Welche Hunde sind Assistenzhunde?

Seit 1. Jänner 2015 gilt § 39a Bundesbehindertengesetz - die neue gesetzliche Regelung für Assistenzhunde. Zu den Assistenzhunden zählen Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.

Hund Kora bei der Arbeit
Petrovics, DI Gloria

Blindenführhunde mussten auch vorher schon eine zweistufige Prüfung absolvieren, Service- und Signalhunde konnten mit einer einfachen Bestätigung der Ausbildungsstätte in den Behindertenpass eingetragen werden.

Dieser Eintrag ist wichtig, wenn man in verschiedenen Situationen nachweisen muss, dass der jeweilige Hund auch wirklich ein Assistenzhund ist – an Orten, wo Hunde normalerweise verboten sind, in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Hinblick auf die Befreiung von der Maulkorbpflicht. Die „Ausweise“ oder besonderen Brustgeschirre von Hundeschulen haben nämlich keinerlei rechtliche Bedeutung.

Die Eintragungen, die bis 31. Dezember 2014 erfolgt sind, bleiben weiterhin gültig. Wer es jedoch verabsäumt hat, seinen Hund rechtzeitig eintragen zu lassen, muss die Prüfung beim Messerli-Forschungsinstitut an der Vet. med. Uni Wien nachholen, auch wenn seinen Hund schon jahrelang hat. Nur die Prüfungszeugnisse der Blindenführhunde bleiben weiterhin gültig und die Eintragung kann problemlos nachgeholt werden.

Das Sozialministerium hat dazu bekannt gegeben: „Es besteht die Möglichkeit, dass Assistenzhundehalter/innen, die über keine Zusatzeintragung ihres Assistenzhundes in den Behindertenpass verfügen, eine Beurteilung beim Messerli Forschungsinstitut beantragen. Bei dieser Beurteilung gelangen die ab dem Jahr 2015 geltenden Beurteilungskriterien zur Anwendung.“

Obwohl die dem Ministerium bekannten Ausbildungsstätten bei den Vorarbeiten zum Gesetz einbezogen waren, scheinen einige das Gesetz ignorieren zu wollen. Es wird weiterhin Geld gesammelt für „Assistenzhunde“ für Kinder mit Behinderungen, aber in den jeweiligen Webseiten wird die neue Gesetzeslage und die staatliche Prüfung überhaupt nicht erwähnt.

Der Text: „Der ausgebildete Partner-Hund® und sein/e BesitzerIn als Team starten – ausgestattet mit Kenndecke und Ausweis – in ihr „neues Leben“. Eine Zusatzeintragung in den Behindertenpass ist möglich. Da sie dadurch gewisse Privilegien genießen, müssen sie ihre Teamfähigkeit durch eine jährliche Überprüfung beim Verein Partner-Hunde unter Beweis stellen“ ist irreführend und täuscht eine rechtliche Relevanz von vereinsinternen Kennzeichnungen und eine Beziehung zwischen den Zutrittsrechten der Assistenzhundeführer und der „Überprüfung“ durch die Ausbildungsstätte vor.

Alle Sponsoren und Empfänger von solchen Hunden sollten sich daher, möglichst schon vorher, genau über die Rechtslage informieren, damit sie nicht nachher unangenehme Überraschungen erleben.

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29 Kommentare

  • Sehr geehrte Frau DI Petrovics,
    Wie ist denn die Situation von Assistenzhunden in der Schule zu regeln? Sie sind ja anscheinend sogar von der Beißkorbpflicht befreit? Wie soll ein behindertes Kind die Verantwortung für einen Hund in einer so unkontrollierbaren Umgebung übernehmen? Man kann nicht verhindern, dass sich Kinder unsachgemäß ihm gegenüber verhalten. Und was machen die MitschülerInnen und LehrerInnen, die eine Hundeallergie oder Angst vor Hunden haben?
    Wie soll das gehen?
    Ich wäre sehr dankbar für Auskünfte.
    Freundliche Grüße
    Lara

  • @anonym: Vielleicht darf ich an dieser Stelle eine kleine Klarstellung anbringen, weil die Begriffe oft verwechselt werden: die Blindenführhunde waren schon geregelt, neu dazugekommen im Gesetz sind die Service- und Signalhunde. Assistenzhunde sind sie alle drei – das ist der Überbegriff. Jetzt, wo wir das Gesetz geschafft haben, wollen wir natürlich auch die offizielle Förderung für die beiden neuen Gruppen erreichen, das Ministerium mauert wie üblich, aber das hat uns ja noch nie gehindert.

