Allianz des Verschweigens

Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist an Aufklärung über die Rolle der Sonderpädagogik im Nationalsozialismus desinteressiert.

Frau hält sich mit Hand Mund zu
BilderBox.com

In der jüngsten gemeinsamen Stellungnahme von Bund, Ländern und Kultusministerkonferenz (KMK) gegenüber dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen findet die kritiklose Allianz der Bildungspolitik mit der Sonderpädagogik ihren ungebrochenen Ausdruck. Damit lässt sich auch das politische Desinteresse der KMK an Aufklärungsarbeit über die Rolle der Sonderpädagogik im Nationalsozialismus erklären.

Zwar legen aktuelle Forschungsarbeiten zwingend nahe, dass die Bildungspolitik sich mit der Geschichtskonstruktion der Sonderpädagogik auseinandersetzt, mit deren Hilfe diese ihren Nimbus als moralische Instanz in Politik und Gesellschaft und ihre Stellung als Wissenschaftsdisziplin und Profession nach 1945 aufbauen konnte. Wie sich jedoch gezeigt hat, muss eine solche Forderung bei dieser Bündniskonstellation ins Leere laufen.

Deutsche Verteidigung des Sonderschulsystems

In ihrer Stellungnahme vom 15. Januar 2016 zu dem Kommentar, den der UN-Fachausschuss als Richtlinie zur Umsetzung von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) entworfen hat, verteidigen Bund, Länder und KMK das deutsche Sonderschulsystem. Während der Fachausschuss zur Beendigung des Sondersystems wegen der diskriminierenden Effekte auffordert, bestreiten die deutschen Vertreter vehement die negativen Folgen der Sonderschulen und begründen deren Notwendigkeit mit dem Elternwahlrecht als einem in der Verfassung verankerten natürlichen Recht. Bewusst geschichtsblind stellt sich diese Argumentation, indem sie suggeriert, das deutsche Sonderschulsystem sei auf dem Elternwillen aufgebaut.

Das Gegenteil ist der Fall. Wie Forschungsarbeiten von Prof. Hänsel belegen, ist die Geschichte der Sonderpädagogik in Deutschland gekennzeichnet von dem Bemühen, Kinder in Armutslagen mit herkunftsbedingten Lern- und Entwicklungsproblemen aus der allgemeinen Schule auszusondern und zum Objekt einer Zwangsauslese zu machen.

Die erstmals im Nationalsozialismus gesetzlich verfügte Regelung, unabhängig vom Willen der Eltern bei Kindern mit Schulleistungsschwächen eine Zwangszuweisung zur Hilfsschule, dem Vorläufer der Sonderschule für Lernbehinderte, vorzunehmen, wurde nach 1945 fortgesetzt und auch auf andere sonderpädagogische Förderschwerpunkte angewendet. Die Zwangszuweisung ist heute noch politische Praxis in Sachsen. Sie ist in Einzelfällen in den Bundesländern möglich, die einen Finanz- und Organisationsvorbehalt für das gemeinsame Lernen eingeführt haben. 

KMK auf dem Prüfstand

Die historischen Forschungsergebnisse von Hänsel über sonderpädagogische Kontinuitäten in der Veröffentlichung „Sonderschullehrerausbildung im Nationalsozialismus“ veranlassten mich vor gut einem Jahr, die damalige Präsidentin der KMK, Staatsministerin Kurth, und die Mitglieder des Präsidiums der KMK anzuschreiben und mit Verweis auf diese Ergebnisse die Übernahme politischer Verantwortung für die Aufklärung über die Geschichte der Sonderpädagogik zu fordern. 

Der von Seiten der KMK zunächst in Aussicht gestellte Wissenschaftsdiskurs mit ausgewählten Vertreten der Sonderpädagogik und der allgemeinen Pädagogik zur Aufarbeitung der sonderpädagogischen Rolle im Nationalsozialismus unter der Moderation der KMK kam am Ende nicht zustande, weil diese ihre Zusage nicht einhielt und den politischen Rückzug antrat. Damit hat die KMK bekundet, dass sie weder die sonderpädagogische Geschichtskonstruktion noch ihr eigenes unkritisches Verhältnis zur Sonderpädagogik hinterfragen will. 

Die Mythen der Sonderpädagogik

Die im damaligen Hilfsschulverband organisierte sonderpädagogische Profession verbreitete nach 1945 die verfälschende Geschichtsversion, die Sonderpädagogik habe in der NS-Zeit die Interessen leistungsschwacher und behinderter Kinder verteidigt und sei selber Opfer nationalsozialistischer Ideologie geworden. Hänsel weist nach, dass der Hilfsschulverband sich unter der NS-Diktatur aktiv für deren rassenhygienische Politik einsetzte. Zum einen sorgte er dafür, dass die ureigenen und vor 1933 längst praktizierten Vorstellungen von der Notwendigkeit, leistungsschwache Kinder aus der Volksschule als „behindert“ auszusondern, in der NS-Zeit reichseinheitlich und rechtsverbindlich mit aller Schärfe umgesetzt wurden.

