Wien: Immer noch überlange Wartezeiten bei Krankentransporten

Beschwerden reißen nicht ab. Vor über einem Jahr ist das neue Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz in Kraft getreten. Es hatte angeblich das Ziel der Qualitätssicherung.

Fahrzeug des Samariterbundes
BIZEPS

Im September 2019 berichtete BIZEPS über massive Probleme. Die neuen Regelungen hatten einerseits zur offensichtlichen Überforderung der Rettungsorganisationen und andererseits zu massiven Umsatzeinbrüchen bei Fahrtendienst-Anbietern geführt.

Damals schon lagen Beschwerden über Wartezeiten von bis zu 7 Stunden bei der Patientenanwältin vor. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es die Forderung nach Verbesserungen unter Einbeziehung der Betroffenen.

Die aktuelle Situation

Laut einem aktuellen Bericht der Zeitung Österreich dürfte sich an dieser Situation leider nichts verbessert haben.

Auch, wenn die Überschrift des Artikels vom 18. Juni 2020 irreführend ist: „Zehn Stunden warten auf Krankentransport“, weil offenbar die Zeit der Untersuchung mitgerechnet wurde – die Wartezeiten bleiben skandalös.

Unter den Schlagworten „Irre Nachtaktion“ wird unter anderem folgender Sachverhalt geschildert:

Eine ältere Patientin aus einem Rehabilitationszentrum musste nach einem Sturz zu einer Röntgenkontrolle. Der Krankentransport wurde für 17.30 Uhr bestellt. Bei der Anfrage wurde eine Wartezeit von ca. 4 Stunden angegeben, die sich auf 5 Stunden verlängerte. Die Untersuchung erfolgte deshalb erst in der Nacht. Durch die zusätzliche Wartezeit beim Rücktransport kam die Patientin erst nach fast zehn Stunden, um 3 Uhr morgens, wieder heim.

Stadtrat Hacker gefordert

Diese Novelle fällt in die politische Verantwortung von Stadtrat Peter Hacker.

Der Artikel zitiert abschließend die Gesundheitssprecherin der ÖVP, Ingrid Korosec, die vehement fordert: „Diese überlangen Wartezeiten sind nicht zumutbar, häufen sich aber, Stadtrat Hacker muss seine Verantwortung wahrnehmen.“

Update (25.6.2020): Bericht der WPPA

Auch die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) nahm sich dieses Themas im kürzlich erschienenen Jahresberichts (ab Seite 60) ausführlich an. Der Bericht wurde am 25. Juni 2020 veröffentlicht.

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3 Kommentare

  • Zusatz: Derzeit führt mein Krankentransportdienst zwischen 10 und 14 Uhr keine Fahrten zu Fachärzten mehr durch. Einen bereits vereinbarten Termin mußte ich stornieren. Auch gilt die Coronaregel, wonach kein Transportschein nötig war, nicht mehr, sondern es ist ein Transportschein vom Hausarzt auszustellen „Für fünf Fahrten“. Weil ich von der Änderung vorher nicht informiert worden war, hatte ich natürlich keinen Transportschein dabei. Freundlicherweise kann ich den nachbringen. Also wieder einmal jemanden zum Hausarzt schicken, weil ich ja aufgrund meiner Behinderung, nicht selbst hingehen kann.

  • Es geht nicht nur um die Länge der Wartezeiten, sondern auch um andere Umstände. Als Rollstuhlfahrerin bin ich auf Krankentransporte angewiesen, wenn ich zu Fachärzten gehen muss. Einige Fachärzte verlangen auch Begleitungen (für Assistenz bei WC-Gängen, Umsetzen vom Rollstuhl auf die Behandlungsliege).
    Seit ein paar Wochen werden bei meinem Krankentransportdienst keine Begleitpersonen mehr mittransportiert. Das heißt, meine Begleitung muss zum Facharzt fahren und dort auf mich warten. Wenn ich aber längere Zeit auf den Krankentransport warten muß, kann es passieren, dass der vorbestellte Termin seitens des Arztes gestrichen wird. Dann sitze ich zuhause und auch meine Begleitung sitzt-zuerst vor der Eingangstüre der Arztordination mit vielen Mitwartenden- und fährt dann selbständig heim oder zu mir in die Wohnung. Warum gibt es eine Anordnung, dass keine Begleitpersonen mitgeführt werden können? Zuerst dachte ich, dass das wegen der Coronaregeln so sein müßte. Gestern dann mußte erleben, dass – jeweils für die Hin- und Rückfahrt – ein weiterer Patient mittransportiert worden ist. Vielleicht stellt das einen Versuch dar, die Transportkapazitäten zu erhöhen. Bei diesen Doppeltransporten verlängern sich die Hin- und Rückwege. Als Patient habe ich alle Chancen, dass mit mir Umwege gefahren werden, wenn der zweite Patient abgeholt, zu seiner richtigen Station gebracht wird, bzw. dass es längere Wartezeiten beim Einchecken gibt (AKH), weil die Sanitäter für jeden Patienten extra zur jeweiligen Ambulanz, und dann mit einer Freigabe zu den unten wartenden PatientInnen gehen müssen. Mein Rollstuhl wurde gestern nicht mittransportiert, – wegen der zweiten Person im Auto – und es wurde ein
    Ersatzrollstuhl vom AKH besorgt. Mittlerweile war mein Begleiter schon auf der
    Ambulanz. Das ist alles logistisch nicht zu schaffen. Jeder der „Helfer“ war woanders im AKH unterwegs, -zum Besorgen des Ersatzrollstuhls. usw. Ich stand mit einem Rettungssanitäter irgendwo am Gang herum und wartete. Fein, dass zum Entleihen des Rollstuhls heute kein Personalausweis von mir nötig war (als Pfand), ich konnte ihn wieder zurückbekommen. Schließlich – beim Wegfahren vom AKH – ließen die Sanitäter den vom AKH geborgten Rollstuhl irgendwo am Gang liegen, und da waren schon andere verwaiste Rollstühle, die in einer Ecke herumstanden; andere Sanitäter hatten es ebenso gemacht und den Rollstuhl nicht zurückgebracht. War ja nicht nötig, weil die Mitarbeiterinnen im AKH nun gezwungen waren, die Rollstühle einzusammeln, hatten sie nun ja kein Pfand mehr. usw.

    • Von meiner Tätigkeit als Nachtportierin in einem Wiener Pflegeheim und eigenem Aufenthalt in Notfallsambulanzen weiß ich: Die alten Leute sind besonders arm dran. Nach jedem Sturz werden sie – mitten in der Nacht-, mittels Krankentransport auf eine Notfallsambulanz geführt. Ewige Warterei. Auf den Krankentransport, auf der Ambulanz (Warteschlange), kein Alarmknopf beim Pflegebett am Krankenhausgang. Nach Stunden Heimtransport. Der in obigem Artikel geschilderte Fall ist kein einzelner.