Wiederaufnahme-Antrag im Fall Heinrich Gross

Kurier: Gegen den früheren Gerichtspsychiater und einstigen NS-Arzt Dr. Heinrich Gross soll nun möglicherweise eine Totschlag-Anklage erhoben werden.

Heinrich Gross
APA

Die zuständige Abteilung im Justizministerium hat die Staatsanwaltschaft Wien angewiesen, bei Gericht einen Antrag auf Wiederaufnahme des 1950 eingestellten Totschlag-Verfahrens einzubringen, berichtet die Tageszeitung Kurier.

Gross wird in der bisherigen Anklage neunfacher Mord oder Beihilfe dazu im Jahre 1944 vorgeworfen, so der Kurier weiter.

Sein Verteidiger Dr. Niko Lehner betont, der neue Antrag der Staatsanwalt zeige die Rechtsunsicherheit in der ganzen Causa. Laut Dr. Lehner scheinen etliche Rechtsprobleme ungeklärt. So müsste eine Abwägung zwischen dem seinerzeitigen Reichsstrafgesetzbuch und dem jetzt geltenden Recht gemacht werden – zu Gunsten des Verdächtigen. Totschlag wäre aber nach dem damaligen Recht nach 20 Jahren verjährt, berichtet der Kurier.

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