Grünberg: Neues Barrierefreiheitsgesetz stärkt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

ÖVP-Sprecherin für Menschen mit Behinderungen: Verfügbarkeit barrierefreier Produkte und Dienstleistungen wird erhöht

ÖVP-Nationalratsabgeordnete Kira Grünberg im Plenum
Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen

Das neue Barrierefreiheitsgesetz stärkt in vielen Bereichen für Menschen mit Behinderungen die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, zeigte sich die ÖVP-Sprecherin für Menschen mit Behinderungen, Kira Grünberg, zufrieden.

Die neuen Maßnahmen im Sinne der Barrierefreiheit standen am 28. Juni 2023 im Sozialausschuss auf der Tagesordnung; das Gesetz wurde einstimmig beschlossen. Insbesondere Menschen mit Sehbehinderungen oder Hörbehinderungen, aber auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen werden von der barrierefreien Informations- und Kommunikationstechnologie profitieren.

Die EU-weite Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen fördert den Wettbewerb unter den Anbietern, was Angebot und Nachfrage belebt und sich somit auch auf die Preisgestaltung der barrierefreien Produkte und Dienstleistungen auswirkt.

Mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz werden EU-weit einheitliche Vorgaben gemacht, wie bestimmte Produkte (z.B. Smartphones, E-Reader, Bankomaten oder Fahrkartenautomaten) barrierefrei gestaltet werden müssen. Das gilt auch für einschlägige Dienstleistungen wie E-Banking, E-Commerce, E-Ticketing, Videotelefonie, Online-Messenger-Dienste, E-Books und SMS-Dienste. In Kraft treten soll das Gesetz am 28. Juni 2025 mit entsprechenden Übergangszeiten.

„Ziel des Vorhabens ist es, die Verfügbarkeit barrierefreier Produkte und Dienstleistungen auf dem EU-Binnenmarkt zu erleichtern“, unterstreicht Grünberg.

Der Online-Verkauf von Produkten soll für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sein, unabhängig davon, ob der Verkauf durch öffentliche oder private Wirtschaftsakteure erfolgt. Zudem soll Menschen mit Behinderungen das Reisen und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erleichtert werden:

So werden zum Beispiel auch Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste interaktive Selbstbedienungsterminals barrierefrei umrüsten bzw. den Online-Ticketverkauf barrierefrei gestalten. Im Bankdienstleistungsbereich haben unter anderem Identifizierungsmethoden und elektronische Signaturen barrierefrei zugänglich zu sein, auch sind Vorgaben für die Verständlichkeit von Dokumenten enthalten. Bei Kartendiensten, die Navigationszwecken dienen, sollen barrierefreie Alternativen zu komplexen Funktionen mit Basisinformationen angeboten werden.

„Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, Hürden für Menschen mit Behinderungen abzubauen, um ihnen ein selbstbestimmtes Agieren in möglichst allen Lebensbereichen zu ermöglichen“, schloss die ÖVP-Sprecherin.

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