Wien: Rollstuhlfahrer attackiert Polizisten

Am 1. Juni 2018 gegen 23:45 Uhr wurden Beamte des Stadtpolizeikommandos Josefstadt in den Bereich des Westbahnhofs wegen einer Bedrohung gegen das Sicherheitspersonal der Wiener Linien gerufen.

Polizeiauto
BilderBox.com

Die Mitarbeiter der Wiener Linien wollten einen 29-jährigen Mann aus einer Station wegweisen, da gegen diesen ein Hausverbot bestand. Daraufhin soll der Tatverdächtige die Mitarbeiter bedroht haben.

Als die Polizisten am Einsatzort eingetroffen waren, versuchte der Mann die Flucht zu ergreifen. Die Beamten konnten ihn anhalten und eine Identitätsfeststellung durchführen. Der 29-Jährige versuchte auch während der Anhaltung mehrmals mit seinem Rollstuhl wegzufahren.

Als dies dem Tatverdächtigen nicht gelang fuhr er mit seinem Rollstuhl auf den Fuß eines Polizisten und blieb darauf stehen. Den Beamten gelang es nach einem eindringlichen Gespräch den Mann zu beruhigen. Der 29-Jährige wurde angezeigt.

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7 Kommentare

  • War es ein e-Rollstuhl oder ein mechanischer Rollstuhl? Macht für die Zehen des Beamten ziemlichen Unterschied. ;-)

    Und wie er sich auf die Unschuldsvermutung stützen will, wenn er dem Beamten auf dem Fuß stand, würde mich auch interessieren.

    • Was ist daran so interessant? Die Unschuldsvermutung ist keine Krücke, auf die man sich stützt. Bis zum Beweis des Gegenteils (Urteil durch ein Gericht) ist die Person unschuldig. Eine Anzeige ist jedenfalls noch weit davon entfernt. Das Verfahren könnte zB eingestellt werden und dann hat man sich zu früh gefreut. Normalerweise werden Strafverfahren ja nicht eingestellt, es sei denn, ein Behinderter wird beschuldigt.

  • Genau so sehe ich das auch! :-) Endlich!

  • Auch DAS ist Inklusion!,-) Endlich dürfen Behinderte auch gewalttätig sein UND werden dafür bestraft! SIE, die Behinderten, haben es geschafft, Teil der Gesellschaft zu sein.

    • Der Kommentar ist schön zynisch und gefällt mir. Aber ernst gemeint kann er nicht sein, schürt nur die Vorteile vom angeblichen Behindertenbonus, der dieser Ansicht nach auch noch vor der Strafverfolgung schützt. Sonst ist dieser Bonus eigentlich nur dafür bekannt, Behinderte durch staatliche Fürsorge und private Spenden zu Multimollionären, wenn nicht gar -milliardären, zu machen.

      Angezeigt heißt nicht automatisch bestraft, es gilt noch die Unschuldsvermutung.

    • „Auch DAS ist Inklusion!,-) Endlich dürfen Behinderte auch gewalttätig sein UND werden dafür bestraft! SIE, die Behinderten, haben es geschafft, Teil der Gesellschaft zu sein.“

      Sommerloch??????????????

    • @yasemin Danke!