Abgeordnete überlegen Gesetzes-„Reparatur“ der erhöhten Familienbeihilfe; Behindertenorganisationen warnen

Eine von der Regierung angekündigte Reparatur des Familienlastenausgleichsgesetzes soll am 9. Oktober 2018 im Parlament durch einen Initiativantrag im zuständigen Ausschuss abgehandelt werden. Behindertenorganisationen kritisieren die geplante Umsetzung und rufen die Abgeordneten auf, lieber Expertinnen und Experten beizuziehen.

Rollstuhl vor Paragraphenzeichen
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Groß war die Aufregung, als die Finanzämter im August unter Berufung auf alte Gerichtsentscheidungen österreichweit begannen, Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen in vielen Fällen die erhöhte Familienbeihilfe zu streichen.

Die Konsequenzen der Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnisse ist für uns nicht hinnehmbar. Wir lassen das so nicht zu. Eine Schlechterstellung von behinderten Kindern wird es mit uns nicht geben. Wir arbeiten intensiv an einer raschen Reparatur des Gesetzes. Die bereits ausgestellten Bescheide werden weder exekutiert noch eingemahnt werden. In diesem Zusammenhang kommt es zu keiner Ausstellung neuer Bescheide seitens der Finanz„, kündigte Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) an. Auch die Sozialministerin zeigte sich willig, dies nicht zuzulassen.

Parlament wird aktiv

Der Initiativantrag 386/A zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 steht als TOP 4 der Sitzung des Ausschusses für Familie und Jugend am 9. Oktober 2018 auf der Tagesordnung.

„In Bezug auf erheblich behinderte Kinder, die nicht fähig sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, soll durch eine Sonderregelung der Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe jedenfalls gegeben sein, wenn sie einen eigenständigen Haushalt führen. In diesem Fall soll die Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung einem Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe nicht entgegenstehen“, vermeldete auch kürzlich die Parlamentskorrespondenz.

Grobe Bedenken seitens der Behindertenbewegung

In Abstimmung mit dem Österreichischen Behindertenrat, der Lebenshilfe Österreich, BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben sowie der Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen, nimmt der Behindertenanwalt zum vorliegenden Initiativantrag Stellung.

Da der vorliegende Initiativantrag sowohl auf theoretischer wie auch auf praktischer Ebene zahlreiche Fragen aufwirft, welche noch weiterer Konkretisierung bedürfen, ist aus unserer Sicht vor einer endgültigen Beschlussfassung ein parlamentarisches Hearing unter Beiziehung von ExpertInnen und VertreterInnen der genannten Organisationen unerlässlich.

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