Familienbeihilfe: SPÖ-Sandler warnt vor weiteren geplanten Verschlechterungen für Eltern von Kindern mit Behinderung

„Auch für Eltern, die Kinder in einer Einrichtung haben, sind Verschärfungen bei der Familienbeihilfe geplant“

Birgit Silvia Sandler
Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

Birgit Sandler, SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung und SPÖ-Familiensprecherin, erwartet von Familienministerin Bogner-Strauß die angekündigte rasche gesetzliche Reparatur sowie die umgehende Anweisung an die Finanzämter, die erhöhte Familienbeihilfe für Kinder mit Behinderung weiter auszuzahlen.

Und sie warnt vor einer weiteren Verschlechterung, die auf Eltern behinderter Kinder zukommen könnte – nämlich für jene, deren Kinder in einer Einrichtung, etwa betreutem Wohnen, sind. Auch für diese könnte es dazu kommen, dass die erhöhte Familienbeihilfe gestrichen wird, informierte Sandler heute im Rahmen einer Pressekonferenz.

Derzeit ist es so, dass Eltern von behinderten Kindern, die etwa unter der Woche in einer Einrichtung sind, dann die erhöhte Familienbeihilfe bekommen, wenn sie von der Einrichtung eine Bestätigung haben, dass sie ihre Kinder an zwei Wochenenden im Monat bei sich zu Hause haben.

„Es ist gerecht, dass es auch in diesem Fall die erhöhte Familienbeihilfe gibt, weil für diese Familien ja trotzdem höhere Kosten entstehen, auch wenn das Kind nur am Wochenende daheim ist – etwa für ein Pflegebett, barrierefreien Wohnraum, therapeutisches Material etc.“, so Sandler. Hier ist nun offenbar eine Änderung geplant. 

Die Finanzämter wurden angewiesen, konkrete Rechnungen zu verlangen, die den finanziellen Aufwand für das Kind nachweisen.

„Wenn die Rechnungen nicht die erhöhte Familienbeihilfe abdecken, kann es dann sogar zur völligen Streichung kommen. Es liegt dann im Ermessen des Finanzbeamten, ob dieses Kleidungsstück, jenes Paar Schuhe oder Spielzeug eine gerechtfertigte Ausgabe ist“, so Sandler.

„Wird diese Anweisung nicht zurückgenommen, würde das für Eltern behinderter Kinder eine massive Verschlechterung bedeuten. Vor allem für AlleinerzieherInnen wäre das eine finanzielle Katastrophe.“

Sandler erwartet sich von Finanz- und Familienministerium nun rasche Aufklärung, ob diese Änderung geplant war. „Wenn ja, muss das ebenso sofort repariert werden!“, fordert sie.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

4 Kommentare

  • ob ein Kind in der Einrichtung lebt und nur zwei Wochenenden zu Hause verbringt, ist ja wohl was anderes, als ob das Kind in der Familie lebt….
    Entstehen den Familien Kosten für die Einrichtung? Wenn nein, ist das ja wohl gerecht, dass dann die FB wegfällt.

  • Warum schwingen hier offenbar Menschen große Reden, die nicht wissen, was bei den Kostenbeiträgen in der Behindertenhilfe der Länder abgeht? Ist ein „Kind“ (ob erwachsen oder minderjährig) in einer Einrichtung untergebracht, ob ganz oder teilweise (nur unter der Woche), wird die FB sowieso als Kostenbeitrag herangezogen. Dennoch braucht man daheim größeren Wohnraum und dergleichen und viele behinderten Kinder/Erwachsene haben erheblich höheren Aufwand als vergleichbar nichtbehinderte. In OÖ wird alles einbehalten (Pflegegeld, FB, sogar KB aus Vermögen sind möglich), auch wenn die sog. Kinder tageweise oder länger daheim sind. Entweder bleibt das Geld bei der Einrichtung (für Ausgaben des Betroffenen wie Kleidung, Freizeitaktivitäten) und/oder es bleibt beim Kostenträger. Bei Minderjährigen/Erwachsenen die nur tagsüber in Einrichtungen untergebracht sind (z.B. Werkstatt) bleibt die FB selbstverständlich daheim. Der KB wird hier aber auch großzügig vom Pflegegeld bemessen. Die Hauptarbeit bleibt um Gotteslohn bei den Familien.
    Also bitte hören Sie auf mit der Neiddebatte!

  • ich kann die gerechtigkeit nicht erkennen. die einen betreuen ihr kind 31 tage pro monat und erhalten gleich viel wie jene, die ihr kind 4 tage pro monat betreuen.

  • Warum werden da Beispiele wie Schuhe etc. genannt? Ist nicht der Aufwand von Schuhen bei jedem Kind durch die Eltern zu tragen?
    Gerechtfertigt wäre dieses Beispiel nur, wenn man von Kindern, die altersmäßig erwachsen, jedoch behinderungsbedingt trotzdem deren Elterns Hilfe brauchen. DAS wäre dann Mehraufwand für die Eltern.
    Wie die Geschichte ausgeht? Viele werden zurückzahlen, weil es diesen Mehraufwand in vielen Fällen nicht geben wird.