Zwangsweise in der Psychiatrie

Patientenanwaltschaft präsentiert aktuelle Daten

Unterbringungshäufigkeit und weitergehende Beschränkungen an psychiatrischen Abteilungen aktuelle Zahlen (2018)
VertretungsNetz

Wie lange und wie häufig werden Menschen in Österreichs psychiatrischen Einrichtungen zwangsweise untergebracht? Und warum macht es einen Unterschied, ob dies in Wien oder der Steiermark geschieht?

Die Patientenanwaltschaft von VertretungsNetz präsentiert spannende Auswertungen und sorgt für Diskussionsstoff auf einer Psychiatrietagung.

Es ist ein ungelöstes Rätsel: Die Wahrscheinlichkeit, in einer psychiatrischen Abteilung zwangsweise untergebracht zu werden, variiert je nach Bundesland stark. Die Steiermark verzeichnet fast doppelt so viele zwangsweise Unterbringungen wie Wien. Dafür unterliegen PatientInnen, die in der Bundeshauptstadt untergebracht werden, viel häufiger sogenannten „weitergehenden Beschränkungen der Bewegungsfreiheit“ (körpernahe Fixierungen, verschlossene Krankenzimmer o.ä.) als etwa in Salzburg.

Wie kommen diese signifikanten Unterschiede zustande?

„Diese Frage stellt sich schon seit vielen Jahren. Aber mangels sozialwissenschaftlicher Forschung zu diesen Zusammenhängen können wir nach wie vor nur Vermutungen anstellen“, so Michael Steffen, Bereichsleiter der Patientenanwaltschaft in OÖ und NÖ-West, der die aktuellen Auswertungen von VertretungsNetz auf der Psychiatrietagung der Österreichischen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (ÖGPP) in Gmunden am 26. April 2019 präsentierte.

Für diese Unterschiede sind sicher mehrere Einflussfaktoren verantwortlich, etwa ob es sich um offene oder geschlossene Stationen handelt und wie die extramuralen Angebote in der jeweiligen Region ausgebaut sind. Es spielt auch eine Rolle, ob sich die stationäre Psychiatrie zentral an großen oder dezentral an kleineren, regionalen Krankenhäusern befindet.

Nicht zuletzt wissen wir, dass es auch „Unterbringungskulturen“ in den Ländern gibt, ja sogar an Abteilungen und Krankenhäusern desselben Bundeslandes erleben wir unterschiedliche Kulturen in unserer praktischen Arbeit.

Raumkonzepte als Schlüssel

Aus Erfahrung weiß der Patientenanwalt, dass der Einfluss von Raum- und Lichtkonzepten in der Psychiatrie gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann: „Am Beispiel des Landesklinikums Mauer sieht man das gerade recht gut. Der kürzlich erfolgte Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Erwachsenenpsychiatrie hat viel bewirkt.“

Mehr Platz und Rückzugsräume für die PatientInnen sind in psychischen Ausnahmesituationen besonders wichtig, sie wirken sich beruhigend aus. Auch das Krankenhauspersonal steht weniger unter Stress – was wiederum deeskalierend wirkt.

„Die ursprünglich eingeplanten sogenannten „optional schließbaren Bereiche“ bleiben nun immer öfter offen. Sowohl die Anzahl der Unterbringungen als auch die Zahl der Beschränkungen der Bewegungsfreiheit sind deutlich zurückgegangen“, zeigt sich Steffen erfreut.

Das Unterbringungsgesetz regelt genau, wann und wie lange ein Mensch in der Psychiatrie festgehalten werden darf. Möglichst rasch nach der Einweisung besucht eine Patientenanwältin oder ein Patientenanwalt die oder den Betroffene/n. Vier Tage nach der Meldung der Unterbringung muss ein Gericht über deren Zulässigkeit entscheiden, oder sie aufheben.

