Wenn Wirte behinderte Gäste diskriminieren, ist dies auch weiterhin nicht verboten!

Am 30. Oktober 1996 wurde der Antrag im Parlament diskutiert.

Parlament
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Der Klubobmann der SPÖ, Kostelka, stellte im Juni 1996 den Antrag, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsgesetzen und die Gewerbeordnung dahin zu ändern, daß die Geldstrafe für Diskriminierungen von 3.000 auf 30.000 Schilling angehoben wird.

Im Rahmen dieses geplanten Änderungen sollten überdies Diskriminierungen auf Grund einer Behinderung endlich auch in diese Aufstellung aufgenommen werden.

Genau lautete der Antrag 229 /A:

„Personen allein auf Grund ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres religiösen Bekenntnisses oder einer Behinderung ungerechtfertigt benachteiligt oder sie hindert, Ort zu betreten oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt sind …“

Am 30. Oktober 1996 wurde der Antrag im Parlament diskutiert. Statt klar gegen Diskriminierungen aufzutreten, ergab sich ein unwürdiges Schauspiel, das wir den LeserInnen von BIZEPS-INFO nicht vorenthalten wollen:

Klubobmann Kostelka (SPÖ) begründete seinen Antrag: „… Vor zwei Jahren haben wir in diesem Haus anläßlich des grauenhaften Mordes an vier Roma und Sinti in Oberwart debattiert. Im Zuge dieser Debatte ist bekannt geworden, daß Lokalverbote aus ethnischen, rassischen, religiösen Gründen und auch aus Gründen der Behinderung in Österreich nicht seit 55 Jahren Vergangenheit sind, sondern auch noch heute vorkommen.

Ich habe damals von dieser Stelle aus erklärt, daß ich das nicht gewußt habe. Als ich diese Worte gesagt habe, wurde mir allerdings klar, daß das Worte sind, die ich in meiner Jugend bezogen auf das NS-Regime nur allzu häufig gehört habe.

Ich habe mir daher damals geschworen, daß es nicht noch einmal die Entschuldigung ´Ich habe es nicht gewußt!´ geben darf, ohne daß dem Ganzen Taten folgen.“

Er hat daher diesen Antrag eingebracht, sagte Kostelka, mit dem Ziel, „daß es drastische, aber vertretbare Strafen in jenen Fällen gibt, in denen jemand aufgrund seiner Behinderung, seiner rassischen oder ethnischen Herkunft oder seiner religiösen Einstellung eines Lokales verwiesen wird oder daran gehindert wird, es zu betreten.“

Man hätte nun große Zustimmung erwarten können. Dem war aber nicht so.

Kostelka führte weiter aus, daß seitens der ÖVP „die Haltung eingenommen wurde, daß die Strafe von maximal 3.000 Schilling bei einem solchen Lokalverbot vertretbar sei, aber kein Schilling mehr.“

Er forderte nochmals alle Abgeordneten auf, „keine Bagatellstrafen für eine solche eklatante, gravierende Verletzung der Humanität“ zuzulassen und die Strafen deutlich zu erhöhen, im Extremfall bis hin zum Entzug der Gewerbeberechtigung.

Der nächste Redner war der ÖVP Abgeordneter Puttinger. Er war zwar prinzipiell für den Antrag, sprach sich aber vehement gegen die Erhöhung der Strafen aus. „Es bedarf wohl anderer Mittel, als bei Diskriminierungen einen Strafrahmen phantasielos hinaufzusetzen … Ihr Antrag ist vordergründig und eine scheinheilige Maßnahme. … Geld kann die Einstellung nicht ändern.“

Ähnlich hatte sich bei einem Telefoninterview mit BIZEPS-INFO auch die ÖVP Abgeordnete Tichy-Schreder geäußert. Unverblümt sprach sich davon, daß man keinen Wirt zwingen kann, „alle Gäste“ zu nehmen.

Neugierig geworden fragten wir nach, ob das heißt, daß sich ein Wirt aussuchen kann, ob er z. B. behinderte Menschen als Gäste hat. Ohne auf die Frage wirklich einzugehen wurde davon gesprochen, daß es natürlich „keinen Kontrahierungszwang“ (also die Pflicht z. B. jemanden zu bedienen) gäbe. Außerdem sei sie dagegen, „bei allem und jeden ein Gesetz zu machen. Wir brauchen Deregulierung“. Abschließend erfuhren wir noch, daß sie „Differenzen mit der SPÖ in der Höhe des Strafrahmens“ hat.

