Weg zum Artikel 7 B-VG

Diese Übersicht zeigt den schwierigen Weg zur Verfassungsänderung.

Datum Ereignis
1.-3.10.1993 Die Selbstbestimmt-Leben-Initiativen Österreichs beschließen beim Halbjahrestreffen in Abtsdorf/OÖ, eine Unterschriftenaktion zu starten.
20.4.1995 Parlamentspräsident Fischer werden 48.789 Unterschriften als Petition überreicht.
13.10.1995 Das Parlament beschließt Neuwahlen und das geplante Hearing (14. November 1995) kann nicht mehr stattfinden. Die Petition verfällt!
28.2.1996 Antrag der GRÜNEN zur Aufnahme einer Nicht-Diskriminierungsklausel für behinderte Menschen in die Verfassung.
29.2.1996 Auf Initiative der Grünen wird die Petition von allen Parteien wieder eingebracht (6. März 1996).
17.10.1996 Das Hearing erreicht – trotz anfänglicher Widerstände – eine Zuweisung (28. Oktober 1996) der Petition an den Verfassungsausschuss.
1.+2.11.1996 Tagung gleich.beRECHTigt in Wien
15.11.1996 Termin mit SPÖ-Klubobmann Kostelka
29.11.1996 SPÖ Antrag zur Aufnahme einer Nicht-Diskriminierungsklausel für behinderte Menschen in die Verfassung.
16.1.1997 Termin mit ÖVP-Klubobmann Khol
29.1.1997 ÖVP-Antrag zur Aufnahme einer Nicht-Diskriminierungsklausel für behinderte Menschen in die Verfassung.
20.2.1997 Der Verfassungsausschuss tagt und verschickt die Anträge zur Stellungnahme (25. Februar 1996).
26.6.1997 Der Verfassungsausschuss beschließt mit den Stimmen aller Parteien den Abänderungsantrag zum Antrag 494/A. In Art. 7 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes werden folgende Sätze angefügt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“
9.7.1997 Das Plenum des Parlaments beschließt die Verfassungsänderung.
14.8.1997 Die Verfassungsänderung tritt in Kraft.
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