Jarmer: Erweiterung der Heimaufsicht auf Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erfreulich

Grüne: Auch Finanzierung von 3,4 Millionen Euro jährlich muss gesichert werden

Helene Jarmer
GRÜNE

Erfreut zeigen sich die Grünen darüber, dass die ursprünglich im Ministerialentwurf enthaltene und in der Regierungsvorlage gestrichene Ausweitung des Heimaufenthaltsgesetzes auf Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe jetzt doch vorgenommen wird.

„Das Heimaufenthaltsgesetz muss für alle Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen untergebracht sind gelten, unabhängig vom Alter der Betroffenen und den Trägern der Einrichtungen. Es ist wirklich sehr erfreulich dass dies jetzt umgesetzt wird“, sagt die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer. Damit wurde auch eine Forderung der Grünen umgesetzt.

Offen ist jedoch noch die Finanzierung. Nach einer Erhebung der Bewohnervertretung würde es sich um vermutlich 1.000 neue Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche handeln, die unter den Anwendungsbereich des Heimaufenthaltsgesetzes fallen würden.

Um für diese Erweiterung des Anwendungsbereichs einen Rechtsschutz zu ermöglichen, wären Ressourcen für die Bewohnervertretung von 3,4 Millionen Euro pro Jahr nötig. 

„Wenn die Regierungsparteien in einer Aussendung erklären, dass die aus Kostengründen gestrichene Ausweitung des Heimaufenthaltsgesetzes auf Kinder- und Jugendeinrichtungen jetzt doch umgesetzt wird, dann erwarte ich mir, dass die Finanzierung jetzt sichergestellt ist“, hält Jarmer fest.

Siehe auch Anfragebeantwortung des Budgetdienstes

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