Österreichischen Behindertenrat fordert: Erwachsenenschutzgesetz unbedingt planmäßig umsetzen!

Verschiebung des Erwachsenenschutzgesetzes ist aus Sicht des Österreichischen Behindertenrats unvertretbar.

Österreichischer Behindertenrat
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Die Bundesregierung plant die Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes um zwei Jahre zu verschieben. Der Österreichische Behindertenrat wurde nicht in diese Entscheidung eingebunden und ist besorgt über diesen Rückschritt in der Behindertenpolitik. 

Die Erarbeitung des Erwachsenenschutzgesetzes hat drei Jahre gedauert und war vorbildlich, insbesondere durch die aktive Einbindung der Perspektive von Menschen mit Behinderungen. Erstmalig entstand ein Gesetz in einem partizipativen Prozess, eine Verschiebung der Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes zeigt fehlende Wertschätzung für diese Arbeit.

Eine Überarbeitung der Sachwalterschaftsgesetzgebung war bereits lange überfällig, um eine Rechtslage gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention zu schaffen. Eine Verschiebung der Umsetzung ist aus Sicht des Österreichischen Behindertenrats unvertretbar. 

Insbesondere was die Selbstbestimmung von Menschen mit Lernschwierigkeiten angelangt, hat eine Verzögerung der Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes negative Auswirkungen.

„Das Erwachsenenschutzgesetz ist für Menschen mit Lernschwierigkeiten sehr wichtig. Die Umsetzung muss so schnell wie möglich passieren. Es darf nicht verschoben werden.“ beurteilt Andreas Zehetner Selbstvertreter und Präsidiumsmitglied des Österreichischen Behindertenrats die Situation. 

„Die Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes um zwei Jahre zu verschieben, ist inakzeptabel und ein Schritt in die absolut falsche Richtung.“ so Herbert Pichler Präsident des Behindertenrates zu den Plänen der Regierung.

Der Österreichische Behindertenrat ist seit über 40 Jahren Akteur der Behindertenpolitik. Als gesetzlich anerkannte Interessenvertretung und als offizielles Beratungsgremium steht der Österreichische Behindertenrat der Bundesregierung mit ihrem Expertenwissen zur Verfügung.

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Ein Kommentar

  • Hallo guten morgen ich finde es auch eine Frechheit aber was Solls
    ich bin auch selbst betroffen. Die einzige Möglichkeit was ich sehe, ist das man
    den Hrn. Bundespräsidenten einschaltet ich weiß schon das er nicht dafür zuständig ist
    aber wenn nicht er wer dann? er ist derjenige der mit den Hrn darüber sprechen kann
    was dieses Thema anbelangt, meiner Meinung nach also Hr. Bundespräsident bitte bitte
    von Tiroler zu Tiroler helfen sie uns bitte das diese wichtige Sache nicht abgeschafft wird
    lg. Harald Huter.