    Der Vergleich mit Coca Cola hatte nur mit der Marke zu tun, Partnerhunde ist eine Marke und Coca Cola ist auch eine Marke, hat aber nichts mit den Eigenschaften der jeweiligen „Produkte“ zu tun, eine Marke kann jeder eintragen lassen.

    Leider wurde von dem betreffenden Verein immer behauptet, dass ein Partnerhund automatisch ein Assistenzhund sei, und es nur auf die Vereinskennzeichen ankommt, nicht auf eine offizielle Eintragung. Nachdem meinen letzten Aussagen über Partnerhunde nicht widersprochen wurde,nehme ich an, dass es sich um einen solchen Hund handelt – oder ist es nur eine allgemeine Bemerkung von Ihrer Seite? Ehrlich gesagt, ganz verstehe ich das alles nicht. Wenn es dieser Verein ist, war meines Wissens die letzte große Hundeübergabefeierlichkeit im Oktober 2014. Dort hat man sicher irgendeine Bestätigung über die Ausbildung des Hundes bekommen, oder? Wenn dort gesagt worden wäre, bitte reichen Sie gleich um die Eintragung ein, es kommt bald das neue Gesetz, wäre alles okay gewesen – das wussten die genau. Statt dessen hat man großartig den vereinseigenen „Ausweis und Brustgeschirr“ überreicht und alle mussten glauben, dass das ausreicht. Ein Besuch beim oder sogar ein Schreiben ans Bundessozialamt hätte gereicht.

    Wenn Sie selbst ein Betroffener sind, könnten Sie eigentlich von dem Verein, der Sie falsch informiert hat, die Kosten für die tierärztliche Untersuchung verlangen oder für andere, die bei der Prüfung entstehen.

  • gebe ihnen recht, es gehören ordentliche Verhältnisse her. aber diese sollen sich die Vereine und das Amt ausmachen. wie schon unten von jemanden geschrieben- die Leute die es bis 31.12.2014 nicht geschafft haben , den Eintrag in den Pass machen zu lassen, sollte wenigstens Chance eingeräumt werden, dies nachzuholen, und zwar unter den selben Bedinungen (ohne Nachholung der Prüfung)weiters, sollten Assistenzhunde die aufgrund des neuen Gesetzes den Blindenführhunden gleichgestellt werden, auch wie diese von öffentlichen Stellen gefördert werden.Bislang müssen sich Besitzer von zukünftigen Assistenzhunden um die Geldherbeischaffung nämlich selber kümmern… udn bitte vergleichen sie die Anliegen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen nicht mit einer Cola Marke.

  • @ noch ein Nachtrag zum (oder zur letzten anonym)

    Bezüglich menschenwürdig – das gilt jetzt für Empfänger für Partnerhunde, bei den anderen weiß ich nicht, wie das gehandhabt wird: ob es wirklich menschenwürdig ist, wenn man Menschen mit ganz klaren Falschinformationen jedes Jahr „vorlädt“, weil man ihnen weismacht, dass sie nur die Assistenzhunderechte haben und behalten können, wenn sie brav jedes Jahr nach Salzburg anmarschieren oder anrollen und sich dort „überprüfen“ lassen, das sei dahingestellt. Wenn eine Nachbetreuung in einem Vertrag angeboten wird und auch festgelegt wird, dass man das markenrechtliche Logo einer Organisation nur verwenden darf, wenn der Hund weiterhin den Vorstellungen der Organisation entspricht, dann ist das okay. Coca Cola darf ich auch nicht auf jedes Wässerchen picken, das ist eine Marke. Aber das Wässerchen kann ich weiter verkaufen, halt ohne Marke. Es muss nur den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen – wie der in den Behindertenpass eingetragene Assistenzhund.

  • Zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass das Sozialministeriumservice völlig unschuldig ist, die Bestimmungen macht das Sozialministerium.