Bei mehr als der Hälfte der untergebrachten Personen wird diese Zwangsmaßnahme jedoch schon nach wenigen Tagen, oft noch vor der vorgesehenen gerichtlichen Anhörung von den behandelnden ÄrztInnen wieder aufgehoben.

Kein Drehtüreffekt

Immer wieder wird deshalb kritisiert, dass Erkrankte, auch bedingt durch das Engagement der Patientenanwaltschaft, „zu schnell entlassen“ und deshalb immer wieder auf der Psychiatrie landen würden. Eine Kritik, die Michael Steffen nicht gelten lässt:

Unsere Zahlen sprechen gegen einen Zusammenhang mit dem oft zitierten ‚Drehtüreffekt‘ – zumindest was den Unterbringungsbereich betrifft. Die Mehrzahl der Personen (ca. 60 %) wurde seit 2007 nur einmal zwangsweise untergebracht, im letzten Kalenderjahr 2018 traf dies für fast 80 % der untergebrachten PatientInnen zu. 

Aber natürlich müssen Menschen mit psychischen Erkrankungen nach ihrem Krankenhausaufenthalt auch therapeutische und soziale Angebote vorfinden, die sie dabei unterstützen, dass sich ihre Lebensumstände stabilisieren. Und diese Angebote müssen sie sich auch leisten können“, sieht Steffen vor allem die Länder und die Sozialversicherungen in der Pflicht.

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7 Kommentare

  • Leider kenne ich die zwangsweise Unterbringung in einer Psychiatrie. War bevor ich Selbstvetreter geworden bin lange Zeit in einer Psychiatrie, Das Personal war überfordert, Langeweile und mit Medikamenten ruhig gestellt. Wird sich sicherlich nix geändert worden sein in den letzten Jahren

  • Aufgrund meiner Erfahrungen mit dem Otto Wagner Spital muss ich leider ein Totalversagen der Patientinnenanwaltschaft feststellen, weil wesentliche Verfahrensregeln im OWS offenbar das Papier nicht wert sind auf dem sie gedruckt werden. Da wurde eine Frau bereits 3 x wegen ziemlichen Lappalien zwangsweise untergebracht, vermutlich großteils rechtswidrig, da zum Teil die vorgebrachten Begründungen großteils schon als nicht ausreichend von Gerichten beurteilt wurden. Entlassungen werden völlig rechtswidrig von Sozialarbeiterbegleitung abhängig gemacht. Betroffene bekommen bei weitem nicht alles schriftlich, was sie schriftlich kriegen sollten. Wer hat die Energie gegen diese Bürokratie systematisch anzukämpfen! Psychiatergutachten sind zum Teil chaotische Zusammenschriften ohne Struktur und ohne nachvollziehbare und intersubjektiv überprüfbare Begründungen. Völlig unwissenschaftlich wie da zum Teil gearbeitet wird! Ein Pfusch auf Kosten der Schwächsten!

  • Ein hoch interessanter Artikel und ich denke, das muss weiterdiskutiert werden.

  • Ich würde sagen:

    * Unschärfe psychiatrischer Diagnosen: Was bei uns für krank gehalten wird, ist in anderen Kulturen normal und umgekehrt. Steiermark ist für mich eine andere Kultur. Darunter wird auch jede gesetzliche Regelung leiden.

    * Der Umgang mit kranken oder unangepassten Menschen: In Wien muss es schnell gehen. Da besteht sicher weniger Interesse an noch mehr Patienten, die Drehtürpsychiatrie hat hier ein höheres Ausmaß angenommen. Bis man untergebracht wird, muss schon viel passieren, dann aber ist Feuer am Dach, wenig Kapazität und Zeit.

    * MitarbeiterInnen sind oder waren oft selbst betroffene, was sich in Extremsituationen negativ auswirken kann. Sie sind weniger unvoreingenommen und weniger belastbar. In Überforderungssituationen greifen Menschen auf primitive Strategien zurück, sie werden anfälliger für kulturelle und religiöse Einflüsse, die jedoch selten vorteilhaft für den Patienten sind.

