Nach Neuübernahme und Umbau zu steile Rampe
Stammdaten
- Schlichtungswerber: DSA Manfred Srb
- Unterstützt von: Martin Ladstätter
- Schlichtungspartner: FELZL - Bäckerei & Café
- Zeitraum: 13. Oktober 2008 bis 2. Juni 2009
- Bundesland: Wien
- Gesetzesgrundlage: BGStG
- Einigung: nein
- Klage: nein
Schlichtungsantrag
Die Firma Felzl hat im Frühjahr des Jahres 2008 eine neue Filiale in 1070 Wien, Kaiserstraße 51-53 eröffnet. Zu diesem Zweck wurden die bestehenden Räumlichkeiten komplett umgebaut.
Das vorherige Lokal war barrierefrei erreichbar. Das neue Lokal hat bei seinem Haupteingang eine Stufe von 15,5 cm Höhe und bei seinem Hintereingang eine Rampe, die viel zu steil ist und daher von einem Rollstuhlfahrer nicht barrierefrei benutzt werden kann.
Trotz mehrerer Gespräche mit dem Architekten bezüglich des Umbaus, und seiner Zusage, dass noch diesen Sommer (2008) im Haupteingang eine dem Stand der Technik entsprechende Rampe errichtet wird, ist noch immer nichts geschehen. Zeitweise war sogar der Eingang mit der Rampe gesperrt. Ich fühle mich daher von der Firma Felzl als Kunde diskriminiert.
Anmerkungen / Bewertung
Bewertung durch DSA Manfred Srb:
Die Schlichtung ist in einer guten Atmosphäre verlaufen. Es hat zwar keine Einigung gegeben, aber ich denke, sie hat zu einer Schärfung des Bewusstsein bei allen Beteiligten beigetragen und sie hat auch einen Beitrag geleistet zu einer Weiterentwicklung dieses Diskriminierungsfalles.
BIZEPS bittet um Ihre Mithilfe
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