Zum anderen setzte sich der Verband dafür ein, dass die Selektion so genannter erbkranker Kinder für die Sterilisation reibungslos durchgeführt werden konnte. Planungen im Reichskultusministerium, eine eigenständige wissenschaftliche Ausbildung für Sonderpädagogen einzuführen, trugen ebenfalls die Handschrift eines Verbandsvertreters. Kriegsbedingt kamen diese zwar nicht zur Durchführung, wurden aber vom Verband zum Anknüpfungspunkt für die sonderpädagogische Ausbildung nach 1945 gemacht. 

Hänsel kritisiert, dass die sonderpädagogische Wissenschaft bis heute keinen entscheidenden Beitrag geleistet hat, das öffentliche Geschichtsbild schonungslos zu revidieren und gesellschaftliche Aufklärung über die Kontinuitäten der sonderpädagogischen Geschichte zu betreiben. Sie verweist auf exponierte Vertreter der sonderpädagogischen Disziplin in unserer Zeit, die sich mit der Behauptung, die Sonderschullehrerausbildung sei von den Nationalsozialisten eingeschränkt bzw. verboten worden, apologetisch in den Dienst der Geschichtsfälschung stellen.

Verfälschung der sonderpädagogischen Geschichte und ihre Folgen

Hänsel belegt, dass der Ausbau des Sonderschulsystems als „Wiedergutmachung“ an den Kindern, die in der nationalsozialistischen Zeit Opfer von Sterilisation und Euthanasie geworden waren, vom Hilfsschulverband moralisch eingefordert und letztlich politisch erschlichen wurde. Um sich von historischer Schuld bequem zu entlasten, machte sich die Politik zum Handlanger der Sonderpädagogik. In der Folge entstand eine weltweit nahezu einzigartige Ausdifferenzierung des sonderpädagogischen Fördersystems in Westdeutschland. Parallel zum Ausbau des Sonderschulsystems gelang es der Sonderpädagogik auch, die eigenständige wissenschaftliche Ausbildung für Sonderpädagogen an Hochschulen und damit die Abtrennung der Sonderpädagogik von der allgemeinen Pädagogik durchzusetzen. 

Und heute?

Im institutionellen Interesse der Sonderpädagogik, aber entgegen der menschenrechtlichen Inklusionsverpflichtung hält die Bildungspolitik die Sonderschulart für unverzichtbar, die sozial benachteiligte Kinder mit Problemen des Lernens und/oder Verhaltens als „behindert“ segregiert und damit im Kompetenzerwerb zusätzlich benachteiligt.

Der Vorranganspruch des gemeinsamen Lernens nach der UN-BRK wird mit Ausnahme von Bremen in allen Bundesländern unterlaufen: zum einen durch die Einführung des Elternwahlrechts, zum anderen durch die Diagnose- und Beratungsaufgaben der Sonderpädagogik im Rahmen von Feststellungsverfahren über den sonderpädagogischen Förderbedarf.

Statistisch ist nachgewiesen, dass trotz steigender Inklusionsquoten die Anteile von Kindern in segregierten Sonderschulen stabil bleiben und in einigen Bundesländern sogar wachsen, weil immer mehr Kindern eben dieser Förderbedarf von der Sonderpädagogik attestiert wird. 

Mit Hänsel lautet das Fazit: Die Sonderpädagogik nutzt ihren gesellschaftlichen Status als moralische Instanz, um die UN-BRK bildungspolitisch zu unterlaufen, den Geltungsanspruch der Sonderpädagogik in Wissenschaft und pädagogischer Praxis im Namen der Inklusion politisch auszubauen und das vielgliedrige Sonderschulsystem zu bewahren. Die Bildungspolitik hat sie dafür allemal im Boot.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

2 Kommentare

  • Frau Dr. Schumanns Dissertation „Ich schäme mich ja so! Die Sonderschule für Lernbehinderte als Schonraumfalle“ sei jedem, der sich mit den (erfolgreichen) Methoden der Geschichtsklitterung des sonderpädagogischen Komplexes näher befassen möchte, wärmstens empfohlen. Sie hat glasklar die Kontinuitäten offengelegt, mit denen sich diese „Pädagogik“ von ihren Verstrickungen im Dritten Reich reinzuwaschen versuchte – leider mit Erfolg bis heute. Ihr gebührt allergrößter Respekt und Anerkennung für ihre Arbeit und viel Ehr, um gegen die Anfeindungen der Systembewahrer bestehen zu können.

  • Eine echte Sauerei, was da – außer in Bremen – abgeht! Aber in Österreich ist es ja auch dasselbe. Es geht nichts weiter mit der wirklichen Inklusion, nachdem die Politik nicht dahintersteht und seine Aufgaben im Bildungsbereich wahrnimmt.