Kinder mit Behinderungen haben Recht auf inklusive Ferienangebote

Unabhängiger Monitoringausschuss und Wiener Monitoringstelle weisen auf die Verpflichtung hin, ausreichend inklusive Ferienangebote zur Verfügung zu stellen.

Kinder spielen
Ashton Bingham on Unsplash

Sommer-Ferienangebote für Kinder helfen nicht nur Eltern, ihre Kinder in den Schulferien gut zu betreuen, sie stellen für Kinder eine tolle Möglichkeit dar, gemeinsam zu spielen, neue Freundschaften zu knüpfen und sich zu erholen.

Besonders jetzt, in Zeiten von COVID-19 und nach der langen Quarantäne, sollen alle Kinder wieder unbeschwert Sozialkontakte und Freizeitabenteuer leben.

„Damit wirklich alle Kinder von Ferienangeboten profitieren, sind ausreichend Plätze zu schaffen und diese umfassend inklusiv und barrierefrei zu gestalten“, gibt Tobias Buchner, Bildungsexperte des Unabhängigen Monitoringausschusses, zu bedenken:

Spiel- und Lernmöglichkeiten müssen für Kinder mit Behinderungen wie für alle anderen zugänglich sein, sodass Freizeit gemeinsam erlebt werden kann. Auch im Anmeldeprozess von Kindern mit Behinderungen darf es zu keinerlei Ungleichbehandlungen kommen.

Eltern von Kindern mit Behinderungen darf auf keinen Fall der Eindruck vermittelt werden, dass die Mitnahme eines Kindes mit Behinderungen als Gnadenakt angesehen werden muss.

Martin Ladstätter von der Wiener Monitoringstelle weist auf Folgendes hin:

Selbst gut gemeinte Angebote verfallen manches Mal in den Fehler, testen zu wollen, ob Kinder mit Behinderungen fit für ein Angebot sind. Vielmehr muss es bei ernst gemeinter Inklusion aber umgekehrt sein: Was benötigen Angebote, um fit für Kinder mit Behinderungen zu sein? Welche Ressourcen müssen dafür bereitgestellt werden?

Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich als Vertragsstaat sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können.

Nicht nur Kinder mit Behinderungen haben das Recht auf inklusive Ferienangebote, sondern auch deren Eltern haben ein Recht, ihre Kinder im Sommer gut betreut zu wissen.

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3 Kommentare

  • Sehr geehrter Herr Lupus,
    ich finde ihre Antwort ein wenig als Verhöhnung an die Eltern (und ihre Kinder). In meiner Jugend konnte ich an keinem einzigen Ferienspiel teilnehmen, und heute muss man die Angebote an integrativen Ferienspielen auch noch wie eine Nadel im Heuhaufen suchen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Kornelia Götzinger

  • Es gibt inklusive Angebote der Behindertenvereine, das sollte doch reichen.

  • Nicht nur Kinder mit Behinderungen haben das Recht auf inklusive Ferienangebote, sondern auch deren Eltern haben ein Recht, ihre Kinder im Sommer gut betreut zu wissen.
    (zitat OA)

    Bissl viele Rechte in einem Satz. Schade ist, dass die Eltern nur ein Recht haben, ihre Kinder im Sommer gut betreut zu wissen. Wintersport ist anscheinend nicht vorgesehen.