kleine Verbesserungen geplant
„Durch die Zusammenfassung der Kostenbeitragsregelungen im Wiener Behindertengesetz und einer klaren Formulierung soll die Verständlichkeit erhöht und die Kostenbeitragseinhebung in der Praxis erleichtert werden“ heißt es in den erläuternden Bemerkungen zur geplanten Gesetzesnovelle.
Auch der Hintergrund der Novelle wird klar erklärt: „Diesbezügliche Auslegungen des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes erschweren in der Praxis die Einhebung von Kostenbeiträgen“.
Auch wenn die Formulierungen weiterhin unklar scheinen, dürften teilweise kleine Verbesserungen geplant sein (Nicht-Einberechnung der Familienbeihilfe bei stationärer Unterbringung, Taschengeldregelung). Im Vorblatt wird darauf hingewiesen, daß eine Kostensteigerung für das Land durch die vorliegende Novellierung „nicht zu erwarten ist“.
Einige Änderungen betreffen die bedeutungslose Interessensvertretung der „organisierten Behinderten“. So soll der Vorsitz zukünftig nicht von dem zuständigen Mitglied der Landesregierung vorgenommen werden.
Wesentlichster Kritikpunkt bleibt der Regreßanspruch gegen Angehörige. Diese Bestimmung wurde z. B. in der Steiermark vor kurzem aufgehoben und Wien sollte diesem Beispiel folgen.