Wiener Gesundheitsverbund zum Thema Persönliche Assistenz in Spitälern

Für Menschen mit Behinderungen besteht teilweise die Notwendigkeit zur Mitnahme von Persönlicher Assistenz in Spitälern, denn gut eingeschulte Persönliche Assistent:innen bieten sowohl für die Betroffenen, als auch für das Spitalspersonal erhebliche Erleichterungen.

Wiener Gesundheitsverbund - Für die Stadt Wien
Wiener Gesundheitsverbund

In einem Krankenhaus kann oft auf individuelle Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen nur unzureichend eingegangen werden. (siehe auch: Stellungnahme der Monitoringstelle Wien)

Doch immer wieder gibt es Probleme, weil Persönliche Assistent:innen an der Arbeit für ihre Kund:innen vom Spitalspersonal gehindert werden.

Schreiben an Gesundheitsstadtrat Hacker

Assistenz24, BIZEPS, PAV und WAG Assistenzgenossenschaft haben in einem gemeinsamen Schreiben vom 24. November 2022 an den Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker ihr dringendes Anliegen geäußert.

Der Wiener Gesundheitsverbund hat daraufhin klargestellt:

… Entsprechend der verpflichtend einzuhaltenden Bestimmungen der Patientencharta (Bund-Wien) und insbesondere im Rahmen des Artikels 2 haben die Landeskrankenanstalten die Persönlichkeitsrechte der Patientinnen und Patienten besonders zu schützen und ihre Menschenwürde unter allen Umständen zu achten und zu wahren. Damit verbinden wir unser Engagement im Zusammenhang mit Diversität, Gleichbehandlung und Barrierefreiheit.

Es ist daher selbstverständlich, dass Persönliche Assistenzpersonen im Zuge der Begleitung ihrer Klient*innen die Spitaler des Wiener Gesundheitsverbundes betreten können. …

In keinem Fall darf einer Persönlichen Assistenzperson im Rahmen ihrer Assistenztätigkeit der Zutritt verwehrt werden.

Schreiben des Wiener Gesundheitsverbunds (GGS 2315663/22): „Mitnahme von Persönlicher Assistenz in Spitäler der Stadt Wien“ – Dies galt sogar unter verschärften COVID-Bestimmungen, erläutert der Wiener Gesundheitsverbund.

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