Doch weiter mit der Parlamentssitzung vom 30. Oktober 1996. Die freiheitliche Abgeordnete Partik-Pable stimmt zwar dem Antrag im Grundsatz zu, findet aber auch, daß es „der falsche Weg ist, diese Diskriminierungen durch erhöhte Strafbestimmungen abzubauen“.

Die Sitzung plätschert vor sich hin, da platzt dem ÖVP Abgeordneten Puttinger der Kragen und er ruft dazwischen: „Wann war der letzte Diskriminierungsfall in einem Gastbetrieb?“

Der sich ab Wort befindliche Abgeordnete Kier entgegnet daraufhin: „Wenn es keine Diskriminierungen gibt, dann brauchen Sie sich vor der Straferhöhung nicht zu fürchten, … ich fürchte, daß es nicht ganz so ist, ich fürchte, daß es in diesem Land tatsächlich Diskriminierungen der hier beschriebenen Art gibt.“ Weiters spricht sich Kier für die Erhöhung aus, weil Strafen „werden zwar Diskriminierungen nicht verhindern, sie werden aber vielleicht doch präventiv wirken.“ Er appelliert abschließend an FPÖ und ÖVP: „Entweder Sie sind der Meinung, daß Diskriminierungen nicht sein soll, dann bekennen Sie sich auch dazu und verhaken sie sich nicht bei läppischen 30.000 Schilling! Wenn Sie aber anderer Meinung sind, dann sagen Sie es offen.“

Die grüne Abgeordnete Stoistis ging nochmals auf das Strafausmaß ein. „Aber, lieber Kollege Puttinger, unsere Aufgabe ist es, mit dem Strafausmaß auch inhaltliche, moralische Wertungen vorzunehmen. Nichts anderes als die Verwerflichkeit eines Verhaltens wird durch ein Strafausmaß zum Ausdruck gebracht.“

Ähnlich sah das auch der SPÖ Abgeordnete Kiermaier, als er sich auch an Puttinger und die ÖVP wandte: „Ich verstehe Deine Sorge wegen dieser 30.000 S nicht. Ich bin nämlich überzeugt davon, daß wir und meine Kollegen sie nie zu bezahlen brauchen. Ich würde nie in diese Lage kommen, da ich nicht auf die Idee kommen würde, einen Menschen nicht als Gast bei der Tür hereinzulassen.“

Sein Parteikollege Guggenberger stellte nochmals klar: „Uns geht es mit diesem Antrag darum, daß wir ein klares, unmißverständliches Zeichen setzen, daß ein derartiges Verhalten unerwünscht und in jeder Form abzulehnen ist.“

„Ein Gesetz, das die Diskriminierung verschiedener Menschen, etwa Behinderter .. unmöglich macht, ist längst überfällig“ sprach die Abgeordnete der Grünen Haidlmayr und erinnerte, „daß die Diskriminierung behinderter Menschen gerade im Gastgewerbebereich tagtäglich auf der Tagesordnung steht, kann doch niemanden entgangen sein!“

Geld kann die Verletzungen aber nicht wiedergutmachen. „Wenn heute aber all jene, die diskriminieren und Menschen aus der Gesellschaft ausschließen, entsprechend hoch bestraft werden, dann werden sie es sich in Zukunft überlegen.“

Die Materie wurde dem Verfassungsausschuß zugewiesen um dort weiter behandelt zu werden.

Faktum bleibt,

daß behinderte Menschen durch die Uneinigkeit und den Widerstand seitens der ÖVP und der FPÖ nicht in die, vor Diskriminierung zu schützenden, Personengruppe aufgenommen wurden.

Weiters bleiben die Strafen bei Diskriminierungen lächerlich gering und werden wie ein Kavaliersdelikt behandelt.

Wir sind gespannt, wie sich die Diskussion weiterentwickeln wird. Es bleiben Fragen offen:

  • Warum werden von der ÖVP und der FPÖ diskriminierende Wirte vor höheren Strafen geschützt?
  • Warum verhindern die ÖVP und die FPÖ durch ihr Vorgehen die Aufnahme von behinderten Menschen in die zu schützende Personengruppe?
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