Kein politischer Wille für eine unabhängige Überprüfung der Sonderschulen

Nach dem spektakulären Prozessgewinn von Nenad Mihailovic gegen das Land NRW verdichten sich Hinweise, dass sich in den Sonder-/Förderschulen für Geistige Entwicklung auch Kinder und Jugendliche befinden, die keine geistige Behinderung haben.

Schulgebäude von außen
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Im Juli 2018 verurteilte das Landgericht Köln das Land NRW zu Schadensersatz, weil Nenad Mihailovic zu Unrecht als geistig behindert von Sonderpädagogen eingestuft und in einer Kölner Sonderschule für Geistige Entwicklung um sein Recht auf Bildung betrogen worden war.

In den jährlichen Überprüfungen seines Förderbedarfs durch die Sonderpädagogen seiner Schule war seine Geistige Behinderung trotz der ihm attestierten Leistungsfähigkeit nie in Frage gestellt, sondern einfach fortgeschrieben worden. Die untere und obere Schulaufsicht bestritten bis zuletzt eine Amtspflichtverletzung. Da die gerichtlich eingeholte gutachterliche Stellungnahme eindeutig zugunsten des Klägers ausfiel, wurde das Gerichtsurteil vom Land nicht angefochten, aber mit Schweigen belegt.

Das Ministerium als oberste Schulaufsicht hat sich dazu nie erklärt, auch nicht mit einer Entschuldigung gegenüber dem Kläger.  

WDR-Bericht über Sonderschule in Dortmund   

Am 14. November 2018 wurde die WDR-Dokumentation „Ein Schüler verklagt den Staat – Nenad und das Recht auf Bildung“ ausgestrahlt. Neben dem dargestellten Prozessverlauf im Fall Nenad Mihailovic besuchte das Fernsehteam eine Sonderschule für Geistige Entwicklung in Dortmund, interviewte den Schulleiter sowie eine Sonderpädagogin und führte Gespräche mit Schülern. 

Die interviewten Schüler entsprachen in keiner Weise der Definition, die in § 5 der AO-SF (Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung) für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zugrunde gelegt wird.

Dort heißt es: „Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung besteht, wenn das schulische Lernen im Bereich der kognitiven Funktion und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit dauerhaft und hochgradig beeinträchtigt ist, und wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Schülerin oder der Schüler zur selbständigen Lebensführung voraussichtlich auch nach dem Ende der Schule auf Dauer Hilfe benötigt.“

Wie können Schüler geistig behindert und damit hochgradig beeinträchtigt sein, die sich vor einer Kamera situations- und kommunikationsangemessen verhalten und sich überlegt, klar und verständlich mitteilen? Dagegen zeigt der Film, dass die Vertreter dieser Institution es selbstverständlich finden, dass ihre Schülerschaft insgesamt nicht an Bildung teilhat, sondern sich beim Training lebenspraktischer Tätigkeiten wohlfühlt.

Wenn für ältere männliche Schüler Wäschepflege und Bügeln auf dem Plan stehen, unabhängig von ihren individuellen Neigungen und Fähigkeiten, dann stellt sich schon die Frage, ob die Sonderschule auf ein Leben mit möglichst selbständiger Existenzsicherung oder auf die Arbeit in der Behindertenwerkstatt vorbereitet. Für den Schulleiter ist es nach eigener Aussage beruhigend, seine Schüler dort versorgt zu wissen. 

Der Film bestätigte den Kölner Elternverein „mittendrin e.V.“ in seiner Befürchtung, dass Nenad eben kein Einzelfall ist. In einer Pressemitteilung vom 15.11.2018 forderte der Verein von Schulministerin Yvonne Gebauer abermals eine Überprüfung der Sonderschule Geistige Entwicklung durch eine unabhängige Kommission. Dazu hat sich die Ministerin bis heute öffentlich nicht geäußert. 

Sonderpädagogische Diagnostik: ein System der Willkür?  

Wissenschaftliche und gesellschaftliche Kritik an der sonderpädagogischen Diagnostik wegen ihrer Scheinobjektivität, fehlenden Validität und ihrer Funktion für die Auslese in die Sonderschule ist nicht neu, hat aber die Bildungspolitik in ihrem Glauben an die Sonderpädagogik und an das System der sonderpädagogischen Förderung bislang nicht grundsätzlich erschüttern können.  

Bildungspolitik und Sonderpädagogik haben nach 1945 in einer historischen Allianz – anstelle einer gründlichen Aufarbeitung der Beteiligung der Sonderschule und der Sonderpädagogik an Zwangssterilisation und Euthanasie im Nationalsozialismus – den Ausbau des Sonderschulsystem als „Wiedergutmachung“ an den Verbrechen behinderter Kinder kommuniziert und den Mythos vom „Schonraum Sonderschule“ verbreitet. Diese beiden Narrative haben der Sonderpädagogik zu ihrem Ansehen in Deutschland verholfen.  

Sonderpädagogische Diagnostik: ein System der Selbstbedienung? 

