Höchste Zeit für umfassende Behindertengleichstellung in Österreich!

Am 15. Oktober ist der internationale "Tag des weißen Stockes". Der Verein Blickkontakt hat diesen Tag seit dem Jahr 2002 zum Aktionstag gegen Behindertendiskriminierungen erklärt.

Taxi mit Megaphone 20021015
Blickkontakt

Am 15. Oktober, dem internationalen Tag des weißen Stockes, wird weltweit auf die Lebenssituation von sehbehinderten und blinden Menschen aufmerksam gemacht. Der Verein Blickkontakt nützte den 15. Oktober 2002, um mit einem Megaphonwagen in der Wiener Innenstadt auf die gravierendsten Diskriminierungen sehbehinderter und blinder Menschen aufmerksam zu machen und dagegen lautstark zu demonstrieren.

Dr. Elisabeth Wundsam, die Vorsitzende des Vereines Blickkontakt, resumiert dazu: „Blickkontakt widmet den Schwerpunkt seiner Aktivitäten dem Kampf gegen Behindertendiskriminierungen und hat letztes Jahr daher auch einen Megaphonwagen dafür benützt, um den Protest lautstark in die Welt zu tragen und die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen. Leider wurde im letzten Jahr keine einzige dieser aufgezeigten Diskriminierungen sehbehinderter und blinder Menschen beseitigt; und das, obwohl bis 2. Dezember 2003 die EU-Rahmenrichtlinie 2000/78/EG betreffend Gleichbehandlung auch von Menschen mit Behinderungen in Beschäftigung und Beruf gesetzlich umzusetzen wäre, und obwohl bereits ein Entwurf für eine EU-Richtlinie zur umfassenden Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen existiert.“

Und tatsächlich bedarf es keiner großen Anstrengung, eine nahezu endlose Liste von haarsträubenden und alltäglichen Diskriminierungen sehbehinderter und blinder Menschen in Österreich zusammenzustellen:

  • Straßenverkehrsschilder werden nach wie vor immer wieder an Ampelständern mit Blindenakustik in Kopfhöhe montiert, wodurch sehbehinderte und blinde PassantInnen erheblichen Verletzungsgefahren ausgesetzt sind.
  • Immer noch fehlen akustische Ampeln oder sie werden aus Angst vor Anrainerprotesten zu leise eingestellt, so dass sie zwecklos werden und noch eine zusätzliche Gefahrenquelle für sehbehinderte und blinde VerkehrsteilnehmerInnen darstellen.
  • Immer wieder werden Baustellen und Gerüste nicht der ÖNORM V 2104 – Baustellen- und Gefahrenbereichsabsicherungen für behinderte Menschen – entsprechend abgesichert, wodurch erhebliche Gefahren für Gesundheit und Leben sehbehinderter und blinder Menschen entstehen.
  • Immer noch dürfen blinde Trauzeugen nicht allein die standesamtliche Trauung ihrer Freunde und Bekannten bezeugen, sondern müssen einen Zusatzzeugen als „Hilfszeugen“ beiziehen.
  • Immer noch wird sehbehinderten und blinden Menschen die körperliche Eignung zur Ausübung verschiedener Berufe, wie Rechtspfleger, Richter, Staatsanwalt, Lehrer …, abgesprochen und sie damit in ihren Berufschancen diskriminiert.
  • Immer noch müssen blinde Menschen für eine Vielzahl von schriftlichen Verträgen im Geschäftsleben – Mietverträge, Leasingverträge, Versicherungs- und Kreditverträge … – beim Notar einen gebührenpflichtigen Notariatsakt errichten lassen und werden dadurch unter dem Aspekt des Schutzes vor „Schlitzohren“ in behindertendiskriminierender Weise entmündigt und benachteiligt.
  • Immer noch werden laufend neue Gebäude errichtet, in denen die Aufzüge nicht mit Sprachausgabe und tastbarer Beschriftung ausgestattet sind, keine kontrastierende Kennzeichnung großer Glasflächen und keine gute Ausleuchtung des Eingangsbereiches vorhanden ist, freitragende Treppen und Rampen nicht abgesichert sind et cetera, was für sehbehinderte und blinde Menschen mangelnde Benützbarkeit und massive Verletzungsgefahren bedeutet; und das primär deshalb, weil die Bauordnungen so gut wie keine Maßnahmen des barrierefreien Bauens für sehbehinderte und blinde Menschen zwingend vorsehen.
  • Immer noch werden öffentliche Websites angeboten, die nicht den Accessibility-Kriterien für Menschen mit Behinderungen entsprechen und damit zu einem hohen Ausmaß für sehbehinderte und blinde Menschen nicht benützbar sind.

Nun, das war nur ein kleiner Ausschnitt der täglichen Diskriminierungen, mit denen sehbehinderte und blinde Menschen konfrontiert werden und mit denen sie leider oftmals bereits gelernt haben sich abzufinden, was die doch eher geringen und schwachen Protestaktionen dagegen erklärt.

„Es ist höchste Zeit für eine umfassende Behindertengleichstellung in Österreich!“, erklärt Dr. Elisabeth Wundsam. „Würde man nichtbehinderten Menschen verbieten, manche Berufe zu ergreifen, nur weil sie nicht behindert sind, würde man sie zwingen, sich eine Hilfsperson mitnehmen zu müssen, wenn sie Trauzeugen sein wollen, würde man sie zwingen jeden schriftlichen Vertrag beim Notar für teures Geld schließen zu müssen und würde man sie tagtäglich diesen Gefahren und diesem Stress aussetzen, nur weil wir blinden und sehbehinderten Menschen das halt so für richtig halten, würde es wohl einen unüberhörbaren Aufschrei geben. Der Aufschrei der Menschen mit Behinderung nimmt sich dagegen wie ein Flüstern aus, wird aber doch allmählich lauter; ich bin zuversichtlich, dass Menschen mit Behinderungen sich aus der Rolle des erduldenden Menschen befreien und sich zu selbstbewussten und emanzipierten BürgerrechtsaktivistInnen in eigener Sache entwickeln“, so Wundsam.

Anlässlich des internationalen Tages des weißen Stockes und des von Blickkontakt ausgerufenen Aktionstages gegen Behindertendiskriminierungen in Österreich appelliert Dr. Wundsam: „Die chancengleiche und gleichberechtigte Möglichkeit aller Menschen am Gesellschaftsleben voll und ihren Bedürfnissen entsprechend teilhaben zu können, ist ein Menschenrecht. Wir fordern daher mit Nachdruck, die umfassende Behindertengleichstellung in Österreich endlich Wirklichkeit werden zu lassen und diese menschenunwürdigen Behindertendiskriminierungen ein für alle Mal zu beseitigen! Wir fordern ein umfassendes Behindertengleichstellungsgesetz für Österreich, das behinderten Menschen klar definierte Gleichstellungsrechte und Möglichkeiten zur effektiven behördlichen Durchsetzung derselben gibt. Das muss jenes Behindertengleichstellungsgesetz jedenfalls leisten, das derzeit in der Arbeitsgruppe der Bundesregierung für ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz gemeinsam mit den ExpertInnen der Menschen mit Behinderungen entwickelt wird! Und wenn sich der vorgelegte Gesetzesentwurf des Forum Gleichstellung durchsetzt, dann wird es das auch leisten.“

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