Wien: Änderung der Beförderungsbestimmung?

Jahrelang kreist nun schon die Diskussion um den Punkt, ob die Wiener Linien ihre Beförderungsbestimmungen ändern und endlich RollstuhlfahrerInnen nicht mehr verpflichtend eine Begleitperson vorschreiben.

Erklärungsversuche gibt es viele. So meinte z. B. im Mai dieses Jahres der Behindertensprecher der Wiener ÖVP Abgeordnete Mag. Franz Karl: „Wegen der Untätigkeit des Verkehrsministeriums in dieser Angelegenheit konnte der Antrag nicht positiv erledigt werden“.

Doch dies dürfte nur die halbe Wahrheit sein, wie aus einer Anfragebeantwortung der Nationalratsabgeordneten und Behindertensprecherin der ÖVP, Maria Rauch-Kallat, hervorgeht. Ihr antwortete nämlich der Verkehrsminister, Dr. Caspar Einem (SPÖ) auf die Frage: „Ist es richtig, daß das Bundesministerium … diesen Antrag der Wiener Verkehrsbetriebe … in der Frage der Pflicht zur Begleitung von Rollstuhlfahrern negativ beschieden hat?“ klar und deutlich:

„Es ist nicht richtig“, so der Minister. Seine Aufgabe sei es „zu prüfen, ob dem Antrag öffentliche Interessen entgegenstehen. Das Verfahren ist noch im Gange“. Er ist weiters der Meinung: Es „sprechen keine Gründe gegen die selbständige Inanspruchnahme von U-Bahnen, Niederflurstraßenbahnen sowie Niederflurbussen durch Rollstuhlfahrer“, aber die Wiener Linien haben einen Antrag gestellt, den er nicht bewilligen konnte.

Konkret haben die Wiener Linien folgende Ergänzung beantragt: „Besteigt ein Rollstuhlfahrer einen U-Bahnwagen, Niederflurstraßenbahnwagen oder Niederflurbus ohne Begleitperson, so muß er in diesen Fällen in Kauf nehmen, daß … für ihn Gefahren wegen einer unzureichenden Sicherung des Rollstuhles im Beförderungsmittel eintreten können.“

Dies ist eine Benachteiligung von RollstuhlfahrerInnen, weil das zuständige Haftungsgesetz eine verschuldensunabhängige Haftung des Verkehrsunternehmens vorsieht. Also nach dem Motto: Wer trotzdem mitfährt, haftet selbst.

Wenn die Wiener Linien dies wirklich so vorgehabt haben, ist dies ein starkes Stück. Wenn dies bloß ein „Versehen“ war, ist es sicherlich ein leichtes, schnell einen neuen und ordentlichen Antrag auf Änderung der Beförderungsbestimmungen zu stellen.

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