Österreichischer Behindertenrat kritisiert geplante Novelle der Salzburger Bautechnikverordnung

Bei Start- und Übergangswohnungen soll die Höhe der Türschwelle in einem Ausmaß von der Richtlinie abweichen dürfen, dass Menschen im Rollstuhl diese nicht mehr überwinden könnten. Sie würden somit von der Nutzung dieser geförderten Wohnungen ausgeschlossen werden.

Tafel mit dem Aufdruck Salzburg
BilderBox.com

Der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) fordert in seiner Stellungnahme vom 15. Juni 2021 von der Salzburger Landesregierung, dass zwei im Entwurf zur Novelle der Salzburger Bautechnikverordnung vorgesehene Bestimmungen gestrichen werden.

Diese würden massive Verschlechterungen für die Barrierefreiheit mit sich bringen und Menschen mit Behinderungen von der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ausschließen. Damit stößt die Salzburger Landesregierung erneut auf die Kritik, die Standards für Barrierefreiheit senken zu wollen.

Verschlechterung der Standards für Barrierefreiheit

Der erste Punkt, den der ÖBR kritisiert, bezieht sich auf die geplante Festlegung der Normen, die für die Beurteilung von Barrierefreiheit herangezogen werden sollen.

In Zukunft sollen nur mehr die, vom Österreichischen Institut für Bautechnik herausgegebene, Richtlinie für Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit (OIB-Richtlinie 4) und die in der Salzburger Bautechnikverordnung festgelegten Abweichungen davon gelten.

Die strengere ÖNorm für barrierefreies Bauen (ÖNorm B 1600) würde dadurch nicht mehr zur Anwendung kommen.

Ausschluss von Menschen mit Behinderungen aus sozialem Wohnbau

Der zweite Kritikpunkt des ÖBR nimmt Bezug auf eine solche in der Verordnung vorgesehene Abweichung von der OIB-Richtlinie 4.

Bei Start- und Übergangswohnungen soll die Höhe der Türschwelle in einem Ausmaß von der Richtlinie abweichen dürfen, dass Menschen im Rollstuhl diese nicht mehr überwinden könnten. Sie würden somit von der Nutzung dieser geförderten Wohnungen ausgeschlossen werden.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

Ein Kommentar

  • …das ist leider nicht nur in Salzburg der Fall! Mit dem Föderalismus ist das Problem nicht in den Griff zu bekommen. Die OIB-Richtlinien sind zu schwammig,