Assistenzhunde am Wiener Zentralfriedhof willkommen

Blick auf die Autoeinfahrt zum Wiener Zentralfriedhof. Ein Schranken, dahinter eine Allee mit Bäumen und Grabsteinen. Im Vordergrund rechts an einer Ziegelwand ein Hunde verboten Schild. Darüber ein Schild Assistenzhund Willkommen mit Erklärungstext warum Assistenzhunde wichtig sind. Die Erklärung ist am Bild kaum zu lesen.
Manfred Schütz

Assistenzhunde sind ja mittlerweile fast überall erlaubt, doch andere Hunde nicht. Deshalb sieht man oft „Hunde verboten“-Schilder.

Am Wiener Zentralfriedhof ist das auch so, dort hängt darüber allerdings ein Schild, das erklärt, dass Assistenzhunde willkommen sind. So müssen Assistenzhundebesitzerinnen und -besitzer nicht jedes Mal erklären, dass die Mitnahme ihrer Hunde trotz des Verbotes erlaubt ist.

Am Schild steht

  • Assistenzhunde sind Blindenführhunde, Servicehunde, Signalhunde. Sie wurden speziell ausgebildet und geprüft.
  • Assistenzhunde sind für Menschen mit Behinderung unersetzbar und unverzichtbar. Deshalb sind sie im Behindertenpass eingetragen.
  • Assistenzhunde dürfen auch ein besonderes Logo auf dem Brustgeschirr, dem Halsband oder auf der Kenndecke führen, so kann man sie leicht erkennen.

Vielen Dank an unseren Leser Manfred Schütz für dieses Foto!

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4 Kommentare

  • Wo bekommt man denn die Kennzeichnung fürs Brustgeschirr? Ich habe ein Kenndecke, ein Kenndreieck und eine Leinenbanderole, aber als ich das bei der Trainerin gekauft habe, die die Sachen für das Messerli-Institut näht, hieß es, etwas anderes gibt es nicht und man darf das Logo auch nicht für eigene, maßgeschneiderte Geschirre verwenden.

    • Dann sind sie ja bereits voll ausgestattet. Bitte fragen sie dazu beim Messerli-Institut nach, die wissen es genau. Das Logo ist ja auch nur ein Angebot und nicht verpflichtend zu führen.

  • Frage : Wenn jemand einen international anerkannten Blindenführhund hat und dort seine Familie besuchen will,ist er dann nicht Willkommen oder wird ihm der Eintritt verwährt ??? Das wäre in meinen Augen dann eine Diskriminierung von Blindenführhunden weltweit !

    • Woraus schließt du das? Aus dem 2. Punkt „Behindertenpass“? Das Schild ist halt klar auf die Österreichischen Verhältnisse hin formuliert. Wenn der Hund gut ausgebildet ist und gekennzeichnet ist, wird es denke ich keine Probleme geben.

      Das Schild ist ja ein Erklärschild für Unwissende und kein Gesetz.