    Und ganz so einfach ist die Situation nicht. Das Gesetz, das mit dem 1.1.2015 in Kraft getreten ist, legt fest, was Assistenzhunde sind und wie ein Hund zu einem solchen wird. Das gilt für jedes Team. Das würde bei strenger Auslegung sogar bedeuten, dass mit der Ausnahme der geprüften Blindenführhunde und der Handvoll Hunde, die bereits vor 2015 im Auftrag der jeweiligen Landesstellen des Soz.min.Service geprüft waren, alle anderen Hunde eine Prüfung machen müssten. Rein theoretisch betrachtet wäre das sogar sinnvoll, weil man ja nicht weiß, ob alle eingetragenen Hunde auch dem Gesetz und den Richtlinien entsprechen – Papier ist geduldig und was die Bescheinigungen der Ausbildungsstätten wert sind, naja… Natürlich hat man das nicht getan, die Eintragungen waren ja rechtsgültig und blieben das auch, ebenso werden vor dem 31. 12.2014 begonnene Verfahren zu Ende geführt.

    Alle anderen Hunde, wann auch immer sie zum Hundeführer gekommen sind, sind aber nach dem Gesetz einfach Hunde. Wenn sie Assistenzhunde sein sollen, dann wäre also das Verfahren nach § 39a anzuwenden, das würde Qualitätsprüfung und Teamprüfung bedingen. Die Qualitätsprüfung wurde in diesen „alten“ Fällen ohnehin erlassen. Das Messerli-Institut kann aber nicht gegen das Gesetz verstoßen und einfach Hunde zu Assistenzhunden erklären, von denen es nichts weiß.

    Es ist schon ein Riesenerfolg, dass nur die tierärztliche Untersuchung und die Teamprüfung gefordert wird. Die Kosten – ja, die Untersuchungen kosten etwas. Vielleicht hilft Ihnen Ihre Ausbildungsstelle, wenn die Sie nicht informiert hat oder helfen Ihnen wieder die Sponsoren Ihres Hundes? Wir sind gerne bereit, bei entsprechenden Begründungen behilflich zu sein. Die Teamprüfung selbst ist gratis, Sie müssen nur Ihre Fahrt in die nächste kleinere Stadt einrechnen.

  • Sg. Frau Petrovics, wenn sie meine interessen vertreten, dann ersuche ich sie dem Sozialministerumservice klarzumachen, das man nur dann ein Fristversäumnis aufliegen kann, wenn dieser rechtzeitig über diese Frist bescheid wusste (und zwar nicht durch lesen der Bizeps einträge) , und der Eintrag in den Pass für alle die ,die es bis 31 12 2014 nicht geschafft haben, diesen Eintrag ohne Probleme dennoch bekommen.. das wäre der richtige Weg. den keiner von Euch kennt die genauen Gründe warum der Mensch mit besonderen Bedürfnissen es bis 31 12 2014 nicht geschafft hat( denke Gesunde können dies auch nicht nachvollziehen..) aber diese Menschen nun neuerlich diesem Stress auszusetzen, welche auch mit Kosten verbunden ist (oder übernimmt das Sozialministerimservice die Kosten??), ist nicht Menschenwürdig und auch nicht Kundenfreundlich

  • Das Messerli-Institut hat die Aufgabe, die Assistenzhundeprüfungen zu administrieren und wir haben die Aufgabe als Interessensvertretung, zu informieren und schädliche Falschinformationen aufzudecken. Ganz einfach.

  • leute leute! das messerli institut hat die aufgabe erhalten, alle assistenzhundeschulen aufzuklären was die jetzt zu tun haben und wie die schritte der veränderungen aussehen wird. das wird auch in absehbarer zeit passieren denke ich. alles ist noch ein neuland!

    es ist nicht eure aufgabe darüber jetzt zu beurteilen was jetzt zu tun ist. nehmt’s bitte abstand davon. das ist alles die aufgabe vom messerli institut!

    meine persönliche meinung: über andere personen schlecht reden ist nicht angebracht. es sind alles auch nur menschen.

  • @ betroffene

    Ja, leider, da kämpfen wir auch drum, das können wir jetzt auch. (Mitstreiter willkommen). Vorher mussten wir warten, bis wir das Gesetz hatten, weil wenn jemand unsere „heimtückischen Hintergedanken“ bezüglich Finanzierung bemerkt hätte, hätten wir bis heute kein Gesetz und die Service- und Signalhunde würden weiterhin überhaupt nicht offiziell existieren. Das Sozialministerium wollte überhaupt nicht, an die 20 Jahre hat es gedauert – 1999 beim Blindenführhundgesetz hatten wir es nicht geschafft. Da war erst eine Bürgerinitiative und allerlei Tricks notwendig, heute noch wird immer wieder mit sozialer Rehabilitation und Länderzuständigkeit vom Sozialministerium argumentiert, brrr…

  • vielen dank für die Beantwortungen. ich hoffe dass dann die Gesetze auch dahin geändert werden, dass es für Assitenzhund/Servicehunde auch ein offizelle Förderung gibt,denn nach wie vor ist es so das div. Ämter nur Blindenführhunde fördern…..denn ich und andere Servicehundbesitzer mussten sich selber um Sponsoren kümmern.

