Geheimplan aufgedeckt: Inklusive Behindertenpolitik ohne Menschen mit Behinderungen

Der Bund und die Länder wollen sich in einer Zielvereinbarung auf eine einheitliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich einigen, allerdings ohne Menschen mit Behinderungen zu beteiligen.

Entwurf Zielvereinbarung Bund-Länder zur Umsetzung UN-BRK
BMASK

Der Entwurf der Zielvereinbarung „Inklusive Behindertenpolitik“, der BIZEPS exklusiv vorliegt, sieht in Abschnitt 9 unter anderem vor, bei behindertenrelevanten Vorhaben Menschen mit Behinderungen frühzeitig und durchgehend einzubeziehen, wie es Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht.

So ist es mehr als paradox, dass von den Behindertenorganisationen bei der Erarbeitung des Entwurfs niemand eingebunden wurde. Der Bund und die Länder haben sich bewusst dagegen entschieden, Organisationen von Menschen mit Behinderungen in die Entwicklung des Entwurfs einzubeziehen, musste BIZEPS von mehreren Seiten erfahren. Nicht einmal die Politik wurde im angemessenen Rahmen beteiligt.

Bislang hatte es nur zwei Sitzungen zu dem Papier gegeben. Eine weitere soll noch folgen. Der Beschluss der Zielvereinbarung soll dann bei der LandessozialreferentInnenkonferenz im Juni erfolgen.

Wir stellen den Entwurf online

Hier können Sie den Entwurf vom 24. Februar 2015 lesen: Entwurf Zielvereinbarung „Inklusive Behindertenpolitik“ (Word-Datei)

Behindertenbewegung nicht beteiligt

„Wir sind sehr irritiert, dass man uns das Papier erst zuspielen muss, damit wir von dem Vorhaben, eine Zielvereinbarung zwischen Bund und Ländern zu schließen, erfahren“, sagte Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS.

Wenn schon bei der Erarbeitung einer Zielvereinbarung Menschen mit Behinderungen ausgeschlossen werden, müsse man sich fragen, wie ernst das zuständige Sozialministerium und die Länder die Umsetzung und die Anforderungen der UN-Konvention grundsätzlich nehmen.

Selbst die gesetzliche normierten Vertretungs- und Beratungsorgane wie der Bundes-Behindertenbeirat oder auf Wiener Landesebene, die Wiener Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung, waren nicht über das Vorhaben und die Inhalte des Papiers informiert.

Menschen mit Behinderungen bei einem solchen Vorhaben, bewusst auszuschließen, lasse durchaus Schlüsse zu, dass der Geist der UN-Behindertenrechtskonvention in den Köpfen der zuständigen Beamten noch nicht angekommen sei.

Die Forderung von BIZEPS lautet daher, die Vertretungsorgane von Menschen mit Behinderungen gemäß UN-Behindertenrechtskonvention umgehend an dem Prozess der Zielvereinbarung zu beteiligen und die Geheimniskrämerei sofort zu beenden.

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