Grebien/Grüne: Verbesserungen bei Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen erreicht

Reform des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes bringt Erleichterungen für Bewohner:innen betreuter Wohneinrichtungen und Bezieher:innen von Pflegegeld

Heike Grebien
Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

„Für Menschen mit Behinderungen konnten wir durch die Gesetzesänderungen deutliche Verbesserungen bei der Sozialhilfe erzielen. Das war notwendig und wichtig, denn diese Personengruppe ist besonders stark armutsgefährdet. Sie braucht ein enges soziales Netz mit entsprechenden Leistungen. Das ist uns mit der Reform der Sozialhilfe gelungen“, freut sich Heike Grebien, Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen.

Wohneinrichtungen müssen nicht mehr als Haushaltsgemeinschaft behandelt werden. Die Bundesländer haben künftig die Möglichkeit, statt eines reduzierten Betrages die volle Leistung auszubezahlen.

Und es ist nicht mehr zulässig, dass das Pflegegeld – wie es in manchen Bundesländern üblich war – auf die Sozialhilfe der pflegenden Angehörigen angerechnet wird. Leistungskürzungen gehören damit der Vergangenheit an und es gibt einen eigenständigen Sozialhilfeanspruch.

„Volle Leistung im betreuten Wohnen und ein Ende der Anrechnung beim Pflegegeld sorgen künftig für eine stabilere Absicherung von Menschen mit Behinderungen“, betont Grebien.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

2 Kommentare

  • Ich kann Sandra S. (siehe unten) nur zustimmen! Darüber hinaus wird immer noch an der Eintreibung der Unterhaltszahlungen der Eltern festgehalten (wenn nötig gerichtlich), bevor der Sozialhilferichtsatz, der gelten würde, in voller Höhe ausbezahlt wird. Der Unterhalt der Eltern wird vom Richtsatz abgezogen und dadurch weniger an Sozialhilfe ausbezahlt! Die Betroffenen werden dadurch „klein gehalten“ und abhängig.
    Oft übernehmen genau diese Eltern, die hier zur Kasse gebeten werden, die überwiegende Pflege ihres Kindes, weil sie der Staat nicht leisten will durch das Zurverfügungstellen von ausreichender PA!

  • Und was soll uns das bringen, wenn es für die Länder nicht verpflichtend ist und man als Betroffene:r keinen Rechtsanspruch darauf hat? Was für ein Witz, dass das als eine Verbesserung oder gar Reform verkauft wird; pfui! Wir Oberösterreicher:innen mit einer schwarz-blauen Regierung werden wieder leer ausgehen; da bin ich mir sicher.