  • @betroffene

    Nachdem die Prüfungsordnung auf alten Ordnungen aufbaut, die vor 20 Jahren schon von „Hunde für Handicaps“ entworfen waren und dann meines Wissens in ähnlicher Form auch von den Partnerhunden herausgegeben wurden, kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand die Prüfung beim Messerli-Institut nicht schafft. Wir werden auch im Rahmen der Fortbildung Möglichkeiten zum Training anbieten. Falls Sie in Wien sind, relativ bald, in den Bundesländern wird es wahrscheinlich noch etwas dauern.

    Die Bahnkarte – ja, eine Möglichkeit, aber dann nur mit Maulkorb und Hund vor den Geschäften anbinden ist auch nicht nach jedermanns Geschmack.

    Erleichtern und Inklusion – wenn man besondere Rechte braucht, wie es bei den Assistenzhundeführern der Fall ist, natürlich, aber die müssen auch gegenüber dem Rest der Bevölkerung gerechtfertigt sein. Es werden in der nächsten Zeit alle Bundes- und Landesgesetze für die Assistenzhunde geändert, das hat aber auch seinen Preis – nämlich der offizielle Nachweis, dass der Assistenzhund ein solcher ist.

  • anonym · 11. März 2015 08:08 Uhr

    Es kann natürlich jede Hundeschule ihre Nachbetreuung gestalten, wie sie will, aber das sind privatrechtliche Verträge und wenn jemand behauptet, dass die Befolgung dieser Vereinbarungen eine Auswirkung darauf hat, ob der Hund offiziell als Assistenzhund wird und vor allem bleibt oder nicht, dann wird es ziemlich haarig. Es ist, wie ich schon gesagt habe, schlicht und einfach eine falsche Behauptung.

    Eine Erleichterung beim Prüfungsverfahren ist übrigens schon erreicht worden. Nach dem Gesetz muss ja normalerweise zuerst der Trainer mit dem Hund die Qualitätsprüfung in Wien auf der Vet.med Uni machen. Das würde aber bedingen, dass der Trainer den Hund wieder zu sich holt und mit ihm trainiert, und erst wenn der die Prüfung besteht, könnten Sie die Teamprüfung machen. Das ist natürlich ein ziemlicher Blödsinn bei Menschen, die ihren Hund schon längst bei sich haben kostet viel Geld und Ihnen würde der Hund fehlen. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass in all diesen Fällen nur die Teamprüfung nachzuholen ist. Dazu muss auch niemand nach Wien oder Salzburg kommen, das wird in der jeweiligen Wohnumgebung bzw. nächsten Kleinstadt erfolgen.

  • @ anonym · 11. März 2015 07:39 Uhr

    Es hat 2012 noch kein Gesetz gegeben, da wurde erst daran gearbeitet, aber die Hundeschulen wussten damals sicherlich schon Bescheid über die Eintragung und dass das offiziell auch der einzige Nachweis über einen Assistenzhund ist. Es hat nämlich den Erlass des Ministeriums von 2008 gegeben, wo schon zum ersten Mal genau beschrieben war, was Assistenzhunde sind und dass man sie damals sie ohne viel Formalitäten in den Behindertenpass eintragen lassen konnte. Die Hundeschulen haben das dann offenbar unterschiedlich gehandhabt. Praktisch alle Hundeführer von einer oberösterreichischen Hundeschule haben zum Beispiel ihren Hund eintragen lassen.

    Das Messerli-Institut konnte vom Ministerium erst nach dem Nationalratsbeschluss mit den Prüfungsformalitäten betraut werden. Dass die Informationspolitik dann vom Ministerium während des halben Jahres von Juli bis 1.1 2015 nicht berauschend war, steht auf einem anderen Blatt. Aber wenn eine Dame mit Partnerhund gegenüber Beamtinnen der Landesregierungen behauptet hat, für was braucht man eine offizielle Prüfung, es gibt ja ohnehin schon eine Prüfung, (nämlich die interne der Hundeschule), dann stimmt doch da etwas nicht. Und das war nicht irgendwer, sondern jemand, der von diesem Verein als Vertreterin des Partnerhundevereins zur letzten offiziellen Besprechung im September im Ministerium geschickt wurde.

