Wiener Monitoringstelle hielt erste öffentliche Sitzung ab

Starker Auftritt und Signal der Wiener Monitoringstelle: Die Veranstaltung war gut besucht und die Rückmeldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer positiv. Schließlich ging es ja auch um ein ganz zentrales Thema: Die „Persönliche Assistenz“.

Mitglieder der Monitoringstelle Wien
Monitoringstelle Wien / Martin Datzinger

Am 19. Mai 2016 war es so weit: Von 13 bis 17 Uhr fand die erste öffentliche Sitzung der Wiener Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Haus der Europäischen Union im ersten Wiener Gemeindebezirk statt. (siehe Fotos)

Persönliche Assistenz in Wien

Nach einer kurzen Begrüßung und Vorstellung aller Mitglieder der Wiener Monitoringstelle wurde zunächst über den aktuellen Stand der Persönlichen Assistenz  in Wien informiert. Gleich am Anfang wurde klargestellt, was denn „Persönliche Assistenz“ eigentlich genau bedeutet.

Nämlich kurz gesagt meist die zentrale Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Er oder sie trifft Entscheidungen und bestimmt, wer ihn/sie, wobei, wann und wie unterstützt. Der behinderte Mensch ist Arbeit- und AuftraggeberIn und managt sein/ihr AssistentInnen-Team. Das ist die Definition der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und „Persönliche Assistenz“ grenzt sich ganz klar ab, von Betreuungs- und anderen Unterstützungsmodellen im mobilen und stationären Bereich der Behindertenhilfe.

Dann wurde kurz die Leistung „Pflege-Geld-Ergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ des Fonds Soziales Wien vorgestellt: z.B. Zielgruppe, Voraussetzungen, Antragstellung.

1. öffentliche Sitzung Monitoringstelle Wien

Und schließlich wurden auch einige Kritikpunkte der Wiener Monitoringstelle an dieser Leistung erwähnt, denn diese Leistung können derzeit nur Menschen mit schweren Körperbehinderungen ab Pflegestufe 3 beantragen. Das heißt: Ausgeschlossen sind Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit psychischen Behinderungen und Menschen mit reinen Sinnesbehinderungen. Das widerspricht laut der Wiener Monitoringstelle der UN-Konvention. Weiters gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Leistung (kein Bescheid, keine Klagemöglichkeit).

1. öffentliche Sitzung Monitoringstelle Wien

Vortrag von Aglaia Parth

Ein Highlight der öffentlichen Sitzung war der Vortrag der aus Tirol angereisten Gastreferentin, Aglaia Parth von der Beratungsstelle WIBS. Aglaia Parth, auf den Rollstuhl angewiesen, ist eine herzliche, offene und starke Frau mit einer Lernschwierigkeit, die schon viele Jahre in der eigenen Wohnung mit Persönlicher Assistenz lebt.

Neben Informationen zu der Beratungstelle, in der sie arbeitet, berichtete sie vor allem von ihrem langen und mühsamen Weg in ein selbstbestimmtes Leben. Sie erzählte leidenschaftlich und eindrücklich und das ganze Publikum war ergriffen, als sie kurz innehalten und nach Worten ringen musste. „Es war ein Kampf, das zu erreichen.“ Durch ihren Kampf und ihr Auftreten im Rahmen der Sitzung der Wiener Monitoringstelle hat sie auf jeden Fall vielen anwesenden behinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern Mut gemacht.

Wiener Monitoringstelle hielt erste öffentliche Sitzung ab

Die fünf Wiener Kreise

In den sogenannten 5 Wiener Kreisen (Arbeitsgruppen) hatten dann alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, von ihren persönlichen Erfahrungen zu erzählen und Inputs zum Thema „Persönliche Assistenz“ (PA) zu geben. Es gab eine offene Gruppe und 4 Gruppen mit den Themen „PA & Körperbehinderungen“, „PA & Lernschwierigkeiten“, „PA & psychische Behinderungen“ und „PA & Sinnensbehinderungen“. Die Meinungen, Forderungen und Ideen wurden jeweils dokumentiert und im Plenum präsentiert.

1. öffentliche Sitzung Monitoringstelle Wien

Wie geht es weiter?

Die Mitglieder der Wiener Monitoringstelle werden die während der Sitzung erstellten Dokumente gründlich sichten und in einem Protokoll zusammenfassen. Es besteht auch jetzt noch die Möglichkeit, via Mail Feedback zum Thema „Persönliche Assistenz“ abzugeben: buero@monitoringstelle.wien

Dies alles wird dann in die neue Stellungnahme der Wiener Monitoringstelle einfließen, die veröffentlicht und den entsprechenden politischen Gremien mit konkreten Empfehlungen vorgelegt werden wird. Protokoll und Stellungnahme werden selbstverständlich auch auf der Homepage der Wiener Monitoringstelle veröffentlicht werden. Auch eine Leicht Lesen-Version wird es geben.

Wiener Monitoringstelle hielt erste öffentliche Sitzung ab

Die Wiener Monitoringstelle wird in Zukunft jährlich zumindest eine öffentliche Sitzung zu einem behindertenpolitisch relevanten Thema abhalten. 

„Diese sehr gelungene Auftaktveranstaltung und auch die bewusste Anspielung an den sogenannten „Wiener Kreis“ (vgl. 5 Wiener Kreise zum Thema Persönliche Assistenz) sollen ein deutliches Signal sein, dass die Wiener Monitoringstelle ihre Aufgabe sehr ernst nimmt“, hält Mag.a Marianne Karner fest. Sie ist Teil der Wiener Monitoringstelle. Karner führt aus: „Trotz guter Ansätze – ist das Land Wien noch lange nicht so weit, die UN-Behindertenrechtskonvention im vollen Maße umgesetzt zu haben. Ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, muss auch für behinderte Menschen möglich und selbstverständlich sein und Hauptvoraussetzung dafür ist es eben, über ausreichend Persönliche Assistenz verfügen zu können.“

1. öffentliche Sitzung Monitoringstelle Wien

Rahmenbedingungen für die Wiener Monitoringstelle

Die Wiener Monitoringstelle bezieht sich in ihrer Arbeit auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie ist unabhängig und weisungsfrei. Ihre zentrale Aufgabe ist die Überwachung der Einhaltung, die Förderung und der Schutz der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in Wien. Die Grundlage für die Ausgestaltung der Wiener Monitoringstelle findet sich im Wiener Antidiskriminierungsgesetz § 7b.

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