Wiener Mindestsicherung: Pflegegeld wird nicht mehr angerechnet

Wichtige Neuregelungen treten mit 1. Februar 2018 bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien in Kraft. Die Anrechnung des Pflegegeldes für Angehörige wird eingestellt.

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„Die neue Wiener Mindestsicherung (WMS) beinhaltet eine Reihe an Neuregelungen. Es wurde ein Maßnahmenpaket geschnürt, das einerseits Programme zur Arbeitsmarktintegration, andererseits aber auch klare Rechte und Pflichten beinhaltet“, ist einer Aussendung der Stadt Wien kurz vor Inkrafttreten der Änderungen bei der Wiener Mindestsicherung zu entnehmen.

Viel wurde politisch in der Vergangenheit um die Mindestsicherung gestritten. „Anders als andere Bundesländer verzichtet Wien auf Kürzungen oder Deckelungen der Mindestsicherung“, fasst die Wiener Zeitung die Diskussion zusammen.

„Wir machen keine Politik am Rücken von Menschen, die in Armut leben“, hielt die Sozialsprecherin der Wiener Grünen, Birgit Hebeinunmissverständlich fest. Auch Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) wehrte sich mehrfach gegen Kürzungsideen.

Wie ist das mit dem Pflegegeld, der Dauerleistung und behinderten Kindern?

Die Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes bringt auch ein paar Verbesserungen bzw. die Beibehaltung von Regeln, die in der öffentlichen Diskussion kaum erwähnt werden, aber für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen wesentlich sind:

  1. Angehörigen wird das Pflegegeld nicht mehr als Einkommen angerechnet
  2. Dauerleistung für dauernd erwerbsunfähige Menschen gibt es auch in Zukunft
  3. Eltern von behinderten Kinder bis zum 4. Lebensjahr müssen nicht arbeiten gehen, wenn kein geeigneter Kindergartenplatz verfügbar ist

Über die ersten zwei Punkte berichteten wir schon vor einiger Zeit ausführlich. Der dritte Punkt wurde erst im Rahmen des Begutachtungsverfahrens aufgenommen.

Besonders der Punkt mit dem Pflegegeld hat große Bedeutung. Behinderten Menschen wurde das Pflegegeld auch bisher nicht angerechnet. Wenn allerdings pflegende Angehörige Mindestsicherung beantragten, wurde diesen das Pflegegeld plötzlich als Einkommen gewertet. 

„Mit dem neuen Wiener Mindestsicherungsgesetz wurde die Anrechnung des Pflegegeldes als Einkommen des pflegenden Angehörigen eingestellt. Diese rechtliche Klarstellung ist für betroffene Familien wichtig“, verweist Birgit Hebein auf die wichtige Verbesserung.

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5 Kommentare

  • Verwandtschaftspflegegeld
    Ich bin Pflegemutter von meinen Enkelin, ab nächster Monat bekomme ich notstandshilfe da durch muß ich einen Antrag auf mindestsicherung beantragen.
    Zahlt verwandenpflegegelt auch zum einkommen!?

  • Na Jaa,super!!Aber ab wann muss Pflegegeld trennen aus Fam.einkommen?
    Danke.MFG

  • Ich bin Pflegemutter von meinem Enkelin, bekomme verwandenpflegegeld
    Wird das im Zukunft weiter angerechnet als Einkommen zum mindestsicherung!?

    M. F. G.

  • Bedauerlicherweise wird in OÖ das Pflegegeld für pflegende Angehörige nach wie vor als Einkommen gerechnet!!!