  • http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/assistenzhunde/Beurteilung_von_Service-_und_Signalhunden.pdf

    da wir das in Salzburg so nicht gelernt haben, werden wir dies nicht schaffen…
    ..am besten ich verzichte auf den Eintrag und kaufe mir und meinem Hund eine Jahreskarte bei der Öbb dann kann er auch gratis fahren….und die paar mehr Privilegien die er durch den Eintrag genießen könnte, müssen wir ja nicht in Anspruch nehmen.
    danke liebes neues Gesetz. Anstatt uns „Behinderten“ es leichter zu machen , wirds einem schwerer gemacht…Inklusion und den ganzen Medien bla bla…ich fühle mich echt im Stich gelassen….

  • 1 woche aufenthalt in Salzburg inkl. bezahlung der Begleitperson und deren Hotelkosten (das zahlt ja niemand sonst)
    nach 2 Monaten wieder nach Slzg. – da Überprüft wurde – inkl. Bezahlung der Begleitperson die ich benötige und deren Hotelkosten
    nach 4 monaten wieder rauf um überprüft zu werden, bezahlung der Begleitperson und deren Hotelkosten
    nach 6 monaten wieder rauf.. bezahlung der Begleitperson und deren Hotelkosten und dann 1x jährlich zur kontrollüberprüfung, bezahlung der begleitperson und deren anfallenden kosten…dies wurde mir als verpflichtend verkauft um die Kenndecke und Ausweis weiterhin behalten zu dürfen….
    war das alles für die“Fisch“? oder könnten div. Institute und Ämter dies „Anrechnen“ ?? bzw. eine Fristverlängerung einbauen , damit man den Eintrag dennoch noch bekommt ohne weiteren Aufwand..den das wäre echt ein Schritt zu zeigen das die Amtsgewalt nicht mehr vorherrscht….

  • @ es ist auch die aufgabe von denen öffentlich darüber zu aufklären und präsentieren. dauert alles seine zeit, wie gesagt ist das gesetz ja noch ganz frisch. eins nach dem anderen.

    .stimmt, alles braucht seine zeit…dennoch sind wir die gelackmeierten…wir müssen uns wieder abprüfen lassen……und ich denke wenn dieses institut früher schon „wichtig“ war, dann müsste man diese Info vorher gehab haben…z.B auf der vormals Bundessozialamt seite.. wo drauf hingewiesen werden hätte sollen- z.B mit flgenden satz – egal von welchem Verein sie ihren Servicehund, Partnerhund usw. beziehen, um die Eintragung im Behinderenpass zu erhalten, müssen sie zuvor zum Messerli institut, da nur diese Begutachtung gültigkeit hat…..
    diese info stand nirgends, als ich mich 2012 das erste mal auf die Suche nach infos bzgl.Assistenzhund begann…
    im gegenteil wenn ein Verein im Rathaus sich vorstellt, auf Messen ist usw….geht man davon aus es ist seriös…ich kann nich alles anzweifeln, schon gar nicht wenn wichtiger Ämter auf ihrer HP damals auch nicht drauf hingewiesen haben…..gibt man im google „assistenzhund in österreich“ ein erscheint nicht die Bundessozialseite mit einem wichtigen Hinweis, sondern sämtl. Vereine…. aber egal.. es ist nun so wie es ist… es bleibt mir eh nix anderes übrig…hoffe nur dass ich keinen schub bekomme, den das alles verursacht innerlichen stress…uvm…den das wird leider nicht bedacht..das diese hiobsbotschaft bei menschen was auslösen kann..

  • @Lynda Die Hunde sollen nach ihrer Hauptaufgabe benannt werden – ich schätze in Ihrem Fall ein Signalhund für Diabetiker.

    Was die Prüfung betrifft – In der Prüfungsordnung steht:
    Die Punkte 3.6.1 bis 3.6.3 (Anzeige von Hypo,Hyper,Nachtanzeigen) können sinnvollerweise nicht vor Ort geprüft werden, da ein Nachweis des tatsächlichen Anzeigeverhaltens mit den momentan vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht über einen „Röhrchentest“ fundiert zu überprüfen sind. Bis zum vorliegen neuerer Erkenntnisse wird ersatzweise mit den Hundeführern ein Gespräch über die Art des Anzeigeverhaltens geführt und eine Dokumentation ist zur Prüfung mitzubringen.

