Keine Husch-Pfusch-Gesetzgebung bei erhöhter Familienbeihilfe!

BIZEPS und andere Behindertenorganisationen sowie die Behindertenanwaltschaft bitten die Abgeordneten um ein Hearing mit ExpertInnen, bevor massiver Schaden im Zusammenhang mit der erhöhten Familienbeihilfe unabwendbar wird.

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„Es stimmt, dass bei der Vollziehung der Regeln zum Bezug der erhöhten Familienbeihilfe große Unsicherheiten entstanden sind und vielen behinderten Menschen plötzlich diese Leistung gestrichen wurde“, so Martin Ladstätter vom Wiener Behindertenberatungszentrum BIZEPS.

BIZEPS begrüßte daher ausdrücklich die damalige Zusage von Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): „Wir lassen das so nicht zu. Wir arbeiten intensiv an einer raschen Reparatur des Gesetzes.“

Nun liegt ein Initiativantrag im parlamentarischen Ausschuss für Familie und Jugend vor, der am 9. Oktober 2018 behandelt werden soll. Nach genauer Durchsicht muss leider festgestellt werden: Es besteht dringender Nachbesserungs- bzw. Präzisierungsbedarf.

„Wenn es der Regierung mit der Rücknahme der unsozialen Kürzungen bei der erhöhten Familienbeihilfe ernst ist, dann ist die nun vorliegende Husch-Pfusch-Gesetzgebung dazu ungeeignet“, hält Ladstätter fest.

Der Österreichische Behindertenrat, die Lebenshilfe Österreich, BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, der Behindertenanwalt sowie die Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen haben daher am 5. Oktober 2018 die Abgeordneten aufgerufen, unbedingt von einer überstürzten Beschlussfassung abzusehen. (Siehe gemeinsamer Brief)

„Ein parlamentarisches Hearing unter Beiziehung von ExpertInnen und VertreterInnen der genannten Organisationen ist unerlässlich“, hält Martin Ladstätter fest und meint: „Noch besteht die Möglichkeit einer ordentlichen Gesetzesreparatur, die tausenden behinderten Menschen helfen würde.“

Siehe auch: Presse, News, Vienna.at

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