    * Ein fähiger Medizinstudent wird sich wohl kaum für die Psychiatrie entscheiden, sodass schon deswegen tendenziell die Unwissenheit entscheidet, also kulturelle Gebräuche, Sitten und Menschenbilder statt tatsächlich erforschtes Wissen.

    • Werter Herr Senf,

      ihr Beitrag entbehrt jeglicher sinnvoller Information und strotzt nur so vor Banalitäten und Vorurteilen. Bitte posten sie nur evidenz based information.

    • Leider muss ich die nicht sehr detailliert dargestellte Kritik zumindest in Bezug auf Wien bestätigen. Da haben wir in einem Fall genug Material um aufzuzeigen, dass da vermutlich systematisch die Novelle der Unterbringungsgesetzes nur sehr fragmentarisch umgesetzt wird und die Patientenanwältin recht handzahm arbeitet, weil sie ja seit Jahren direkt im OWS ihren Arbeitsplatz hat und es sich wohl nicht mit dem Personal dort verscherzen will. Die Aufarbeitung des konkreten Falles wird noch etwas dauern, eine Beschwerde gegen die Unterbringung ist zum Glück noch unbefristet möglich …
      Sehr empfehlenswert ist Christan Kopetzkis Buch „Grundriss des Unterbringungsrecht“. Das zu kaufen lohnt sich für alle, die von der Zwangsunterbringung betroffenen Menschen helfen wollen. Die Leute wirken im OWS zum Teil sehr sediert und nicht wirklich glücklich dort. Räumlich trotz einiger Verbesserungen nach wie vor eine Katastrophe das OWS und eines modernen, reichen Staates unwürdig!

    • Werter Herr Aichner, Sie müssen mir schon sagen, ob Sie Psychiatrie oder evidence based wünschen. Wollen Sie außerdem wirklich bestreiten, dass die Psychiatrie kaum fähige und gesunde MitarbeiterInnen anzieht? Eben. Antun werden es sich solche, die nirgends sonst unterkämen und/oder krank sind.

      Gewaltfrei sieht es in der Psychiatrie nicht viel besser aus. Klingt besser.
      Hauptsächlich finden Therapien in Gruppen statt, in den Sie von Menschen lernen sollen, die imselben Boot sitzen wie Sie selbst. Was Sie da lernen ist, wie man es besser nicht macht.
      Die noch vorhandene Intelligenz wird mit Idiotenprogrammen bekämpft. Bescheuertes Rumzupfen an zum Musizieren ungeeigneten Instrumenten und hirnloses Eindreschen auf Unterlagen gilt als Musiktherapie, der Sinn sinnfreier Farbklexe erschließt sich wohl auch nur solchen, die schon härtere Substanzen aus dem rechtlich mindestens grauen Bereich zu sich nehmen oder krankheitsbedingt nicht vorhandene Dinge wahrnehmen, was bei Therapeuten eben nicht selten ist.
      Kommunikationstraining klingt gut, aber mir ist kein Fall bekannt, wonach ein Patient hinterher normal reden konnte, geschweige denn, dass er Kommunikationstrainer außerhalb der Psychiatrie wurde.
      Sind Sie schon länger dabei, dann werden Sie nach erfolgreicher Idiotisierung auf die Arbeitswelt vorbereitet. Sie müssen in einer mangelhaft ausgestatteten Werkstatt, angeleitet von unausgebildeten Fachkräften, also Therapeuten, produzieren. Kreativität und Intelligenz sind hierfür nicht erforderlich, ginge auch nicht mehr nach den Idiotenmaßnahmen und den Giftcocktails. Die etwas klügeren schaffen es, als arbeitsunfähig durchzugehen.

      Über die verabreichten Medikamente muss man nicht viel sagen, nicht ohne Grund ist die Non-Compliance in der Psychiatrie besonders hoch.