  • @anonym · 10. März 2015 15:43 Uhr
    Wenn bei der Homepage von Partnerhunde nichts geändert worden wäre, und das ein kleiner armer unwichtiger Verein wäre, würde ich sofort Verständnis haben. Wenn aber Änderungen erfolgen, in denen eine große Charity-Gala zum Sammeln für einen Assistenzhund (!)für ein Kind mit Behinderungen angekündigt wurden und seit heute die große Übergabefeier im April, ohne dass mit einem einzigen Wort erwähnt wird, dass sowohl Kind als auch die anderen Empfänger der Hunde vom neuen Gesetz und der Prüfung betroffen sind, dann frage ich mich schon, was da dahintersteckt. Ich hätte eigentlich erwartet, dass alle Ausbildungsstätten sofort alle ihre Hundeführer informieren – und zwar gleich im Juli nach dem Nationalratsbeschluss. Ich weiß natürlich nicht, ob jemand schon ein Schreiben von den Partner-Hunden bekommen hat, wo drin steht, was wirklich los ist, offenbar nicht, weil sonst würden sich ja alle auskennen. Wie die Regelungen bei den Blindenführhunden sind, das ist seit langem bekannt, bei den Besprechungen ist ja gesagt worden, dass es bei den Service- und Signalhunden ähnlich zugehen wird.

  • hallo meine lieben,
    ich bin insulinpflichtige diabetikerin und sitze im rollstuhl.
    habe einen diabetikerwarnhund, zu welcher sparte gehört der nun, das war mal die erste frage.
    wie soll ich den hund prüfen lassen ? soll ich einen künstlichen hypo einleiten, in dem ich mir zu viel insulin spritze, ist aber dem hba1c wert nicht förderlich, bzw. sehr ungesund, es reicht wenn ich durch andere umstände einen hypo bekomme…je mehr hypos desto schlechter, also werde ich es nicht fördern, also was soll ich da tun ?
    hatjemand einen rat ?
    werde mal in der vet.med anrufen und bin gespannt was die mir sagen.
    schönen abend noch
    lynda

  • nehme an, das die homepage von partner hunde veraltet ist bzw. nicht auf dem aktuellen stand ist und noch keine zeit gefunden wurde es zu updaten. gleich darüber öffentlich schlechtreden ist unprofessionell.

    das gesetz ist noch sehr frisch und es dauert sicher noch eine zeit bis alle bildungsstäten aufgeklärt sind wie zu tun ist.

    wie es mit einer kenndecke usw. aussieht ist auch niemand im klaren, dazu ist die messerli forschungsinstitut wien zuständig. es ist auch die aufgabe von denen öffentlich darüber zu aufklären und präsentieren. dauert alles seine zeit, wie gesagt ist das gesetz ja noch ganz frisch. eins nach dem anderen.

  • Um gleich die wichtigste Frage zu beantworten: Nein, Sie müssen nicht jedes Jahr nach Salzburg zu einer Überprüfung. Das ist auch eine von den Aussagen, die nicht stimmen. Wenn eine Hundeschule meint, dass es wichtig ist, dass sich ihre Hunde in der Öffentlichkeit gut präsentieren und Nachbetreuung anbietet, dann ist das verantwortungsvoll. Wenn die Hundeschule aber meint, sie kann entscheiden, ob ein Hund Assistenzhund bleibt oder nicht und wenn der Hundeführer nicht kommt, sie ihm das Geschirr wegnehmen kann oder ähnliches, dann schaut das für mich nach Amtsanmaßung aus. Das Gesetz wurde gemacht, damit auch die Service- und Signalhunde alle Rechte haben können, die waren nämlich bisher nur sehr mangelhaft anerkannt. Die Blindenführhundeprüfung wird deshalb bei noch nicht eingetragenen Hunden anerkannt, weil sie die ganze Zeit schon eine gesetzlich vorgeschriebene war. Falls Sie direkt weitere Fragen haben, office@reha-dogs.org

  • nachtrag zum Beitrag vom 10 03 2015 06:50 uhr
    ..und der Grund warum ich bis jetzt keine Eintragung gemacht habe ist…der selbe Grund warum ich bis dato meinen Reisepass nicht erneuert habe…ich bin
    Amtsscheu geworden..ich habe innerlich keine Kraft mehr..mit gewissen Dingen
    mich auseinander zu setzen… der Hund hilft mir rauszukommen, jedoch die Kraft auf ein Amt zu gehen , mich wieder und wieder neuerliche Fragen zu stellen,Papiere vorzulege.. die irgend ein Amt vorher auch shon gefragt hat, hat mich ermüden lassen…wenn alle Ämter, Vereine usw… zusammenarbeiten würden und nicht jeder sein eigenes süppchen kochen würden, wäre vieles einfacher…..das Wort Inklusin ist ein schönes Wort..nur wir sind weit davon entfernt….

