Bei der erstmaligen Bestellung der Kommissionen im Jahr 2012 haben sich viel zu wenig qualifizierte Personen aus der Behindertenbewegung beworben. Dies wiederholt sich heuer hoffentlich nicht.
Nun ist es soweit: Auf der Homepage Volksanwaltschaft findet sich die Ausschreibung Mitgliedschaft in Besuchskommissionen 2015, die auch am 16. Jänner 2015 im Wiener Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Aufgaben der Kommissionen
„Seit 1. Juli 2012 kontrollieren die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten Kommissionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte staatliche und private Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder der Beschränkung der Freiheit kommen kann. Darüber hinaus überprüft bzw. besucht die Volksanwaltschaft Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen. Zu diesem Zweck wurden bundesweit insgesamt sechs Kommissionen mit 48 nebenberuflich tätigen Mitgliedern gebildet, die jeweils von einer auf dem Gebiet der Menschenrechte anerkannten Persönlichkeit geleitet werden“, fasste die Volksanwaltschaft vor kurzem den Tätigkeitsbereich der Kommissionsmitglieder gegenüber BIZEPS-INFO schriftlich zusammen.
Aufgabe der Kommissionsmitglieder ist es, ihre fachliche Expertise bei der Durchführung von Besuchen und Überprüfungen der Volksanwaltschaft zur Verfügung zu stellen. Die Mitglieder werden für sechs Jahre bestellt.
Bewerbungen jetzt möglich
Mit 1. Juli 2015 hat eine Neubestellung von drei Kommissionsleitungen sowie 21 Kommissionsmitgliedern für sechs Jahre zu erfolgen. Daher bittet die Volksanwaltschaft nun um Bewerbungen von qualifizierten Personen.
Diese Besuche der Einrichtungen werden Kommissionsmitgliedern bezahlt („Eine finanzielle Entschädigung für ganztägige Besuche (bis zu 12 Stunden) von ca. 519,- (inkl. USt) bzw. eine Halbtagspauschale (bis zu 4 Stunden) von ca. 332,- (inkl. USt) samt Ersatz der Reisekosten nach den Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift des Bundes.“), heißt es in der Ausschreibung.
Die „Bewerbung unter Beilage eines Lebenslaufes, eines Motivationsschreibens sowie entsprechender Qualifikationsnachweise bis 2.3.2015 (einlangend) ist an die Vorsitzende der Volksanwaltschaft Dr. Gertrude Brinek, 1015 Wien, Singerstraße 17, Tel.: 01/515 05 146, Fax: 0 1/515 05 150, sop@volksanwaltschaft.gv.at“ zu richten.
„Für die Kontrolle von Einrichtungen und Programmen gemäß OPCAT-Durchführungsgesetz suchen wir Expertinnen und Experten für Kommissionsmitgliedschaften – auch aus dem Behindertenbereich – und freuen uns auf die Bewerbungen“, hält Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek gegenüber BIZEPS-INFO fest.