Zweifel und Kritik am System der sonderpädagogischen Förderung kamen jüngst von ganz anderer Seite: vom Landesrechnungshof (LRH) in Niedersachsen und 2013 auch vom nordrhein-westfälischen Landesrechnungshof.

Im Rahmen seines 2013 an den Düsseldorfer Landtag adressierten Berichts über die „Prüfung des Schulbetriebs an öffentlichen Förderschulen“ äußerte er u.a. Kritik am Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur jährlichen Überprüfung desselben. 

Regionale Unterschiede bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im größten Förderschwerpunkt Lernen waren auffällig und deuteten aus Sicht des LRH darauf hin, dass es bei der Bewertung des sonderpädagogischen Förderbedarfs keine landesweit einheitlichen Maßstäbe gibt. Das AO-SF Verfahren sei in seiner jetzigen Form grundsätzlich zu hinterfragen, so der LRH. Zu der jährlichen Überprüfung stellte er fest, dass diese nur in sehr wenigen Fällen zu einer Rückschulung in die allgemeinen Schulen führte.

„Weitaus häufiger führte sie zu einem Wechsel vom Förderschwerpunkt Lernen zum Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung. (…) Darüber hinaus wurden Schüler mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung der Gruppe der Schwerstbehinderten zugeordnet.“  

Die vom LRH stichprobenhaft eingesehenen Begründungen für die beantragten und offensichtlich von der Schulaufsicht genehmigten Förderschwerpunktwechsel waren häufig nicht nachvollziehbar oder wiesen deutliche Mängel auf.

Da der Wechsel zwischen diesen Förderschwerpunkten ohne Wechsel des Förderortes stattfand und den betreffenden Schulen damit zu einer günstigeren Schüler-Lehrer-Relation und zu einem höheren Lehrerstellenbedarf verhalf, war das Misstrauen des LRH wegen des Verdachts auf „Selbstbedienung“ geweckt. 

Bis zum heutigen Tag gibt es weder für die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs noch für das jährliche Überprüfungsverfahren konkrete verbindliche Vorgaben für die Durchführung seitens des Schulministeriums.    

Kein „Weiter so“ mit hausinternen Korrekturen!  

Auf die Anfrage, wie das Ministerium die dokumentierten Sachverhalte im WDR-Film bewerte, verwies man wortkarg darauf, dass die Schulaufsicht um einen Bericht gebeten worden sei. Außerdem arbeite man daran, „konkretere Vorgaben für die bereits rechtlich verankerte jährliche Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zu machen, die zu mehr Transparenz gegenüber den Betroffenen und deren Eltern führen“.

Auf die Frage nach der von „mittendrin“ geforderten unabhängigen Untersuchungskommission blieb man die Antwort schuldig.   

Wenn es tatsächlich möglich ist, dass Kinder, die nicht geistig behindert sind, in die institutionelle Zuständigkeit der Sonderschule Geistige Entwicklung gebracht und dort als geistig behindert behandelt werden, dann geht es nicht mehr darum, eine Schulaufsicht einzuschalten, die sich bislang an die Seite der  Sonderschulen gestellt hat. Dann reicht es auch nicht aus, die Regelung der jährlichen Überprüfung zu verbessern.

Denn scheinbar hat sich über die Jahrzehnte eine „Sonderwelt“ unter dem Schutzschirm der Bildungspolitik etablieren können und sich einen eigenen bequemen „Schonraum“ geschaffen, dessen Erhaltung über das Recht des Kindes auf Bildung und auf inklusive Bildung gestellt wird.

Diese „Sonderwelt“ muss einer Überprüfung durch unabhängige Experten unterzogen werden. Sie darf keinesfalls Angelegenheit einer rein hausinternen Überprüfung sein, zumal geklärt werden muss, warum die Quote der Schülerinnen und Schüler mit einer diagnostizierten geistigen Behinderung in den letzten Jahren angestiegen ist, während der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit der Diagnose Lernbehinderung abgenommen hat.        

So auffällig wie das Schweigen des Schulministeriums und der Schulministerin zu den öffentlich gewordenen Missständen im Bereich der Sonderschule ist auch das Schweigen der Landtagsfraktionen dazu. Wo sind die Landtagsabgeordneten des Schulausschusses, die die Forderung von „mittendrin“ unterstützen?

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2 Kommentare

  • Ich möchte aus eigener Erfahrung, d.h. die mit meinem Sohn, darauf hinweisen, dass hunderte Insassen aus ganz Deutschland und auch aus Österreich in Einrichtungen wie Camphill am Bodenseekreis sitzen, wobei diese anthroposophische Sekte außer Mystik nichts zu bieten hat. Besonders haben sie sich auf „Autisten“ spezialisiert, von denen sie 82 in Brachenreuthe isolieren, weil sie diese „Krankheit“ für etwas Besonderes halten und daher solche Kinder und Jugendliche wie die sprichwörtliche „blaue Mauritius“ sammeln. Mein Sohn wurde dort völlig desorientiert, hospitalisiert und hatte schlußendlich noch die Scabies, weshalb es mir unter Einschaltung des Gesundheits- und des Schulamts gelungen ist, ihn von dort herauszuholen.