Leserbrief in den Salzburger Nachrichten: Ist der Salzburger Bahnhof behindertengerecht?

Seit der neuen Tiefgarage ist es offiziell nur mehr gestattet, mit Pkw in diese zu fahren, um den Platz vor dem Salzburger Hauptbahnhof tunlichst vom privaten Verkehr frei und damit optisch ansprechend zu halten.

So gut, so schön. Was aber tut man, bitte sehr, wenn man einen gehbehinderten Angehörigen zu transportieren hat? Nein, nicht sagen: Von der Tiefgarage aus gibt es einen Lift – der war nämlich vergangenen Samstagabend nicht funktionsfähig, und offenbar ist im Bahnhofsareal niemand dazu imstande, das rechtzeitig zu registrieren.

Die resolute Dame in der Garage erklärte sehr „kundenfreundlich“, sie und dementsprechend die Betreibergesellschaft seien dafür nicht zuständig, und der Mann am Fahrkartenschalter, zu dem der beschwerliche Irrweg aus dem Bahnhof hinaus und dann wieder in die Haupthalle hinein derzeit führt, konnte sein Privattelefongespräch gerade so lange unterbrechen, um das Ticket auszustellen.

Ich fordere alle Planungszuständigen (und nicht zuletzt den Baustadtrat) auf zu versuchen, sich einmal selbst gehbehindert über Stiegen zu bewegen oder gar einen Rollstuhl zu benützen, wenn der einzige Lift – für einen zweiten hat offensichtlich das Geld wieder einmal nicht gereicht – unverrückbar steht.

Salzburg, die servicefreundliche Stadt – ein Slogan, den man nur ja nie kreieren sollte, denn für meinen Onkel hörte das bereits beim Bahnhof auf, der nach dem Willen aller eigentlich ein Aushängeschild sein müsste.

Horst E. Reischenböck
Salzachweg 39d
5061 Elsbethen

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Ein Kommentar

  • Salzburger Bahnhof-behindertengerecht??
    Dazu ein Erlebnis von gestern 10.05.2015 , ca 14:30 / Obus Nr. 286 Linie 5 Fahrtrichtung Innenstadt : Etwas vor der Kreuzung Gabelsbergerstr., knapp nach der Garagen Ein-und Ausfahrt/ gegenüber der Baustelle an deren Seite der Fußweg endet – hielt der O-Bus , die Fahrerin stieg rasch aus und führte einen blinden Mann der mit Leithund unterwegs war und vollkommen orientierungslos auf der Straße stand, schnell und sicher zum gegenüberliegenden Gehsteig. Sie entschied sich zu der spontanen Hilfeleistung , die diesen Mann vor großer Gefahr rettete : GRATULATION.
    FRAGE: das zuständige Amt müsste doch im Falle von Baustelleneinrichtungen von sich aus Vorkehrungen treffen zum Schutz von behinderten Mitbürgerinnen -insbesonders an einem solchen schon für fitte Mitbürgerinnen gefährlich unübersichtlichen Bereich. BITTE NACHHOLEN !
    Marianne Figl