  • ihr mögt alle auf eure Art Recht haben, dennoch es stört mich einfach folgendes:
    …….. Nur die Prüfungszeugnisse der Blindenführhunde bleiben weiterhin gültig und die Eintragung kann problemlos nachgeholt werden….

    den auch mein Hund und Hunde anderer wurden geprüft….warum bleiben bei Blindenhunden die Prüfungszeugnisse gültig aber bei unseren macht man so ein dra ra…..und einen Vergleich mit Autos und Autohändler (und man kann serwohl dort sein Auto überprüfen lassen wo gekauft,wenn Autohändler off. Prüfstelle ist) kann nur von jemanden kommen der nicht im Rollstuhl sitzt….den wenn das sooo wichtig plötzlich ist, müssten ALLE Hundebesitzer inkl nichtbehinderte mti Hund die die Hundeprüfung (aufgrund Listenhund) ablegen mussten, dort hinfahren um sich ihren Hund neuerlich überprüfen zu lassen um zu schauen ob der Hund und Besitzer gut ausgebildet sind…bis jetzt hats niemanden gestört..und jetz aufeinmal

    und meine Frage daraus folgend – wenn ich nun ans Messerli institut fahre um mir eine Bestätigung zu holen, muss ich dann dennoch jedes Jahr nach Salzburg um dort die jrl. Überprüfung durchzuführen (inkl Hotelaufenthalt) oder kann ich mir diesen Weg dann sparen??? Antwort wäre wichtig, da ich wieder dorthin muss..

    man macht es uns „behinderten“ echt nicht leicht…denn wie ich 2012 herumgefragt habe, wo ich den in Wien einen Assistenzhund bekomme wurde man auf Salzburg verwiesen…da hats keiner erwähnt das Messerlie institut…


    ..wissen sie, es geht nicht darum ob man jetzt zu dem messerli institut fahren muss, sondern…das sich keiner von euch vorstellen kann welche ängste im kopf eines menschen starten , wenn dieser hört er muss neuerlich ne prüfung machen (oder kann ich dort einfach hinfahren eine bestätigung einholen und wieder fahren? ) ich persönlich habe ANGST, Prüfungsangst….


  • Der vorhergehende Kommentar wurde von mir verfasst. Wollte es nicht anonym abschicken … sorry übersehen :-)

  • Wir – nämlich die Arbeitsgruppe für Assistnezhunde hat sich schon was dabei gedacht…
    Es ist mir nicht bekannt, dass die jährliche Überprüfung eines Autos bei dem Autohändler gemacht werden muss wo das Auto gekauft wurde, sonder bei einer offiziellen Prüfstelle.
    Warum sollte dies bei Assistenzhunden so sein …..
    Der Assistenzhundehalter muss sich darauf verlassen können einen gesunden und qualitativ sehr gut ausgebildeten Assistenzhund zu erhalten. Und die Überprüfung bei der unabhängigen offizellen Prüfstelle (Vet.Med.Univ. Wien, Messerli Institut) gewährleistet dass diese Anforderungen erfüllt werden.
    Also ich hab jetzt ein gutes Gefühl bei der nun geltenden gesetzlichen Richtlinie.
    Denn dass – so wie bisher üblich eine Ausbildungsstelle Hunde züchtet, von vereinsinternen Tierärzten die gsundheitliche Eignung festgestellt wird, die Hundetrainer/in die den Hund ausbildet die Übeprüfung vornimmt, also da habe ich kein gutes Gefühl. Und hat ja auch wie die Vergangenheit zeigt, sehr negative Beispiele hervorgebracht. Ausbildung und Begleitung von Teams ist eine sensible Angelegenheit, die viel Empathie für Mensch und Hund erfordert. Profitgier oder Größenwahn haben hier keinen Platz …..

