Vor 80 Jahren wurde im Reichstag das Erbgesundheitsgesetz beschlossen

Am 14. Juli 1933 wurde das Erbgesundheitsgesetz (Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses) im Deutschen Reichstag beschlossen. Rund 400.000 Menschen wurden zwangssterilisiert.

Erbgesundheitsgesetz aus 1933
AndreasPraefcke

„Das Gesetz diente im nationalsozialistischen Deutschen Reich der sogenannten Rassenhygiene. Zur Begutachtung eines Sterilisationsverfahrens wurden formal rechtsförmig agierende ‚Erbgesundheitsgerichte‘ geschaffen.“, informiert Wikipedia. (Gesetzestext)

Die NSDAP war erst wenige Monate in Deutschland an der Macht; Adolf Hitler wurde am 30. Jänner 1933 zum Reichskanzler ernannt. Die Forderung nach Ausschaltung der „Minderwertigen“ von der Fortpflanzung hatte Adolf Hitler schon in seinem Buch „Mein Kampf“ 1925 erhoben.

Man geht davon aus, dass rund 400.000 Menschen zwangssterilisiert wurden und bei dieser Prozedur rund 6.500 Menschen verstorben sind.

Aus einschlägigen Statistiken geht hervor, dass die Anträge zur Unfruchtbarmachung nahezu ausschließlich von Amts- und Anstaltsärzten gestellt wurden und dass bei jedem Zwölften Gewalt angewendet werden musste, hielt Prof. Wolfgang Neugebauer (langjähriger Leiter des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes) in einem Beitrag für die BIZEPS-Broschüre „wertes unwertes Leben“ vor Jahren fest.

Von der Zwangssterilisierung zur „Euthanasie“

Die Idee des Gesetzes war damals gesellschaftlich akzeptiert. „Auch in katholischen und besonders in protestantischen Kreisen wurde die ‚rassenhygienische‘ Sterilisierung propagiert. In der wissenschaftlichen Literatur wird zu Recht von einem ‚rassenhygienischen‘ Paradigma gesprochen“, hält Prof. Neugebauer fest und ergänzt: „Die Nationalsozialisten haben in Ansätzen und Umrissen schon vorhandene Konzepte für die ‚Ausmerzung der Minderwertigen‘ radikalisiert und mit beispielloser Konsequenz in die Wirklichkeit umgesetzt.“

„Aus zahlreichen internen NS-Dokumenten und aus dem Zeitpunkt der Inangriffnahme der Lebensvernichtung wird aber deutlich, dass dafür nicht nur ideologische, ‚rassenhygienische‘ und rassistische Überlegungen maßgeblich waren, sondern dass letztlich materielle Faktoren ausschlaggebend waren: Es ging um die Beseitigung von ‚unnützen Essern‘, von ‚Ballastexistenzen‘, also um die Einsparung von Betten, Pflegepersonal, Lebensmitteln, Kleidern und dgl. in einer aufs äußerste angespannten Kriegswirtschaft“, erläuterte Neugebauer.

Im Zentrum der NS-Medizin stand daher nicht der kranke Einzelmensch, sondern die Sorge um die Gesundheit des „Volkskörpers“. Als Mittel zu diesem Zweck wurden „Euthanasie“ und Sterilisierung angesehen.

Sterilisierungen ohne Einwilligung kein NS-Phänomen

Das Gesetz wurde in Deutschland erst 1974 für das gesamte Bundesgebiet außer Kraft gesetzt, ist Wikipedia zu entnehmen. Zuvor galt es in einigen deutschen Bundesländern auch nach dem Krieg weiter. Erst 1988 erklärte der Deutsche Bundestag, dass die hunderttausendfach vorgenommenen Zwangssterilisierungen nationalsozialistisches Unrecht waren.

Auch andere Staaten hatten ähnliche Gesetze – teils schon viele Jahre vorher – beschlossen. (Beispiele: USA, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland usw.) „In Schweden sollen zwischen 1934 und 1976 insgesamt 62.000 Menschen sterilisiert worden sein, davon 20.000 bis 30.000 unter Zwang“, ist ebenfalls bei Wikipedia zu lesen und man erfährt: „Dort wurden erst in den sechziger und siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts die Sterilisationsgesetze der zwanziger und dreißiger Jahre abgeschafft.“

Besonders langsam war Österreich. Dort wurde die Sterilisation erst mit Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsänderungsgesetzes im Jahr 2001 neu geregelt.

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