Öffentlicher Dienst soll weiterhin als Vorreiter bei der Inklusion agieren und Abbild der Gesellschaft sein
Seit 2007 erfüllt der öffentliche Dienst die Vorgaben des Behinderteneinstellungsgesetzes und auch 2016 kann ein leichter Anstieg bei der Zahl der Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst festgestellt werden.
„Der öffentliche Dienst soll als Vorreiter bei der Inklusion agieren und ein Abbild der Gesellschaft sein. Inklusion muss mehr als ein Lippenbekenntnis sein und das leben wir im öffentlichen Dienst vor“, betonte Staatssekretärin Muna Duzdar betreffend den heute im Ministerrat präsentierten Bericht zu den Bediensteten mit Behinderung im Bundesdienst.
Insgesamt beschäftigte der Bund mit Stichtag 1. April 2016 4.405 Menschen mit einem Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent. Das sind um 50 Personen oder 1,15 Prozent mehr als ein halbes Jahr davor.
„Die Anzahl der Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst sind im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen. Eine erfreuliche Tendenz, die wir weiterverfolgen müssen“, betonte Duzdar und verwies dabei auf die Dienstrechtsnovelle 2016, die letzte Woche im Nationalrat verabschiedet wurde: „Im Rahmen der letzten Dienstrechtsnovelle kam es erst kürzlich durch die Konkretisierung auf eine ‚die für die vorgesehene Verwendung erforderliche Handlungsfähigkeit‘ wieder zu Erleichterungen bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung.“
Frank Spanderuska
13.07.2016, 16:07
Diesen Befund von Frau Duzdar „die Anzahl der Menschen mit Behinderungen…im Vergleich zum Vorjahr“ sei „weiter gestiegen“ kann ich so überhaupt nicht glauben, sofern ich keine konkreten Zahlen seh. Der Bund müsste endlich seine Ausschreibungstexte adaptieren, wie das schon in der Bundesrepublik Deutschland nach dem AGG der Fall ist („Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.“) Siehe z. B. auch folgendenen interessanten Fall aus Deutschland: http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/schwerbehinderte-bewerber-pflicht-des-oeffentlichen-arbeitgebers-zum-vorstellungsgespraech-12-05-2010.1330/