Klage gegen Bildungsministerium: Klagsverband bringt erstmals in Österreich Verbandsklage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ein

Bedarfsgerechte Persönliche Assistenz muss allen Schüler*innen mit Behinderungen offenstehen

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung.
Klagsverband

Nach einer gescheiterten Schlichtung mit dem Bildungsministerium hat der Klagsverband nun am Landesgericht Wien eine Verbandsklage gegen das Bildungsministerium eingebracht. Gegenstand der Klage ist die Diskriminierung von Schüler*innen mit Behinderungen an Bundesschulen, die keinen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Persönliche Assistenz haben.

„Obwohl sich Österreich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat, allen Kindern denselben gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu gewähren, unterscheidet das Bildungsministerium zwischen Schüler*innen mit Körperbehinderungen und Schüler*innen mit anderen Formen von Behinderung“, erklärt Theresa Hammer, Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim Klagsverband die Ausgangslage.

In Österreich gibt es für Schüler*innen mit Körperbehinderungen laut eines Rundschreibens des Bildungsministeriums den Anspruch ab einer bestimmten Pflegestufe Persönliche Assistenz für den Schulbesuch zu bekommen. Kinder mit Sinnesbehinderungen oder Autismus-Spektrum-Störungen werden in dem Rundschreiben zum Beispiel nicht erwähnt, obwohl sie mit einer geeigneten Persönlichen Assistenz ebenfalls eine reguläre Schule besuchen könnten.

Für die Eltern dieser Kinder bedeutet das oft, einen jahrelangen zermürbenden Kampf mit den Behörden zu führen, damit ihr Kind in der Schule Unterstützung erhält.

„Mit der Klage wollen wir erreichen, dass alle Schüler*innen mit Behinderungen an Bundesschulen Anspruch auf Persönliche Assistenz für den Schulbesuch bekommen und das Ministerium das Rundschreiben dahingehend ändert“, erklärt Theresa Hammer und fährt fort: „Persönliche Assistenz ist eine Maßnahme, die für alle verfügbar sein muss, die sie brauchen und darf nicht vom Goodwill eines Amtes und vom Engagement der Eltern abhängen.“

„Von einer inklusiven Bildungslandschaft könnten wir deshalb in Österreich leider trotzdem noch lange nicht sprechen“, stellt Hammer klar, „aber es wäre eine weiterer Puzzlestein auf dem Weg in eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt ihre Rechte wahrnehmen können.“

Breites Bündnis

Hinter der Klage steht neben dem Klagsverband der Verein BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, der Blinden- und Sehbehindertenverband BSVÖ, Integration Tirol, Integration Wien, Selbstbestimmt Leben Österreich, Selbstbestimmt Leben Innsbruck und ein weiterer Mitgliedsverein des Klagsverbands.

Möglich wurde die Verbandsklage durch die finanzielle Unterstützung mehrerer Mitgliedsvereine und solidarischer Einzelpersonen.

Diese breite Unterstützung zeigt auch, wie groß der Ärger bei den betroffenen Schüler*innen, ihren Eltern und einschlägigen Organisationen bereits ist, weil das Thema Inklusive Bildung vom Bildungsministerium trotz aller menschenrechtlicher Vorgaben in der Praxis nicht ernst genommen wird.

Diskriminierung über den Einzelfall hinaus bekämpfen

Der Klagsverband hat das Recht Verbandsklagen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsrecht (BGStG) zu führen. Während sonst nach dem BGStG lediglich Einzelpersonen auf Schadenersatz klagen können, ermöglicht die Verbandsklage diskriminierende Bestimmungen für ganze Personengruppen zu Fall zu bringen.

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6 Kommentare

  • Das Österreich überhaupt die UN-Behindertenrechtskonvention radifiziert hat, war alles nur widerwillig, weil Österreich ist kein sozialer Rechtsstaat ist.

    Österreich hat für Menschen mit Beeinträchtigung kaum was übrig.

    Eine nationale Schande für Österreich, wir sollten uns was schämen.

  • Lobby4kids – Kinderlobby, seit fast 2 Jahrzehnten in Sachen inklusiver Bildung unterwegs, begrüßt diesen Schritt! Vielen Dank allen Beteiligten, wir verfolgen mit Interesse den Fortgang dieses Prozesses! Inklusive Bildung muss selbstverständlich werden!

  • Die Klage ist zu begrüßen aufgrund der Benachteiligung von Menschen mit bestimmten Behinderungen.

    Andererseits ist der Assistenzbedarf auch zu thematisieren. Er ist problematisch, weil Barrierefreiheit im Sinne des BGStG die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe bedeutet. Verschärfend kommt hinzu, dass Assistenten nicht ihrer Tätigkeit entsprechend bezahlt werden und eher auch von überwiegend manueller Unterstützung ausgegangen wird. Wenn es um Informationsaufbereitung geht, ist zur Ausübung dieser Tätigkeit oft eine Qualifikation notwendig. Macht kein vernünftiger Assistent, er wird dafür nicht bezahlt, und deshalb werden viele dieser Menschen mit Behinderung weiterhin diskriminiert. Die vermeintliche Lösung verschleiert das Problem.

    • DAS ist in der Tat ein Thema, das in der gesamten Diskussion völlig ignoriert wird, u. a. auch deshalb, weil man sich offensichtlich zu wenig gut die Wegstrecke zw. Leistungsorganisation und -erbringen anschaut.

  • VIELEN DANK! Das freut mich sehr! Auch wir haben lange dafür gekämpft, dass unser autistisches Kind 1. einen I-Platz und 2. Assistenz bekommt. Das sollte einfach selbstverständlich sein und nicht nur für die die „lästig“ sind! Diese Klage ist ein ganz wichtiger Schritt!!

  • Längst fälliges Thema. Es ist momentan eine totale Ungerechtigkeit! Die Richtlinie sollte unbedingt in Ordnung gebracht werden, alleine schon im Hinblick auf den NAP INKLUSIVE Bildung, der für die nächsten Jahre Wegweiser der Politik sein soll. Wofür waren sonst die ganzen Verhandlungen zur Inklusion im Bildungsbereich (vom KG bis zur Erwachsenenbildung) notwendig?