Irmgard Griss: Rückzieher der Regierung beim Erwachsenenschutzgesetz ist unverantwortlich

„Gerade bei solch sensiblen Themen darf es keine weiteren Verzögerungen geben - hier geht es immerhin um die Freiheit und Selbstbestimmung von fast 60.000 Menschen.“

Logo NEOS
NEOS

Das Vorhaben der Bundesregierung, die Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes auf das Jahr 2020 verschieben zu wollen, stößt bei Allianzpartnerin und NEOS-Justizsprecherin Irmgard Griss auf Kritik: „Das Sachwalterrecht ist mittlerweile über 30 Jahre alt und längst nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Die Reform, die letztes Jahr einstimmig im Nationalrat beschlossen wurde, hätte nun endlich ein flexibles Sachwalterrecht gebracht, das die Freiheit und Selbstbestimmung betroffener Personen bestmöglich schützt. Es ist unverständlich, warum die ÖVP-FPÖ-Regierung nun einen Rückzieher macht.“

Griss macht in diesem Zusammenhang auf die Vorteile des Gesetzes aufmerksam: „Die unverhältnismäßige Entmündigung besachwalteter Personen hätte damit ein Ende. Mit einer Verschiebung der Umsetzung steht zu befürchten, dass die Förderung der Selbstbestimmung dieser Menschen bewusst in den Hintergrund gedrängt wird.“

Griss fordert die Regierung daher dazu auf, die Umsetzung nicht länger hinauszuzögern: „Gerade bei solch sensiblen Themen darf es keine weiteren Verzögerungen geben – hier geht es immerhin um die Freiheit und Selbstbestimmung von fast 60.000 Menschen.“

Letztlich sei Österreich auch im Rahmen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen dazu verpflichtet, hier nicht länger auf die Bremse zu drücken.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich