BIZEPS: Der Klagsverband braucht Hilfe

Seit Wochen kommt eine Hiobsbotschaft nach der anderen.

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Wichtigen – aber der Regierung unbequemen – Organisationen werden die Förderungen gekürzt, während gleichzeitig der Wirtschaft Milliarden geschenkt werden (wie der Falter berichtet).

Es wundert daher nicht, dass auch dem Klagsverband Förderungen zur Unterstützung von Diskriminierungsopfern entzogen werden sollen. Verantwortlich dafür ist ÖVP-Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß.

Wenn man überlegt, wie viel der Klagsverband für Diskriminierungsopfer in Österreich schon seit 2004 erreicht hat und täglich macht, ist das ein schwerer Rückschlag.

BIZEPS ist Gründungsmitglied des Klagsverbandes und benötigt seine Expertise laufend. Wir müssen den Klagsverband retten.

BIZEPS-Obmann Martin Ladstätter nimmt Stellung

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4 Kommentare

  • Der Vollständigkeit halber erlaube ich mir auch auf meinen sehr ähnlichen Kommentar vom 14.6.2018 zum offen Brief des Klagsverbandes hinzuweisen: https://www.bizeps.or.at/volle-foerderung-fuer-klagsverband-ueberlebensnotwendig/

    Im offenen Brief wird argumentiert, daß der Klagsverband 50 Mitgliedsvereine hat. Verteilt man die jetzt fehlenden € 20.000,– gleichmäßig auf alle Mitgliedsvereine so würde das eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages um € 400,– pro Mitgliedsverein bedeuten und das Finanzierungsproblem wäre gelöst.

    Aber es ist natürlich medial nicht so interessant.

  • Netter Aufruf. Gemäß https://www.klagsverband.at/ macht die Kürzung der Fördermittel € 20.000,– aus. Gemäß der Übersicht auf https://www.klagsverband.at/ sind durch (private?) Spenden schon ca. € 10.000 gesammelt worden.

    Ich darf Folgendes feststellen:

    1.) Gemäß Klagsverband gibt es außer dem Frauenministerium noch weitere Fördergeber: Das Sozialministerium, Fonds Soziales Wien und das Land Salzburg. Warum hat man nicht die Fördernehmer um eine entsprechende Erhöhung der Fördermittel gebeten, bzw. um Förderungen bei anderen Bundesländern angesucht, da der Verein ja im gesamten Bundesgebiet tätig ist?
    2.) Wird mit „pro bono“-Abteilungen von Rechtsanwaltskanzleien zusammengearbeitet oder nicht? Wenn nicht, warum nicht?
    3.) In den Vereinsstatuten (vom 28.1.2015) fehlt ein Hinweis auf die Höhe des Mitgliedsbeitrages bzw. die Höhe des „erhöhten Mitgliedsbeitrages“. Weiters scheint es so zu sein, daß von vertretenen Mandanten nicht einmal ein symbolischer finanzieller Beitrag gefordert wird. Das kann in gewissen Kreisen einen unerwünschten Eindruck entstehen lassen, denn „was nichts kostet, ist auch nichts Wert“!

    Kurzum kein Mitleid.

    • Um ihr Mitleid geht es uns nicht.
      Ihre Vorschläge sind zum Teil aber interessant und ich nehme gerne hier dazu Stellung (als Präsident des Klagsverbandes)
      In ihrem obigen Kommentar schlagen sie vor, doch den Mitgliedsbeitrag um 400 Euro zu erhöhen: Bei so vielen Projektfinanzierten Vereinen geht das einfach nicht und viele der Mitglieder kämpfen schon damit, den regulären Beitrag aufzubringen. Andere haben einen einmaligen Solidarbeitrag geleistet.
      zu 1.: Klarerweise hat der Klagsverband die anderen Fördergeber angefragt, mehr zu fördern. Viele können aber nicht mitten im Jahr ihre Fördersummen verändern (eigentlich niemand).
      2.: Immer wieder arbeiten Anwält*innen kostenlos für den Klagsverband. Das ist sehr wertvoll.
      3.: Den Mitgliedsvereinen ist die (gestaffelte) Höhe des Mitgliedbeitrages sehr wohl bekannt. Den von Diskriminierung Betroffenen auch noch eine Geldsumme abzuverlangen wäre nicht im Sinne des Klagsverbandes und auch rechtlich nicht zulässig.
      Vielleicht können sie ja dem Klagsverband statt Mitleid etwas Geld zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen.

    • Sehr geehrter Herr Präsident Schindlauer!

      Vielen Dank für Ihre Stellungname vom 07.08.2018 um 11:44. Ihre Stellungnahme ist für mich sehr hilfreich.

      Gestatten Sie mir folgende Anmerkungen:

      1.) Ihre Feststellung, daß sich Mitgliedsvereine damit schwer tun den regulären Mitgliedsbetrag zu bezahlen geschweige denn das Geld für eine etwaige Erhöhung aufzubringen, nehme ich zu Kenntnis.
      2.) Das Argument, das eine unterjährige Förderung nicht möglich sein soll, erschließt sich mir nicht. Zumindest in der Bundesverwaltung (über Landesverwaltungen habe ich keine Kenntnis) gibt es seit relativ kurzer Zeit (seit BK Schüssel?) Doppelbudgets, welche jeweils für 2 Jahre Ausgabenobergrenzen festlegen. In der Praxis wird über den Monatsvoranschlag bzw. bei Förderungen über den Monatssubventionsakt monatlich beim BMF für den nächsten Monat um Geld angefragt. Daher sollte es möglich sein, daß Sie mit dem Bund eine weitere Fördervereinbarung abschließen. Denkbar wäre allerdings, daß die entsprechende Finanzposition für Förderungen für dieses Kalenderjahr schon ausgeschöpft ist. Auch hier zeigt die Praxis allerdings, daß eine direkte Vorsprache auf politischer Ebene meist Abhilfe schaffen kann.
      3.) Danke für die Bestätigung, bei Ihnen immer wieder Anwälte beiderlei Geschlechts kostenlos (d.h. „pro bono“) mitarbeiten. Das ist ein indirekter Beweis für die Qualität Ihrer Arbeit und der Wertschätzung die der Klagsverband erfährt.
      4.) Schade, daß Sie die Mitgliedsbeiträge nicht öffentlich bekannt geben wollen, aber ich respektiere Ihre Entscheidung.
      5.) Sie schreiben, daß Sie von vertretenen Mandanten kein Geld nehmen wollen (das sei Ihnen unbenommen) aber Sie schreiben zugleich, daß es rechtlich nicht zulässig sei Geld zu verlangen. Da ich auf der Internetseite des österreichischen Rechtsanwaltskammertages und im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und in den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) keine diesbezügliche Bestimmung gefunden habe, darf ich um Nennung der Rechtsgrundlage bitten. Danke für Ihre Unterstützung!

      Ob ich dem Klagsverband etwas Geld in Form einer Spende zukommen lassen soll werde ich mir überlegen, allerdings scheint der Klagsverband mit Stand 9.8.2018 nicht auf der Liste der begünstigten Einrichtungen des BMF (siehe https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/_start.asp) zu sein.
      MfG