Für Fahrten ab September 2012 erfolgte eine "Ausschreibung der Fahrten zur Durchführung des Schulbetriebes für SchülerInnen mit Behinderungen in Wien" - nun gibt es Probleme. Eine Situation die nicht überraschend kommt.
Die zuständigen Stellen haben die Ausschreibung nach dem Billigstbieterprinzip – und damit zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung und deren Angehörigen ausgeschrieben – hält Klaus Widl (Vorsitzender-Stellvertreter der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen und jahrelang in diesem Bereich Tätiger) in einem Exklusivinterview auf der Plattform BMIN fest.
Er geht darin ausführlich auf die Ergebnisse der damals stattgefunden Ausschreibung ein und kritisiert, dass die Stadt Wien dem „Billigstangebot der Firma Blaguss“ den Zuschlag erteilt hat. Die Hoffnung, „dass der Vergabekontrollsenat des Landes Wien die Ausschreibung wegen Mängel noch aufheben wird“ erfüllte sich nicht.
Fehlentscheidung des Vergabekontrollsenats?
Ob er glaube, dass der Vergabekontrollsenat des Landes Wien ein Fehlentscheidung getroffen habe, wird er gefragt und beantwortetet dies wie folgt: „Schaut mir ganz danach aus. Hat doch vor kurzem der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung des Wiener Vergabekontrollsenats aufgehoben. Bei Weiterverfolgung dieser Angelegenheit – wieder über den Vergabekontrollsenat Wien und entsprechender Neuerkenntnis aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes – wird es aber in diesem Fall vermutlich nur mehr um Schadenersatzzahlungen an Wiener Fahrtendienstunternehmen gehen. Die eingetretene Verschlechterung für mobilitätsbehinderte Menschen, die auf den Schulfahrtendienst angewiesen sind, würde also bleiben.“
Interessenvertretung warnte
In einem Schreiben vom 7. Dezember 2011 an Bürgermeister Michael Häupl und Bildungssstadtrat Christian Oxonitisch warnte die „Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen“ schon damals vor den anstehenden Problemen – leider erfolglos.