinderungen oder mit chronischen Erkrankungen insbesondere im Rahmen geschäftsplanmäßiger Erklärungen, der Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder des Versicherungsvertragsrechts entgegengewirkt und ein effektives niederschwelliges Beschwerdeverfahren entwickelt werden kann.“
Versicherungen: Diskriminierungen beseitigen
Auch wenn der Entschließung keine klare Frist hat, bis wann die beiden Ministerinnen Maßnahmen zu setzen haben und ziemlich unverbindlich ist, zeigen sich SPÖ-Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig und ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg überzeugt, dass Diskriminierungen durch Versicherung abzustellen sind.
Der Presseaussendung dazu ist zu entnehmen: „Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zielt darauf ab, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern, damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Der Geltungsbereich des BGStG erstreckt sich auch auf Rechtsverhältnisse wie Versicherungsverträge mit Verbrauchern.“
Martin Wolkerstorfer,
09.11.2011, 13:29
Habe nicht gedacht, dass ich das noch erleben werde! Glaube es auch nicht, bis ich nicht selbst abgeschlossen habe! Stehe selbst auf der „schwarzen Liste“, die gibt’s immer noch!
Hans Fischer,
07.11.2011, 15:03
Als Sachwalter besonders für geistig beh. Menschen haben wir durchweg poisitive Erfahrungen gemacht mit Versicherungen wie Wr. Städtische, Generali und Allianz. Allerdings ist es hilfreich, gleich oben zu beginnen, Vorgesetzte oder Beschwerdestelle, denen es mehr um die Reputation ihrer Gesellschaft geht, als vielleicht als kleiner Angestellter Verantwortung im unbekannten Milieu zu übernehmmen. So konnte sogar die eher unzugängliche Uniqua überzeugt werden!
Vera Rebl,
07.11.2011, 09:56
höchste Eisenbahn!