Bundeskanzleramt

Wann wir feiern könnten?

Wie mehrfach aufgezeigt entspricht das am 6. Juli 2005 beschlossene Behindertengleichstellungsgesetz bei weitem nicht den Anforderungen eines umfassenden Gesetzes.

Der 6. Juli 2005 ist kein Tag der Trauer, ein Tag der Freude aber auch nicht. Einen wirklichen Druchbruch hätten wir erreicht, wenn zumindest die Ziele des Regierungsprogrammes realisiert würden.

Im Wesentlichen hat die Regierung sechs wichtige Bereiche im Regierungsprogramm als Ziele definiert und deren Umsetzung versprochen. Was davon wurde nun erfüllt, wo gibt es noch viel zu tun. Hier eine kurze Auflistung:

1) „Erarbeitung eines Bundesbehin­dertengleichstellungsgesetzes unter Einbeziehung der Betroffenen, …“

Dies ist insoweit erfüllt, als Betroffene wirklich teilweise bei der Gesetzwerdung in die Verhandlungen einbezogen waren und nun am 6. Juli 2005 ein Gesetz beschlossen wurde. Wir forderten immer ein umfassendes Gesetz, das den Alltag behinderter Menschen spürbar verändert. Dieses Gesetz erfüllt diese Forderung nicht.

2) „… sowie Vorlage eines Bündelgesetzes auf Grundlage der Ergebnisse aus 1999 einer Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst über die Diskriminierung behinderter Menschen in den verschiedensten Gesetzes­materien“

Bisher wurden keine der von den Betroffenen vorgeschlagenen Gesetzesänderungen beschlossen. Es wurde angekündigt dies in den nächsten Monaten nachzuholen.

3) „Durchforstung der Berufsaus­bildungs-, Ausübungs- und Zugangsgesetze auf Diskriminierung behinderter Menschen“

Genau wie in Punkt zwei gibt es hier eine Reihe von Vorarbeiten, die aber alle noch nicht zu Gesetzesänderungen geführt haben.

4) „Sicherstellung einer barrierefreien Nutzung bei Um- und Neubauten im gesamten öffentlichen Bereich inklusive des öffentlichen Verkehrs und der Verkehrsflächen“

Das Gesetz kann Barrierefreiheit für den „gesamten öffentlichen Bereich“ usw. nicht leisten. Der Baubereich ist bekanntlich nur auf Bundesebene geregelt worden. Eine 15a Vereinbarung mit den Ländern wurde angekündigt. Auch im Bereich öffentlicher Verkehr gibt es derzeit nur die Aufforderungen eine Vereinbarung mit der ÖBB (und anderen Verkehrsver­bünden) abzuschließen.

5) „Ermöglichung eines barrierefreien Zugangs zum e-government und e-learning“

Einerseits fallen Teilbereiche unter das Gleichstellungsgesetz, andererseits hat der Bund im e-Government Gesetz genau festgehalten, dass bis zum 31. 12. 2007 auch neue Internetangebote Barrieren enthalten dürfen.

6) „Verbesserung der Voraussetzungen für Gebärden- und Lautsprache.“

Die wenn auch nur symbolische Anerkennung der Öster­reichischen Gebärdensprache (ÖGS) ist sehr erfreulich. Damit diese aber im Alltag Wirkung zeigt, fehlen in bestehenden Gesetzen noch jene Bestimmungen auf die in der Verfassung verwiesen wird. Es soll, so eine Ankündigung (ohne Fristsetzung), ein Bündelgesetz zur faktischen Verbesserung der Rahmenbedingungen der ÖGS kommen.

Zusammenfassung

Nur der erste und der sechste Punkt wurden teilweise erfüllt. Der überwiegende Rest ist noch völlig offen. Wirklich Grund zur Freude bestünde (und wird vielleicht ein Mal bestehen), wenn diese sechs Punkte erfüllt sind. Wir werden jedenfalls gemeinsam vehement dafür kämpfen und uns dann auch gemeinsam darüber freuen können.

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