Wiener Landtag ändert Landespflegegeldgesetz

Der Wiener Landtag trat am 29. Oktober 2008 zu einer Sitzung zusammen in der u. a. das Wiener Landespflegegeldgesetz geändert wurde.

Claudia Smolik
GRÜNE

„Das Pflegegeld der Stufen 1 und 2 wird zum 1. Jänner 2009 um 4 Prozent, der Stufen 3 bis 5 um 5 Prozent und der Stufen 6 und 7 um 6 Prozent angehoben“, betont SPÖ-Landtagsabgeordnete Garbriele Mörk in einer Aussendung.

Damit vollzieht das Land Wien jedoch nur jene Gesetzesänderung, die der Bund schon im September 2008 vollzogen hat. Die Länder müssen im Rahmen der bundeseinheitlichen Pflegevorsorge ihre Landespflegegeldgesetze jenem des Bundes anpassen; was Wien eben am 29. Oktober 2008 beschloss.

Mitsprache nicht gesichert

Im Rahmen der Debatte brachten die Behindertensprecherin der Wiener Grünen, Claudia Smolik, einen interessanten Abänderungsantrag „betreffend Mitspracherecht der Interessenvertretung bei der Beurteilung des Pflegebedarfs“ ein. Sie schlug vor, dass im § 4 Abs. 3 des Wiener Landespflegegeldgesetzes, die Interessensvertretung der behinderten Menschen in Wien bei der dafür notwendigen Verordnung anzuhören ist.

„Dieses Mitspracherecht der Interessensvertretung für Menschen mit Behinderungen soll auch auf Wiener Ebene entsprechend verankert werden“, begründete die Abgeordnete den Vorstoß und hält fest, dass auf Bundesebene dieses Recht für die Interessensvertretungen aus dem Behindertenbereich besteht. Dem Antrag stimmten auch die Abgeordneten der FPÖ und der ÖVP zu. Die SPÖ – sie hat in Wien die absolute Mehrheit – stimmte nicht zu und daher wird es keine Mitsprache geben.

„Leider hat die SPÖ nicht zugestimmt, die Begründung war jene, dass die Interessenvertretung schon jetzt die Möglichkeit habe, angehört zu werden“, berichtet Abgeordnete Smolik gegenüber BIZEPS-INFO und findet dies „schade“. Abschließend hielt sie fest: „Offenbar gibt es auf der Bundesebene hier einen anderen Zugang zur Einbindung von Menschen mit Behinderungen als in Wien.“

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