Volksanwaltschaft: Zusage betreffend 2. U-Bahn-Aufzug beim Stephansplatz ist einzuhalten

Kräuter leitet amtswegiges Prüfverfahren ein

Günther Kräuter
Volksanwaltschaft

Menschen mit Behinderung, Eltern mit Kinderwägen und ältere Menschen dürfen am Stephansplatz beim Zugang zur U-Bahn-Station nicht benachteiligt werden.

Für die Volksanwaltschaft ist es inakzeptabel, dass im Zuge der Platzsanierung vor dem Stephansdom, die meistfrequentierte U-Bahn-Station Wiens nicht ausreichend barrierefrei ausgestattet wird. Im Rahmen eines amtswegigen Prüfverfahrens werden nun alle Hintergründe durchleuchtet.

Volksanwalt Günther Kräuter wird sich mit der Stadt Wien und den Wiener Linien in Verbindung setzen: „Es darf nicht sein, dass bestimmte Personengruppen – im Gegensatz zu den mehr als 200.000 Menschen, die täglich den Verkehrsknotenpunkt in Anspruch nehmen – lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Die UN-Behindertenrechtskonvention normiert eindeutig und unmissverständlich, dass Menschen mit Behinderung der Zugang zu öffentlichen Transportmitteln zu sichern ist. Dafür haben die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen (z.B. Einbau von Aufzügen mit ausreichender Kapazität) zu ergreifen.“

Der Zugang zur U-Bahn im Herzen von Wien sollte ein Vorbild und Beispiel sein, wie eine Stadt mit Menschen mit Beeinträchtigungen umgeht, so Volksanwalt Günther Kräuter abschließend.

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