Bochumer Institut: Deutsches Teilhabegesetz nicht mit UN-Konvention vereinbar

Die Bochumer Professorin Dr. Theresia Degener zeigt sich besorgt darüber, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im vorliegenden Gesetzesentwurf zu einem deutschen Bundesteilhabegesetz (BTHG) entgegen den Ausführungen der Bundesregierung in keinster Weise berücksichtigt wurde.

Theresia Degener
BIZEPS

„Wenn die Festlegungen im Gesetz, etwa dem sogenannten ´Zwangspoolen‘ dem subjektiven Willen des Leistungsempfängers nicht entsprechen, sind diese Regelungen völkerrechtlich nicht mehr zu vertreten“, erklärte Prof. Dr. Theresia Degener.

In einer Stellungnahme des Bochumer Zentrums für Disability Studies (BODYS), die im Rahmen einer Veranstaltung an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe vorgestellt wurde, macht sie deutlich, dass es bei den Forderungen der Menschen mit Behinderungen nicht um Sonderrechte geht.

Mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, wie es in der UN-BRK in Artikel 19 verankert ist, sei kein neues Menschenrecht geschaffen worden, wohl aber ein neues Rechtsbewusstsein: „Wo wir mit wem wohnen, was wir essen, wann wir schlafen, welche Kleider wir tragen, sind Ausdrücke unserer Persönlichkeitsentfaltung und damit ein klassisches Freiheitsrecht“, so Theresia Degener. Die Institutsempfehlung laute daher, den vorliegenden Entwurf in seiner jetzigen Fassung nicht zu verabschieden.

Prof. Dr. Theresia Degener, LL.M. (Berkeley), ist Professorin für Recht und Disability Studies an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Leiterin des Bochumer Zentrums für Disability Studies (BODYS) und stellvertretende Vorsitzende des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD).

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich