Reaktion des Bundeskanzlers auf das verpatzte Arbeitsprogramm der Bundesregierung

Wir sind immer mitgemeint, heißt es.

Bundeskanzleramt
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Kein Rückschritt, sondern eine Aktualisierung und eine Erweiterung soll das neue Arbeitsprogramm der Regierung 2017/2018 sein, rechtfertigt sich die stellvertretende Kabinettschefin, Silvia Rosoli, im Namen Ihres Chefs, Bundeskanzler Christian Kern.

Am 1. Februar 2017 übersandte BIZEPS dem Bundeskanzler folgende Fragen:

  1. Wieso kommen Menschen mit Behinderungen in dem neuen Regierungsprogramm nicht vor? Wieso werden keine behindertenpolitischen Ziele formuliert?
  2. Welche Intention steckt dahinter? Welche Botschaft möchte man damit Menschen mit Behinderungen vermitteln?
  3. Sind behindertenpolitische Themen überhaupt noch im Fokus? Sind Sie sich bewusst, dass dieses Regierungsprogramm ein enormer Rückschritt ist?

Die einleitenden Worte des sehr ausführlichen Statements kennen wir schon aus den Antworten der BehindertensprecherInnen Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) und Franz-Joseph Huainigg (ÖVP). Neu ist vielleicht der Aspekt, dass unsere Anliegen in jedem Politikfeld immer mitbedacht werden.

Dann braucht man sie ja nicht explizit zu erwähnen, oder?

Immerhin zeigt man sich gesprächsbereit. Weiters werden Versprechungen zum Beispiel in Hinblick auf die Einhaltung der UN-Konvention oder in Bezug auf das Thema De-Institutionalisierung gemacht. Trotzdem darf man gespannt bleiben, wieviel von dem Versprochenen tatsächlich umgesetzt werden wird.  

Überzeugt Sie das? Entscheiden Sie selbst!

Chrstian Kern
BKA/Wenzel

Hier das ganze Statement vom 6. Februar 2017 aus dem Bundeskanzleramt an BIZEPS:

Herr Bundeskanzler Kern hat Ihr Schreiben vom 1. Februar betreffend das Arbeitsprogramm 2017/2108 der Bundesregierung gelesen und mich mit der Beantwortung beauftragt.

Einleitend möchte ich gerne daraufhin weisen, dass in der Präambel des Arbeitsprogrammes 2017/2018 ausdrücklich klargestellt wird, dass dieses Arbeitsprogramm auf dem weiterhin gültigen Regierungsprogramm 2013-2018 aufbaut und dieses aktualisiert.

Es steckt daher va im Hinblick darauf, dass Politik für Menschen mit Behinderungen als Querschnittsmaterie betrachtet wird, die Intention dahinter, dass jedes Politikfeld die Anliegen von Menschen mit Behinderungen besonders mitzudenken hat.

Wir erkennen deshalb keinen Rückschritt des Regierungsprogramms 2017/2018, da es jenes aus dem Jahre 2013 präzisiert und erweitert.

Schon bisher war die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen der Bundesregierung ein großes Anliegen. So beschloss der Ministerrat im Juli 2012 einen nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen bestehend aus 250 Maßnahmen, die nahezu alle Politik- und Lebensbereiche abdecken. Der NAP Behinderung ist ein politisch verbindliches Rahmenprogramm für die Umsetzung und Förderung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich. Im vergangenen Jahr wurde die erste erfreuliche Zwischenbilanz für den Zeitraum 2012 – 2015 vorgelegt. Diese zeigt, dass in den ersten 2,5 Jahren bereits 58 % der Maßnahmen umgesetzt und weitere 34 % bereits teilweise umgesetzt wurden oder sich in der Vorbereitungsphase befinden. Neben den im NAP vorgesehenen 250 Maßnahmen wurden in diesem Zeitraum weitere 13 neu aufgenommenen Schritte, wie beispielsweise

  • das Verwaltungsreformprojekt „BürgerInnen entlasten – Vereinfachung für MmB an der Schnittstelle von Gebietskörperschaften“,
  • Diskriminierungsfreier Erwerb der Staatsbürgerschaft für Fremde mit Behinderung,
  • Reformen im Pensionsversicherungsrecht zur Sicherung des Lebensstandards der Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen
  • und nicht zuletzt die Valorisierung des Pflegegeldes die insbesondere auch Menschen mit Behinderungen zugutekommt

gesetzt.

Weiters kommt es zu einem stetigen Ausbau der Unterstützungen zur beruflichen Inklusion für Menschen mit Behinderungen. Neben einer Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz mit der Erhöhung und Staffelung der Ausgleichstaxe wurden NEBA-Maßnahmen für eine zielgerichtete und nachhaltige Inklusion im Berufsleben entwickelt. Für diese Maßnahmen werden, ebenso wie für die Integrativen Betriebe, jährlich mehr Mittel aufgewendet. Insgesamt werden für den Bereich der beruflichen Inklusion im Jahr 2017 rund € 224 Mio. aufgewendet werden.

Derzeit arbeitet der Sozialminister mit VertreterInnen des Monitoringausschusses an einer Neupositionierung und Stärkung ebendieses zur Sicherung der Einhaltung der UN-Behindertenrechtekonvention sowie an Verbesserungen im Bereich der Hilfsmittel. Auch soll die Arbeitsgruppe, bestehend aus VertreterInnen der Menschen mit Behinderungen, der Sozialpartner sowie des Sozialministeriums, im heurigen Jahr ihre Arbeiten zur Weiterentwicklung des Behinderteneinstellungsgesetzes abschließen. Basierend auf den Empfehlungen der Arbeitsgruppe sollen weitere Schritte zur Verbesserung der beruflichen Inklusion erfolgen.
Diesbezüglich möchte ich betonen, dass selbstverständlich auch Menschen mit Behinderungen von den Arbeitsmarktmaßnahmen im überarbeiteten Regierungsprogramm erfasst sind und von diesem profitieren werden (beispielsweise im Bereich der Intensivbetreuung, des Beschäftigungsbonus und der Beschäftigungsaktion 20.000).

Auch sind Verbesserungen hinsichtlich des Themas „De-Institutionalisierung“ geplant. So wird der Herr Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Rahmen der Begleitgruppe zum NAP Behinderung die Länder einzuladen, einen gegenseitigen Abgleich von best practice Beispielen für zeitgemäße Wohnformen und alternative Wohnkonzepte im Behindertenbereich durchzuführen und gegebenenfalls in ihr Angebot aufzunehmen.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen eine zufriedenstellende Antwort übermitteln zu können und stehe Ihnen gerne jederzeit für einen Gesprächstermin zur Verfügung.

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Ein Kommentar

  • Hallo ja dann viel spaß beim umsetzen zynisch gemeint. Die Politiker reden sowieso
    nur und tun tun sie nichts. Liebe Politiker umsetzen nicht nur eine große klappe haben.