Salzburger Behindertengesetz in Begutachtung

„Die Novelle des Salzburger Behindertengesetzes ist ein weiterer Schritt in Richtung Chancengleichheit.“ Das betonte Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn anlässlich des laufenden Begutachtungsverfahrens.

Tafel mit dem Aufdruck Salzburg
BilderBox.com

Bis 14. Mai 2019 haben alle Salzburgerinnen und Salzburger die Möglichkeit, per E-Mail unter begutachtung@salzburg.gv.at Stellung zu nehmen. Der Gesetzesentwurf kann online eingesehen werden.

In der Novelle sind wesentliche Änderungen enthalten, wie zum Beispiel der endgültige Wegfall des Zugriffs auf das Vermögen von Menschen mit Behinderungen und die gesetzliche Verankerung des Psychosozialen Dienstes. Und: Es werden auch Vorschläge für einen neuen Namen des Gesetzes angenommen und in die Entscheidung mit einbezogen. Zur Diskussion stehen beispielsweise „Behindertenhilfegesetz“ und „Teilhabegesetz“. Und hier die geplanten Änderungen im Detail:

Kein Zugriff auf Vermögen von Menschen mit Behinderungen

Beim Wegfall des Zugriffs auf Vermögen geht das Land über den Verzicht des Pflegeregresses, wie ihn der Bund beschlossen hat, hinaus. Auch Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten oder Tageszentren unterstützt werden, sind im Land Salzburg vom Einsatz des eigenen Vermögens ausgenommen.

Neue Begriffe – weniger Barrieren im Kopf

Veraltete Begriffe werden abgeschafft. „Durch neue Begriffe und einen neuen Kurztitel findet das zeitgemäße Verständnis bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen auch im Gesetz seinen Niederschlag. Und es werden Barrieren im Kopf weiter abgebaut“, betont Sozialreferent Schellhorn.

Salzburg auf dem Weg in Richtung Inklusion

Auch beim Thema Inklusion ist Salzburg auf einem guten Weg: Am 23. April 2019 fällt im Bildungshaus St. Virgil in Salzburg der Startschuss für den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Mehr als 150 Personen werden diskutieren und ihre Vorschläge für mehr Teilhabe und Inklusion einbringen. Dabei werden alle Lebensbereiche beleuchtet und Verbesserungen in den unterschiedlichen Feldern wie etwa Mobilität, Wohnen, Bildung, Gesundheit und Arbeit erarbeitet.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

Ein Kommentar

  • Lasst euch ja nicht einen Titel, wie Chancengleichheitsgesetz oder sowas aufschwatzen. In OÖ haben wir das und es ist ein reiner Etikettenschwindel, der dahinter steckt. Auch wenn jetzt kein Vermögenszugriff mehr besteht, weil der Bund die Länder dazu genötigt hat, ihn abzugeschaffen, zahlt mann/frau immer noch ab einer relativ geringen Höhe von Einkommen die Persönliche Assistenz (und vergleichbare Leistungen) ab der festgesetzten Einkommensgrenze selbst. Auch für die Arbeit in Werkstätten (Tagesstruktur) wird ein Kostenbeitrag von 40 % verlangt, der die Höhe des monatlichen „Taschengeldes“, das die Betroffenen dort „verdienen“ in vielen Fällen bei weitem übersteigt. Die Angehörigen betreuen dann eh ihre „Kinder“ den Rest der Zeit (arbeitsfreie Zeiten und die sind im Vergleich dazu viel mehr als 60 %) fast unentgeltlich. Das alles und mehr hat jedenfalls mit Chancengleichheit NICHTS zu tun.