Mehr Barrierefreiheit, weniger Werbung für ungesunde Lebensmittel

Um die Barrierefreiheit von Sendungen voranzutreiben, sind Mediendienste-Anbieter in Hinkunft verpflichtet, deren Anteil am Gesamtangebot kontinuierlich zu steigern und einen entsprechenden Aktionsplan zu erstellen, dessen Umsetzung von der KommAustria als Regulierungsbehörde zu prüfen ist.

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Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute mit den Stimmen der Regierungsparteien grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzesentwurf gegeben. …Zudem werden das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und weitere Gesetze an eine 2018 beschlossene EU-Richtlinie angepasst …

Auch für klassische audiovisuelle Mediendienste wie TV-Sender oder Abrufdienste gilt künftig ausdrücklich, dass ausgestrahlte bzw. bereitgestellte Sendungen und Filme nicht zu Hass oder Gewalt gegen bestimmte Gruppen oder Mitglieder dieser Gruppen aufstacheln und keine Aufforderung zu terroristischen Straftaten enthalten dürfen. Zudem wird die bestehende Verpflichtung von TV-Sendern, wichtige behördliche Aufrufe in Krisen- und Katastrophenfällen zu senden, auf Abrufdienste ausgedehnt.

Um die Barrierefreiheit von Sendungen voranzutreiben, sind Mediendienste-Anbieter in Hinkunft verpflichtet, deren Anteil am Gesamtangebot kontinuierlich zu steigern und einen entsprechenden Aktionsplan zu erstellen, dessen Umsetzung von der KommAustria als Regulierungsbehörde zu prüfen ist. Allerdings sind für kleine lokale und regionale Anbieter sowie für Live-Sendungen Ausnahmen vorgesehen. Der ORF wird in diesem Zusammenhang verpflichtet, bis zum Jahr 2030 die Barrierefreiheit all seiner Sendungen mit Sprachinhalten anzustreben.

Auch was Werbung für alkoholische Getränke sowie für stark salz-, fett- oder zuckerhältige Lebensmittel betrifft, sind die Anbieter angehalten, Richtlinien zu erstellen, wobei für den ORF besondere Bestimmungen gelten und sich die Vorgabe in Bezug auf ungesunde Lebensmittel nur an Anbieter richtet, die auch Kindersendungen im Angebot haben. Ziel der Maßnahmen ist ein besserer Schutz Minderjähriger vor unangebrachten Werbebotschaften. Zudem sind Teleshopping-Angebote in Kindersendungen künftig verboten.

Nicht mehr in das Zeitlimit für Werbeblöcke einzurechnen sind sogenannte „schwarze Sekunden“, also Schwarz- und andere Bilder, die vor dem Werbeblock oder zwischen einzelne Werbespots eingeschoben werden. Gleiches gilt für Hinweise auf andere Sendungen der gleichen Sendergruppe. Außerdem kommt es im Bereich der Produktplatzierung zu einer Umkehrung des Regel-Ausnahme-Prinzips: Diese Art von Werbung ist nun generell erlaubt, aber in bestimmten Sendungen wie Nachrichten- und politischen Informationssendungen, Verbrauchersendungen, Kindersendungen und religiösen Sendungen ausdrücklich untersagt.

Im Sinne der Förderung europäischer Werke sind künftig grundsätzlich auch Abrufdienste angehalten, mindestens 30% der bereitgestellten Titel dieser Kategorie zuzuordnen. Zudem sollen entsprechende Werke angemessen und eindeutig gekennzeichnet werden.

Unterscheidung zwischen kleinen Anbietern und großen Plattformen

Im Rahmen der Debatte hob Eva Blimlinger (Grüne) hervor, ihr sei es wichtig, dass für einen kleiner Anbieter, der vielleicht ein lokales Fußballmatch überträgt, nicht die gleichen Regelungen gelten wie für große Plattformen.

Auch SPÖ-Abgeordnete Katharina Kucharowits anerkannte die Bemühungen, das Gesetz zu verbessern. Es sei aber „komisch“, dass es unterschiedliche Regelungen für Video-Plattformen und andere Kommunikationsplattformen gebe, meinte sie. Das sei nicht nutzerfreundlich. Zudem plädierte sie für eine gänzliche Barrierefreiheit von Angeboten.

„Nicht perfekt“ ist die Umsetzung der Richtlinie auch für NEOS-Abgeordnete Henrike Brandstötter, ihre Fraktion stimmte dem Gesetzentwurf, anders als SPÖ und FPÖ, aber zu.

Bundeskanzler Sebastian Kurz hob hervor, dass die EU-Richtlinie im Wesentlichen drei Ziele verfolge: Ein besserer Schutz von Kindern, eine Steigerung der barrierefreien Inhalte und eine Ausweitung der Werbebeschränkungen auf Plattformen. Als ein wesentliches Instrument, um Kinder vor schädlichen Inhalten zu schützen, sieht er Altersverifizierungssysteme.

Siehe: Gesamte Aussendung

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