  • @anonym: Wenn eine Hundeschule wie der Verein Partner-Hunde sich mit eigenen Ausweisen (immer noch) etc. rühmt und so tut, als hätten die quasi amtlichen Charakter, findet sie es offenbar nicht so wichtig, darauf hinzuweisen, dass nur die Eintragung in den Behindertenpass das gültige Dokument ist. Da hätten vielleicht auch manche ihrer Hundeführer erstaunte Fragen gestellt, wieso die bisher offenbar so unwichtige „Zusatzeintragung“ plötzlich ganz wichtig geworden ist (war sie in Wirklichkeit immer schon, sie ist aber nicht so dekorativ wie ein bunter handgestrickter laminierter Ausweis). Das Gesetz wurde, wie Frau Färbinger sicher wusste, bereits am 9. Juli 2014 beschlossen – sie hätte also ein halbes Jahr Zeit gehabt, alle ihre Leute zu informieren.

    Dass die Zusammenschulung und das ganze Drumherum beim Verein Partnerhunde anstrengend, ja brutal sind, habe ich schon mehrfach gehört. Was die Prüfungen und andere Bescheinigungen des Vereins aber tatsächlich wert sind, wird sich erst nach Abschluss der drei laufenden Gerichtsverfahren herausstellen.

  • schön diese info jetzt zu erfahren, hab davon nix gewußt und hab jetzt eingereicht um Eintragung und mich gewundert das ich mich beim dem oben genannten Veterinäramt melden sollte … ich finde diese Entscheidung, das man sich jetzt auch noch zusätzlich Messerli Forschungsinstitut melden soll, eine Frechheit … habt ihr die solche Entscheidungen treffen überhaupt eine Ahnung wie Anstrengend die Prüfungswoche ist, die man hat beim Verein Partnerhunde hat … man ist froh, das man das hinter sich hat, mit sämtliche Prüfungen und dann muss man zusätzlich wieder von jemanden bestätigt bekommen das man mit dem Hund kann … unsere Bürokratie stinkt mir echt schon zum Himmel … das wäre das selbe wenn ich in Wien in Führerschein mach und wenn ich nach NÖ fahre/ziehe dort wieder eine Prüfung ablegen muss …

  • Zur Info: der Internetauftritt der Prüfungs- und Koordinierungsstelle für Assistenzhunde ist unter folgendem Link ersichtlich: http://www.vetmeduni.ac.at/de/assistenzhunde/

  • An alle österreichischen Medien, und  Leser/innen

    In einigen Medien (Facebook) wird über Herrn Niegehells Blindenführhund berichtet Dieser Hund ist aber erst eineinhalb Jahre. Aber mit eineinhalb Jahren ist der Hund noch nicht einmal aus der Pubertät geschweige erwachsen und er hat auch noch nicht die Qualitätsprüfung gemacht !
    Um alle Irrtümer aus dem Weg zu räumen möchte ich sie bitten sich an folgende Beratungsstellen die für diese Ausbildung zuständig sind  genau zu informieren, damit es nicht weiterhin zu diesem Irrtum kommt und wohl möglich die gesamte Bevölkerung,sowie die Sponsoren und privaten Spender ,die gern einem hochgradig Sehbehinderten oder Blinden eine Freude mit einer Spende für einen Blindenführhund machen möchten.
    1. Die  Information und Beratung  bieten: Die Freunde der Assistenzhunde Europas. Auch der Blindenführhund gehört zur großen Gruppe der Assistenzhunde. Die  Homepage: http://www.reha-dogs.org/ sowie das Messerli-Forschungsinstitut an der Vet.med.Uni.Wien

    2.“ Das Messerli-Forschungsinstitut an der Vet.med.Uni.Wien wurde vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit der organisatorischen Abwicklung der Beurteilung von Blindenführhunden beauftragt.“ Die Auswahl der Sachverständigen, die Koordinierung der Termine für die Qualitäts- und Teambeurteilungen sowie die Anforderung der für die Teambeurteilung erforderlichen Mobilitätsabklärung obliegt dem Messerli Forschungsinstitut Wien. Bitte wenden Sie sich in Fragen zur Blindenführhunde-Beurteilung an das Messerli Forschungsinstitut Wien wie folgt:

    Messerli Forschungsinstitut
    Veterinärmedizinische Universität Wien
    Veterinärplatz 1,
    A – 1210 Wien

    Tel.: +43 1 25077 2651+43 1 25077 2651

    E-Mail: j.schoellauf@vetmeduni.ac.at