Vor 75 Jahren: Hitler Erlass zur Tötung behinderter Menschen vom 1. September 1939

Der Text des Erlasses, den Adolf Hitler unterschrieben hatte: Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.
Republik Deutschland

Der Text des Erlasses, den Adolf Hitler unterschrieben hatte: „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“

Als Konsequenz wurden viele tausende behinderte Menschen ermordet. Diese Aktion kennt man unter dem Namen „T4“; siehe Artikel.

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