Alterspräferenz bei Assistenzsuche: EuGH-Urteil stärkt Rechte von Menschen mit Behinderungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 7. Dezember 2023 entschieden, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, bei der Suche nach Persönlichen Assistent:innen eine bestimmte Altersgruppe zu bevorzugen. Dies stellt keine Altersdiskriminierung dar.

Europäischer Gerichtshof
Cédric Puisney

Diese Entscheidung (Az. C-518/22) folgt einem Fall aus Deutschland, bei dem eine 50-jährige Bewerberin im Jahr 2018 eine Stelle als Persönliche Assistentin nicht erhielt und sich aufgrund ihres Alters diskriminiert fühlte.

Gesucht wurde nämlich eine weibliche Assistentin im Alter „zwischen 18 und 30 Jahren“. Die Bewerberin verklagte daraufhin den Dienstleister „AP Assistenzprofis GmbH“ auf Entschädigung.

Das Bundesarbeitsgericht in Deutschland bat den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Angelegenheit. Der EuGH urteilte, dass eine solche Alterspräferenz bei der Assistenzsuche gerechtfertigt sein kann, um die Selbstbestimmung der behinderten Person zu schützen.

Der EuGH entschied, dass Menschen mit Behinderungen in der Lage sein müssen zu entscheiden, wie, wo und mit wem sie leben. Dies stellt keinen Fall von Altersdiskriminierung dar.

Kein Fall von Altersdiskriminierung

Menschen mit Behinderung dürfen sich nach einem Gerichtsurteil Persönliche Assistent:innen einer bestimmten Altersgruppe aussuchen.

„Eine solche Wahl sei kein Fall von Altersdiskriminierung, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Betroffene ‚müssen in der Lage sein, zu entscheiden, wie, wo und mit wem sie leben‘, erklärten die Richter zur Begründung“, heißt es in einem tagesschau-Bericht vom 7. Dezember 2023.

Siehe: EuGH, kobinet-nachrichten, unternehmen-heute.de, LTO

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2 Kommentare

  • Interessant wäre auch die Beantwortung der Frage, inwieweit der Staat in Selbstbestimmung und deren Organisation eingreifen darf, wenn diese legal mehre Möglichkeiten bietet (Stichwort Geld- vs. Sachleistungen, u. U. Organisationsform).

  • Ich finde das Urteil vollkommen in Ordnung ich begrüße das Urteil für Menschen mit Behinderung