Regierung hat Weiterführung des Nationalen Aktionsplans vereinbart

Am 24. April 2019 hat der Ministerrat im Bundeskanzleramt beschlossen, den Plan zu überarbeiten und bis 2030 weiterzuführen. Behindertenorganisationen hoffen nun, dass ihre Kritikpunkte am Vorgängerplan berücksichtigt werden.

Bundeskanzleramt
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Der Nationale Aktionsplan Behinderung, kurz NAP, soll der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dienen. Der aktuelle Nationale Aktionsplan Behinderung wurde 2012 gestartet und läuft 2020 aus. 

Er enthält einen Maßnahmenkatalog, den Österreich im Rahmen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzen möchte, mit entsprechenden Zuständigkeiten und Zeitlinien.

Mangelnde Partizipation und fehlende Indikatoren

Das waren nur zwei der Kritikpunkte am alten Nationalen Aktionsplan. 2015 übte Politikwissenschaftlerin Ursula Naue im Rahmen eines Vortrags massive Kritik an der mangelnden Partizipation von Behindertenvertreterinnen und -vertretern bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans.

Das war aber nicht die einzige Problematik. Eine weitere große Schwierigkeit, die vor allem bei der Umsetzung der Maßnahmen zum Tragen kommt, ist das Fehlen von Indikatoren, die das Messen der Fortschritte des Nationalen Aktionsplans ermöglichen. Ursula Naue und Volker Schönwiese wandten sich 2017 in dieser Sache mit einem Brief an den damaligen Sozialminister Alois Stöger.

Völlig unzureichend war auch die Einbindung der Bundesländer, die in vielen Bereichen hauptverantwortlich für Behindertenpolitik sind.

Der Österreichische Behindertenrat forderte im Rahmen des Ö1 Morgenjournals vom 18. April 2019, dass die UN-Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderungen schärfer umgesetzt werden müsse.

Auch Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, erhofft sich einen Neuanfang.

Der Nationale Aktionsplan ist ein zentrales Werkzeug, wenn es um die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen geht. Bisher ist dieses Werkzeug noch lange nicht so stark, wie es eigentlich sein müsste.

Die Weiterführung wird nur dann funktionieren, wenn die Stimme von uns Betroffenen endlich ausreichend Gehör findet und unsere Kritikpunkte und Forderungen maßgeblich in die Arbeit mit dem neuen Nationalen Aktionsplan einfließen.

Ministerrat beschließt Weiterführung

Am 24. April 2019 hat der Ministerrat die „Weiterführung des Nationalen Aktionsplans Behinderung fürden Zeitraum von 2021 bis 2030“ beschlossen. Diese hatten ÖVP und FPÖ schon im Regierungsprogramm 2017 angekündigt.

In der Vorlage des Sozialministeriums zum Ministerrat wird ein wichtiger Punkt festgehalten: „Die Partizipation betroffener behinderter Menschen und deren Organisationen bei der Erstellung des NAP Behinderung soll verbessert und verbreitert werden.“

Auch ein Zeitplan zur Erstellung des NAP 2012 bis 2030 ist vom Sozialministerium vorgeschlagen worden und nun festgelegt.

Der avisierte Termin für die Abgabe der Ressortbeiträge ist der 31. März 2020, sodass mein Ressort bis 30. Juni 2020 einen Gesamtentwurf erstellen kann. Dieser Entwurf soll im Sommer 2020 politisch abgestimmt werden, sodass der endgültige Text für den NAP Behinderung 2021 bis 2030 bis Jahresende 2020 im Ministerrat beschlossen werden kann.

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2 Kommentare

  • Finde es auch wichtig, dass der NAP 2021-2030 erweitert und konkreter ausformuliert wird. Mir als Obmann der „Vereinigung der Interessenvertretungen der Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich“ kurz IVMB“ ist es ein Anliegen, dass in diese Erarbeitung des NAP 2021-2030 auch Selbst- und Interessensvertreter*innen aus allen Bundesländern miteinbezogen werden. Zur besseren Bewertung der in diesem NAP aufgezählten Maßnahmen ist es notwendig Indikatoren zu entwickeln, damit die umgesetzten Maßnahmen auf ihre Wirkung auf die Lebenssituationen von Menschen mit Beeinträchtigungen überprüfbar sind.

  • Der Nationale Aktionsplan bisher war “ völlig für die Fisch'“ (Wenn er zumindest das gewesen wäre :-)
    Ich werde schon grantig, wenn ich das ganze Blabla höre und habe keine Hoffnung, dass sich bis 2030 wesentlich was ändert. Österreichs „Behindertenpolitik“ ist nicht existent und höchstens ein Vorwand für irgendwelche sinnlosen Jobs im Sozialministerium und Alibihandlungen in den Sozialabteilungen der Länder. Aber vielleicht schaffen sie es mit der Zeit ja uns alle so grantig zu machen, dass wir endlich wieder mal gemeinsam auf die Straße gehen. Dann könnte sich vielleicht was ändern. Mit selbstbestimmten Grüßen aus der Steiermark
    Sebastian Ruppe