Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 passiert Justizausschuss

Am 22. November 2007 wurde das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BRÄG 2008) im Justizausschuss behandelt, und damit auch die Novelle zum Notariatsaktsgesetz, mit der die behindertendiskriminierende Notariatsaktspflicht beseitigt werden soll.

Parlament Österreich
BIZEPS

Wie jüngst berichtet wurde, hat das Justizministerium den Entwurf eines Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2008 vorgelegt, in dessen Artikel 9 sich auch eine Novelle zum Notariatsaktsgesetz befindet, mit der die bislang unabdingbare Notariatsaktspflicht für schriftliche Urkunden über Rechtsgeschäfte sinnesbehinderter Menschen aufgehoben und durch ein sog. „Opting-out-System“, also die Möglichkeit, auf den Schutz durch die Errichtung der Urkunde in Form des Notariatsaktes ausdrücklich verzichten zu können, ersetzt werden soll. Ausgenommen davon sollen künftig nurmehr Bürgschaftsverträge sein, die weiterhin notariatsaktspflichtig bleiben.

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich, im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Dr. Gertrude Brinek, die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Mag. Dr. Beatrix Karl, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Gernot Darmann und Dr. Peter Wittmann sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer.

Das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 wurde vom Justizausschuss mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP, FPÖ und der Grünen beschlossen und geht nun weiter ins Plenum des Nationalrates, wo es in der 41. Sitzung des Plenums am 5. Dezember 2007 behandelt werden soll.

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