Uganda: Fernsehsender ohne Gebärdensprache und Untertitel verlieren Lizenz

Geschäftsführer Godfrey Mutabazi erklärte, dass der Verfassungsartikel 35 die Rechte von Menschen mit Behinderungen anerkennt und das Parlament aufgefordert wird, angemessene Gesetze zum Schutz von Menschen mit Behinderungen zu beschließen.

Uganda Communications Commission
Uganda Communications Commission

Die Uganda Communications Commission (UCC) ist die nationale Regulierungsbehörde für Telekommunikation in Uganda. Sie wird keine Lizenzen für Fernsehsender ohne Gebärdensprache und Untertitel in großen Nachrichtensendungen und Programmen verlängern.

„Die Kommission teilt allen Fernsehveranstaltern mit, dass die Kommission mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2019 die Lizenz eines Fernsehveranstalters nicht erneuern darf, wenn dieser die gesetzliche Verpflichtung nach dem Behindertengesetz 2006 nicht vollständig erfüllt hat“, sagte der Geschäftsführer Godfrey Mutabazi in einer Stellungnahme vom 19. Oktober 2018.

Er fügte hinzu: „In Ausübung ihres Mandats, Normen festzulegen, zu überwachen und die Einhaltung der im Gesetz vorgesehenen Vorschriften durchzusetzen, hat die Kommission alle Rundfunkanstalten wiederholt an die Einhaltung erinnert“.

Rechte von Menschen mit Behinderungen

Mutabazi erklärte, dass der Verfassungsartikel 35 die Rechte von Menschen mit Behinderungen anerkennt und das Parlament auffordert, angemessene Gesetze zum Schutz von Menschen mit Behinderungen zu erlassen.

Artikel 35 legt fest, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Achtung und Menschenwürde haben, und der Staat und die Gesellschaft geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sie ihr geistiges und körperliches Potenzial voll ausschöpfen. Das Parlament erlässt Gesetze, die dem Schutz von Menschen mit Behinderungen dienen.

Mutabazi erinnerte die Fernsehsender daran, dass das Parlament daraufhin das Gesetz über Menschen mit Behinderungen erlassen hat. In Ziffer 21 Absatz 2 des Gesetzes ist vorgesehen, dass jede Person, die ein Fernsehgerät besitzt, jeden Tag in mindestens einer großen Nachrichtensendung mit besonderer nationalen Bedeutung Inserts oder Untertitel geliefert bekommt.

„Eine Reihe von Fernsehsendern erfüllen nicht die Anforderungen. Wir können es uns nicht leisten, dass einem Teil der Menschen in Uganda ihr Recht verwehrt wird. Wir greifen ein, um das Gesetz durchzusetzen“, sagte Mutabazi.

Die UCC ist verpflichtet, nationale Maßstäbe festzulegen und die Einhaltung nationaler und internationaler Verpflichtungen sicherzustellen sowie alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Nutzung und Bereitstellung von Kommunikationsdiensten in Uganda zu untersuchen.

Der UCC-Chef sagte, dass der Uganda Communication Act Mindeststandards für alle Rundfunkanstalten vorschreibt, um sicherzustellen, dass jedes Programm, das ausgestrahlt wird, mit dem geltenden Recht übereinstimmt.

Übersetzung: Lukas Huber / Datum des Originalartikels: 24. Oktober 2018

Pressespiegel:

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